FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Service
13.06.2025

Die Polizei Berlin informiert und bittet um Ihre Mithilfe und Unterstützung

Die Sicherheit in unseren Wohnanlagen liegt uns allen am Herzen. In jüngerer Vergangenheit ist es in einigen Nachbarschaften leider verstärkt zu Einbrüchen in Kellerbereiche gekommen. Die Polizei Berlin informiert Sie über die aktuelle Lage und gibt konkrete Hinweise, wie Sie sich und Ihr Eigentum besser schützen können.

Die Polizei ist mit erhöhten Maßnahmen im Einsatz – doch ein wirksamer Schutz ist nur gemeinsam möglich.

Tipps zur Einbruchsprävention:

  • Zugänge sichern: Halten Sie Zugänge und Fenster zum Keller oder Boden stets verschlossen – auch tagsüber.
  • Aufmerksamkeit zeigen: Achten Sie auf Fremde im Haus und sprechen Sie diese an.
  • Kellerverschläge sichern: Sichern Sie offene Kellerverschläge mit einem Sichtschutz und lassen Sie sich beim Kauf eines Schlosses beraten.
  • Wertgegenstände schützen: Bewahren Sie im Keller oder Boden keine Gegenstände auf, für die sich ein Einbruch lohnt. Unterschätzen Sie nicht den Wert Ihres Besitzes!
  • Individualnummern notieren: Notieren Sie sich Individualnummern, z. B. von Fahrrädern oder Werkzeugen, die dort aufbewahrt werden.
  • Fahrräder sichern: Schließen Sie Fahrräder im Keller zusätzlich an.
  • Einbruch melden: Erstatten Sie nach einem Einbruch umgehend Anzeige bei der Polizei – auch wenn es nicht der eigene Keller ist.

Wichtig:

Informieren Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Polizei über den Notruf 110.

Weitere Informationen:

www.polizei-beratung.de
Erhältlich auch in jeder Polizeidienststelle.

Kontakt:

Der Polizeipräsident in Berlin
Polizeidirektion 6 – Prävention
Poelchaustr. 1, 12681 Berlin
Tel. 030 4664-604250


Genossenschaft
28.05.2025

BBU zum Mieterwechsel und Strom

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine Neuregelung des § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft. Es gibt dann keine rückwirkenden Anmeldungen oder Abmeldungen für Stromlieferverträge mehr. Dies betrifft sowohl die Mieter als auch die Eigentümer bei einem Umzug oder Einzug.

Die Bundesnetzagentur hat die Frist auf den 1. Juni 2025 vorgezogen wegen Notwendigkeiten in der Organisation der Stromversorger. Nach geltendem Recht bestand noch die Möglichkeit, den Vertrag bei Umzug sechs Wochen rückwirkend umzumelden. Diese entfällt künftig.

Folgen für Vermieter und Mieter

Die Mitteilung über den Mieterwechsel muss bis zwei Wochen vor dem tatsächlichen Wechseltermin erfolgen. Anderenfalls gilt bis zur ordnungsgemäßen An- und Abmeldung durch den Mieter der Grundversorgungstarif. Der Grundversorgungstarif ist oftmals teurer als andere Angebote.

Der neu einziehende Mieter muss sich spätestens zwei Tage vor dem Einzug beim Energieversorger anmelden (einige Energieversorger verlangen auch 10 oder 14 Tage vorher). Sofern der neue Mieter sich nicht ordnungsgemäß angemeldet, der ausziehende sich aber abgemeldet hat, bleibt der neue Mieter zunächst im Grundversorgungstarif, bis er sich selbst anmeldet.

Der ausziehende Mieter muss sich spätestens zwei Werktage vor Auszug beim Stromversorger abmelden. Tut er dies nicht, so bleibt er bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung weiter Vertragskunde und aus dem Vertrag verpflichtet. Die anfallenden Stromkosten werden ihm in Rechnung gestellt.

Die Wohnungsunternehmen müssen die Mieter rechtzeitig über die neuen Pflichten informieren.

Dem ausziehenden Mieter muss mit Bestätigung der Kündigung die Verpflichtung zur rechtzeitigen Abmeldung mitgeteilt werden. Der Zählerstand mit Zählernummer ist am Auszugstag mit dem Mieter abzulesen und zu dokumentieren.

Dem einziehenden Mieter muss möglichst 14 Tage vor Einzug der Hinweis auf die Anmeldepflicht gegeben werden. Der Zählerstand mit Zählernummer sollte bei Einzug mit dem Mieter abgelesen und protokolliert werden. Die Mieter benötigt für die Anmeldung die Zählernummer und den Standort. Optional kann ihm auch die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLO-ID) mitgeteilt werden, sofern dies vom Versorger verlangt wird. Diese 11-stellige Zahl ist in der Regel auf der Stromrechnung zu finden.

Datenschutz/Weitergabe von Mieterdaten durch den Vermieter

Sobald der Vermieter vom Grundversorger in Anspruch genommen wird – weil der Mieter sich nicht ordnungsgemäß angemeldet hat –, kann der Vermieter dem Grundversorger auf dessen Verlangen Daten über den Mieter der Wohnung und Kunden der Stromversorgung mitteilen. Bis der Vermieter in Anspruch genommen wird, kann ein gewisser Zeitraum vergehen.

Berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage

Die Übermittlung der personenbezogenen Daten von Neumietern an den Grundversorger kann in diesem Fall auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO (Interessenabwägung, berechtigtes Interesse) gestützt werden. Um nachzuweisen, dass der Strom nicht durch den Vermieter selbst verbraucht wurde, darf der Vermieter daher dem Grundversorger melden, dass der Strom für ein Mietobjekt ab einem bestimmten Zeitpunkt (Einzug eines Mieters) nicht mehr vom Vermieter, sondern vom Mieter bezogen wird und darf dazu auch dessen Namen mitteilen.

Quelle: BBU


Genossenschaft
13.03.2025

Einladung zur Vertreterversammlung am 31.03.2025

Einladung zur ordentlichen Vertreterversammlung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG am 31.03.2025 um 16:00 Uhr in das ABACUS Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3-9, 10319 Berlin.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2024
  4. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2024 durch den Vorstand
  5. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024
  6. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2024
  7. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  8. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024
  9. Beschlussfassung über die Behandlung des Bilanzverlusts
  10. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
  11. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
  12. Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  13. Wahl von Mitgliedern des Wahlvorstands zur Vorbereitung der Vertreterwahlen 2025/2026
  14. -

Allgemeine Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich.

Teilen Sie bitte unter der Telefonnummer 030 / 93 643 222 oder per E-Mail an info@fortuna-eg.de mit, ob Sie an der Vertreterversammlung teilnehmen oder verhindert sind.

Als Gäste werden Herr Wirtschaftsprüfer Ohme und Herr Notar Dr. Meyer an der Sitzung teilnehmen. Außerdem werden sich zu TOP 13 die Wahlkandidaten kurz persönlich vorstellen.

Zu TOP 3
Gemäß § 59 Absatz 3 GenG wird der zuständige Abschlussprüfer des Prüfungsverbandes an der Vertreterversammlung teilnehmen und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Zu TOP 4, 5 und 6
Allen Vertretern sind der Jahresabschluss 2024, der Lagebericht 2024, der Bericht des Aufsichtsrates sowie das zusammengefasste Prüfungsergebnis des Prüfungsverbandes schriftlich und mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zugegangen.

Zu TOP 8
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss 2024 in der Fassung vom 10.01.2025 fest

Zu TOP 9
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung stimmt dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu, den Bilanzverlust 2024 in Höhe von 4.758.160,38 € mit der Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG zu verrechnen.

Zu TOP 10
Der Aufsichtsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung der Vorstandsmitglieder Frank Miller und Hans-Jürgen Thiel für das Geschäftsjahr 2024.

Zu TOP 11
Der Vorstand schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024.

Zu TOP 12
Zur Wiederwahl stellen sich die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder

Herr Ingolf Löwe
Herr Norbert Schade

Der Aufsichtsrat bittet die Vertreterversammlung, diese Mitglieder des Aufsichtsrates wieder zu wählen.

Zu TOP 13
2025/2026 finden nach unserer Satzung Wahlen zur neuen Vertreterversammlung statt. Zu deren Organisation und Durchführung bedarf es eines Wahlvorstands, der aus 4 Mitgliedern der Genossenschaft, 2 Mitgliedern des Aufsichtsrats und einem Mitglied des Vorstands besteht. Näheres finden Sie in unserer Satzung sowie auf der Homepage der FORTUNA unter Genossenschaft.


Das Vorstandsmitglied sowie die beiden Aufsichtsratsmitglieder sind bereits gemeinsam von Aufsichtsrat und Vorstand gewählt worden.

Es sind dies für den Vorstand Herr Miller und für den Aufsichtsrat die Herren Hiersick und Schade.

Die 4 Mitglieder aus der Genossenschaft müssen durch die Vertreter gewählt werden.

Es haben sich folgende Kandidaten gemeldet:

  • Frau Rachow
  • Herr Laube
  • Herr Schepull
  • Herr Bohnert

Diese vier Kandidaten werden sich auf der Vertreterversammlung vorstellen und zur Wahl als Wahlvorstand stellen.


Aufruf von Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat und Vorstand bitten die Mitglieder der aktuellen Vertreterversammlung sich wieder als Wahlkandidaten für die neue Vertreterversammlung zur Verfügung zu stellen. Es wird immer schwieriger eine ausreichende Zahl von Kandidaten zu finden.

Da Sie bereits mindestens einmal schon Vertreter gewesen sind, wissen Sie, dass der Arbeitsaufwand überschaubar ist und am Ende des Jahres der Besuch einer erstklassigen Weihnachts- oder Neujahrsveranstaltung winkt.


Gemeinsames Abendessen

Im Anschluss an die Sitzung laden Aufsichtsrat und Vorstand zu einem gemeinsamen warmen Buffet ein.


Genossenschaft
13.03.2025

Geschäftsbericht liegt zur Einsichtnahme aus

Der Vorstand weist darauf hin, dass der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für Mitglieder ausliegt.

Der vollständige Jahresabschluss sowie der Lagebericht, das Zusammengefasste Prüfungsergebnis und der Bericht des Aufsichtsrates werden demnächst auch im elektronischen Unternehmensregister zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.



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