FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Genossenschaft
06.05.2022

Energiepreise 2022

Unser Energielieferant, Vattenfall Wärme Berlin AG, informierte im Februar 2022, dass die von der FORTUNA zu zahlenden Abschläge auf die Fernwärme wegen der weltweit gestiegenen Energiepreise sowie eines anhaltenden Mehrverbrauchs angehoben werden müssen.

Vattenfall geht für das Jahr 2022 bei den verbrauchsabhängigen Preisen von einem Anstieg um rund 30 % aus.

Auf Basis der aktuellen Betriebskostenvorauszahlungen müssen unsere Mieter damit rechnen, dass sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung in 2023 für 2022 erhebliche Nachzahlungen zu leisten haben.

Wir werden daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für 2021, die voraussichtlich bis Ende Juni 2022 bei unseren Mietern vorliegen wird, Anpassungen/Erhöhungen der Betriebskostenvorauszahlungen vornehmen, die jedoch nur das 2. Halbjahr betreffen werden. Die Erhöhungen des 1. Halbjahres werden dadurch nicht abgefangen.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, schon jetzt Rücklagen für die Betriebskosten des Jahres 2022 zu bilden.

Bitte beachten Sie auch: das Abdrehen der Heizung, um die Kosten zu senken, kann keinen Erfolg haben, da der Verbrauch über die Steigleitungen ebenfalls gemessen wird und abgerechnet wird. Außerdem bewirkt dieses Verhalten nur die Bildung von gesundheitsschädlichem Schimmel in der Wohnung.

Wichtig und richtig sind hingegen folgende Maßnahmen:

Vermeiden Sie dauerhaft gekippte Fenster bei laufender Heizung.

Schließen Sie die Ventile, wenn Sie lüften.

Vermeiden Sie das Überheizen der Räume, nur um sie anschließend durch Lüften wieder herunterzukühlen.


Genossenschaft
27.04.2022

Einladung zur Vertreterversammlung am 17.05.2022

Sehr geehrte Vertreter,

hiermit lädt der Aufsichtsrat zur ordentlichen Vertreterversammlung am Dienstag, den 17.05.2022 um 17:00 Uhr in das Abacus Tierpark, Hotel Franz Mett Straße 3-9, 10319 Berlin, ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2021
  4. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2021 durch den Vorstand
  5. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021
  6. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021
  7. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  8. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021
  9. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  10. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
  11. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
  12. -
  13. Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Allgemeine Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich.

Als Gäste werden Herr Ohme (Wirtschaftsprüfer) und Herr Dr. Meyer (Notar) an der Sitzung teilnehmen.

Zu TOP 3
Gemäß § 59 Absatz 3 GenG wird der zuständige Abschlussprüfer des Prüfungsverbandes an der Vertreterversammlung teilnehmen und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Zu TOP 4 bis TOP 6
Allen Vertretern sind der Jahresabschluss 2021, der Lagebericht 2021, der Bericht des Aufsichtsrates sowie das zusammengefasste Prüfungsergebnis des Prüfungsverbandes schriftlich und mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zugegangen.

Zu TOP 8
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2) hat der Aufsichtsrat der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG in seiner Sitzung am 03.03.2022 den Jahresabschluss 2021 in der geprüften Fassung vom 02.02.2022 festgestellt. Eine Feststellung durch die Vertreterversammlung ist daher nicht notwendig.

Zu TOP 9
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung stimmt dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu, den Bilanzgewinn 2021 in Höhe von 1.481.926,58 € (Jahresüberschuss 1.646.585,09 € abzüglich Einstellung in die gesetzliche Rücklage 164.658,51 €) in „Andere Ergebnisrücklagen“ einzustellen.

Zu TOP 10
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung der Vorstandsmitglieder Frank Miller und Hans-Jürgen Thiel für das Geschäftsjahr 2021.

Zu TOP 11
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021.

Zu TOP 13
Zur Wiederwahl stellen sich die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Norbert Schade und Herr Ingolf Löwe.

Der Aufsichtsrat bittet die Vertreterversammlung, diese Mitglieder des Aufsichtsrates wieder zu wählen.

 


Nachbarschaft
Berlin/Marzahn
21.04.2022

FAQ: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Geflüchtete in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten.

Darf ich Geflüchtete in meiner Wohnung aufnehmen?

Ja, Sie dürfen Geflüchtete in Ihrer Wohnung für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen besuchsweise aufnehmen, ohne dies der FORTUNA zu melden.

Ich möchte langfristig Geflüchtete in meiner Wohnung aufnehmen. Benötige ich dafür die Zustimmung der FORTUNA?

Ja. Für Aufenthalte von Personen in Ihrer Wohnung, die länger als sechs bis acht Wochen andauern, benötigen Sie unsere Zustimmung. Wir prüfen daher zunächst, ob die Gesamtzahl der für die Wohnung zulässigen Bewohnerinnen und Bewohner überschritten ist.

