Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.
Genossenschaft
31.10.2020
Aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder am Mittwoch, den 28.10.2020 werden bei der FORTUNA auch weiterhin alle Geschäftsstellen, Hausmeisterbüros und sozialen Einrichtungen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Sie erreichen uns aber auf jeden Fall telefonisch, per E- Mail und auch per Post über die bekannten Telefonnummern und (E- Mail) Adressen.
Berlin/Marzahn
31.10.2020
Ab Dezember 2020 können Mieter eine Absenkung der Mietzahlung verlangen, wenn diese überhöht im Sinne des Mietendeckels ist.
Der Mieter selber muss dazu nichts veranlassen, da es Aufgabe des Vermieters ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Daher werden alle Mieter der FORTUNA, die nach dem neuen Gesetz eine überhöhte Miete zahlen spätestens in der 2. Novemberwoche schriftlich informiert.
Mieter, die kein Schreiben erhalten, haben auch keinen Anspruch auf Absenkung nach diesem Gesetz.
Ebenso wie der zuständige Senator für das Wohnungswesen empfiehlt auch die FORTUNA, die eingesparten Beträge anzusammeln, da voraussichtlich Im Juni 2021 das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden wird.
Sollte das Gesetz verfassungswidrig sein – und davon gehen die meisten Rechtsexperten aus -, so kann es auch zu einer Rückzahlung aller eingesparten Miete ab Dezember 2020 kommen. Vermeiden Sie eine entsprechende Liquiditätslücke.
Genossenschaft
29.10.2020
Die FORTUNA wird ihre Verantwortung erneut als Bauherr moderner und preislich angemessener Wohnungen in den kommenden Monaten wahrnehmen.
In der Zeit vom November 2020 bis voraussichtlich zum März 2022 werden wir auf dem Parkplatz Märkische Allee einen siebengeschossigen Neubau mit 48 Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen mit 50 bis 80 m² Wohnfläche errichten.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der FORTUNA haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen bei Baubeginn vor.
Es werden 24 Zwei-Zimmer-Wohnungen mit durchschnittlich 50 m² Wohnfläche und 24 Drei-Zimmer-Wohnungen mit durchschnittlich 80 m² Wohnfläche nach modernen Standards gebaut werden. Das Gebäude wird insgesamt eine Wohnfläche von rund 3.120 m² haben.
Die Mieter und ihre Besucher erreichen die Wohnungen über zwei Treppenhäuser mit jeweils einem Aufzug, der auch mit dem Rollstuhl oder durch eine Krankentrage genutzt werden kann. Alle Wohnungen einschließlich Balkone sind barrierefrei entsprechend der DIN 18040. Sie sind mit Küche mit Fenstern und Duschbädern mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Alle Wohnungen verfügen an Stelle eines Kellers über eine angemessene Abstellkammer mit Waschmaschinenanschluss. Die Drei-Zimmer-Wohnungen erhalten zusätzlich Badewannen.
Die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung werden mit Fernwärme betrieben. Die elektrischen Anlagen der Wohnungen entsprechen einem modernen Standard.
Es werden 40 PKW-Stellplätze, 96 Fahrradabstellplätze, Rollatoren- und Rollstuhlplätze sowie 4 Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen errichtet.
Auf der Baustelle wird während der genannten Bauzeit an den gesetzlichen Arbeitstagen im Durchschnitt in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr gearbeitet werden.
Auf unserer Homepage werden wir regelmäßig über den Fortgang des Bauvorhabens in Wort und Bild berichten.
Bei weiteren Anfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Genossenschaft
29.10.2020
Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder (m/w/d),
im nächsten Jahr finden in unserer Genossenschaft wieder Vertreterwahlen statt.
Somit endet die Amtszeit der jetzigen gewählten Vertreter (m/w/d). Wir danken allen engagierten Mitgliedern der Vertreterversammlung und hoffen, dass sich viele von Ihnen wieder zur Wahl stellen.
Da wir mehr als 1.500 Mitglieder haben, bestimmt unsere Satzung, dass an der Stelle der Generalversammlung eine Vertreterversammlung gewählt wird (§ 43 a GenG und § 20 der Satzung). Die Vertreter müssen Mitglied der FORTUNA sein und dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates sein.
Hier sind Sie als Genossenschaftsmitglied gefordert. Arbeiten Sie mit im wichtigsten Gremium Ihrer Genossenschaft und gestalten Sie das genossenschaftliche Leben aktiv mit.
Gewählt werden die Vertreter in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl. Die Vertreterwahl wird als Briefwahl durchgeführt.
Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie gesund bleiben.
Ihr Vorstand
Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Genossenschaft sowie die Vertreterversammlung haben gemäß Wahlordnung vom 26.03.2015 den Wahlvorstand bestellt.
Dieser besteht aus 7 Personen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes wählten in ihrer ersten Sitzung einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer.
Nach seiner Bestellung hat der Wahlvorstand eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, um den Erfolg der Wahl zu gewährleisten.
Gemäß § 3 der Wahlordnung ist jedes Mitglied wahlberechtigt, dass bis zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung durch den Wahlvorstand Mitglied der Genossenschaft ist und nicht aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden ist. Die Wahlbekanntmachung wird zu gegebener Zeit durch den Wahlvorstand erfolgen.
Die Feststellung der Wahlbezirke erfolgt am 08.10.2020 durch den Wahlvorstand auf Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG
Der Wahlvorstand hat den Beschluss gefasst, dass insgesamt 51 Vertreter und 15 Ersatzvertreter gewählt werden sollen. Die Aufteilung auf die einzelnen Wahlbezirke ist gemäß § 5 Absatz 3 der Wahlordnung erst nach dem 31.12.2020 möglich.
Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass die Wahl der Vertreter ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird.
Zu den Punkten 5, 6 und 7 konnten selbstverständlich noch keine Beschlüsse gefasst werden. Diese haben wir hier aufgeführt um Ihnen einen Gesamtüberblick zu geben:
5. Die Feststellung der Frist für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und deren Auslegung sowie die Entscheidung über die Form der Wahl
6. Die zeitgerechte Bekanntmachung über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
7. Die Bekanntgabe der Wahl
All diese Aufgaben muss der Wahlvorstand aber nicht allein durchführen. Er kann sich für die Erfüllung all dieser Aufgaben der Hilfe von Wahlhelfern und technischer Hilfsmittel bedienen.
Dies sieht die Wahlordnung der Genossenschaft ausdrücklich vor. Als Wahlhelferin fungiert Frau Vierck wie schon den vergangen Jahren.
Um Ihr Interesse an der Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter zu wecken, möchten wir Sie an dieser Stelle ausführlich über dieses Ehrenamt in der Genossenschaft informieren. So können Sie ganz in Ruhe für sich entscheiden, ob Sie sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter interessieren.
Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die seit einem Jahr zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der Genossenschaft ist. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates dürfen nicht gewählt werden.
Der Wahlvorstand und jedes Mitglied für seinen Wahlbezirk können Kandidaten zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Das heißt, Sie können sich selbst vorschlagen oder ein anderes Genossenschaftsmitglied des Kiezes. Damit der Wahlvorschlag gültig ist, muss der Vorgeschlagene durch seine Unterschrift erklären, dass er mit dem Vorschlag einverstanden ist.
Der gewählte Wahlvorstand wird zu gegebener Zeit allen Genossenschaftsmitgliedern durch einen persönlichen Brief den Ablauf der Wahl erläutern. Hier werden Sie dann auch ein Formular für einen Wahlvorschlag finden.
Die Teilnahme an der einmal jährlich stattfindenden offiziellen Vertreterversammlung (§ 32 der Satzung) ist die wichtigste Aufgabe aller Vertreterinnen und Vertreter.
An diesem Tag werden Beschlüsse gefasst zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über eventuelle Satzungsänderungen und vieles mehr (s. a. § 35 der Satzung). Des Weiteren treffen sich die Vertreter zur inoffiziellen Kiezbeiratssitzung. Hier informiert der Vorstand regelmäßig über die aktuelle Lage der Genossenschaft, berichtet über Sanierungsmaßnahmen, Neubauvorhaben und vieles mehr.
Damit sich alle Vertreterinnen und Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter besser kennen lernen, laden der Aufsichtsrat und der Vorstand der Genossenschaft zweimal jährlich zu einem gemeinsamen Event ein.
Es geht nicht darum, dass Sie Ihre eigenen Interessen vertreten – vertreten bedeutet, sich um die Belange aller Mitglieder allgemein zu kümmern und dies in wohl verstandener Abwägung mit den grundsätzlichen wirtschaftlichen Prämissen der FORTUNA als eigene Rechtspersönlichkeit. Die gewählten Vertreter sind auch nicht „Abgeordnete“ ihres Wahlbezirkes, sondern solche der gesamten Genossenschaft.
Gern können Sie uns Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit vorab mitteilen. Wir leiten das dann umgehend an den Wahlvorstand weiter. Es handelt sich hier noch nicht um einen Wahlvorschlag, sondern nur um die Erklärung am Interesse an der Arbeit als Vertreterin oder Vertreter in der nächsten Legislaturperiode.
Der Wahlvorstand wird sich dann zu gegebener Zeit (ca. Januar 2021) schriftlich bei Ihnen melden.
Sie können sich bei Interesse bei Frau Vierck, Telefonnummer 030 20 38 95 91 melden oder per E-Mail an info@fortuna-eg.de.
Übrigens: Die aktuelle Satzung sowie die Wahlordnung der Genossenschaft stehen Ihnen auch auf der Internetseite der FORTUNA zur Verfügung. Sollten Sie nicht über diese Möglichkeit verfügen, können Sie Beides über das Nachbarschaftszentrum beziehen oder vor Ort einsehen. Bitte melden Sie sich vorher unter 030 20 38 95 91 an.
Genossenschaft
21.10.2020
Anlässlich der Vertreterversammlung am 08.10.2020 hat sich der Wahlvorstand der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG zur Abhaltung der Neuwahl der Vertreter konstituiert.
Es werden folgende Wahlbezirke festgelegt:
Gemäß der Wahlordnung der FORTUNA ist grundsätzlich jedes zugelassene Mitglied der Genossenschaft wahlberechtigt (§ 3 der Wahlordnung).
Ebenso ist grundsätzlich jedes Mitglied der FORTUNA wählbar und somit ein Kandidat für die Wahl. Man kann vorgeschlagen werden, aber man kann sich auch selber vorschlagen.
Über die Einzelheiten zur Wahl werden wir auf dieser Seite regelmäßig berichten.
Allen Mitgliedern werden die Informationen zur eigentlichen Wahl aber natürlich auch durch Briefkasteneinwurf bekannt gemacht.
Der Wahlvorstand bittet alle Mitglieder, sich nicht nur rege an der Wahl zu beteiligen, sondern sich aktiv als Kandidat einzubringen.
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