Um eine Zustimmung zu beantragen, übermitteln Sie uns einfach formlos die Daten der einziehenden Personen, wir prüfen diese und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Bedenken Sie bitte: Eine dauerhafte Aufnahme geht mit Einschnitten im Privatleben einher. Zudem haften Sie für Schäden, die durch aufgenommene Personen entstehen. Bitte überlegen Sie sich diese Entscheidung daher gut.

Darf ich eine Wohnung bei der FORTUNA anmieten und diese Geflüchteten zur Verfügung stellen?

Nein, das geht nicht. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht möglich, da sie satzungsgemäß nicht dem Zweck unserer Genossenschaft entspricht.

Sie können sich nur für Wohnungen bewerben, die Sie selbst nutzen möchten.


Umwelt
13.04.2022

Energiesparen: Bereits kleine Verhaltensänderungen können in der Summe Großes bewirken

Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft weist auf folgendes hin.

  1. 20 bis maximal 22 °C reichen in der Regel aus!
    20 bis 22 °C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Um die Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen, sollte man die Wohnung auf keinen Fall so stark heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann.
  2. Heizung vor dem Lüften abdrehen!
    Drehen Sie Ihre Thermostatventile zu, wenn Sie die Fenster zu Lüften öffnen. Ansonsten „denkt“ Ihre Heizung, dass der Raum kalt ist und stärker beheizt werden muss. Die Heizung wird dann bei offenem Fenster heißer und heizt zum Fenster hinaus. Die Energiekosten werden so unnötig hoch.
  3. Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen!
    Gekippte Fenster verschwenden Energie, wenn sie lange Zeit gekippt bleiben. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.
  4. Im Schlafzimmer vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften!
    So wird verhindert, dass ich die beim Schlafen freigewordene Feuchte dauerhaft in die Wände und Möbel einspeichert. In Küche und Bad größere Mengen an Wasserdampf durch Kochen und Duschen sofort durch Fensteröffnung ins Freie lüften.
  5. Heizung nachts und bei Abwesenheit gezielt herunterdrehen!
    Sie sparen Energie, wenn Sie die Raumtemperatur nachts oder bei längerer Abwesenheit verringern. Es sollte jedoch eine Mindesttemperatur von 16 bis 17 °C beibehalten werden, da es sonst leichter zu Feuchteschäden und zu Schimmelbildung kommen kann.
  6. Heizkörper nicht dauerhaft auf null stellen.
    Drehen Sie die Heizkörper in regelmäßig benutzten Räumen während der Heizperiode nie ganz ab. Wenn Räume auskühlen, sinken die Wandtemperaturen. Der Raum bleibt dann auch bei kurzzeitigem Erwärmen unbehaglich.
  7. Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern!
    Heizkörper sollten frei gehalten werden, so dass sich die Wärme rasch im Raum verteilen kann. Verkleidungen, davorstehende Möbel oder lange Vorhänge sind ungünstig, da diese Wärme schlucken und nicht in den Raum lassen.
  8. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten!
    Kühle Räume sollten nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen geheizt werden, denn sonst gelangt nicht nur Wärme, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kühlen Raum. Die relative Luftfeuchte steigt dann und erleichtert so das Wachstum von Schimmelpilzen.
  9. Licht und Elektrogeräte beim Verlassen des Raums ausschalten!
    Überlegen Sie immer genau, ob das Licht gerade wirklich überall brennen muss und Sie das laufende Elektogerät aktuell benötigen, Bei längerem Verlassen des Raumes immer daran denken, das Licht auszuschalten.
  10. Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus lassen!
    Lassen Sie Fernseher und andere Elektrogeräte nach der Nutzung nicht im Stand-By-Modus, sondern schalten Sie sie ganz aus. Ladegeräte können übrigens auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist. Am einfachsten sind Steckerleisten, die über einen Ausschalter verfügen.
  11. Kühlschränke können Stromfresser sein.
    Ein energieeffizienter neuer Kühlschrank kann gegenüber einem Altgeräte 150 kWh und mehr ans Strom im Jahr einsparen. Bei einem, Arbeitspreis von 35 Ct/kWh sind das über 50 € im Jahr. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung.

Genossenschaft
Umwelt
15.03.2022

Heizkostennovelle

Sehr geehrte Mieter,

die Novelle der Heizkostenverordnung gilt ab dem 01. Dezember 2021. Demnach sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Verbrauchswerte ab dem 01. Januar 2022 monatlich zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Sie haben hierfür von unserem Dienstleister ISTA einen Freischaltcode für das Portal erhalten, in welchem Sie Ihren verbrauch monatlich abrufen können. Ob Sie diese Möglichkeit nutzen, ist Ihnen natürlich freigestellt. Ihre jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten Sie in gewohnter Form postalisch von der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG.

Sollten Sie keinerlei Möglichkeit haben, Zugang zum Portal zu erlangen (Smartphone, Internet etc.), so informieren Sie uns bitte.


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