Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.
Nachbarschaft
23.02.2026
Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitglieder und Mieterinnen und Mieter haben für die FORTUNA Wohnungsunternehmen eG höchste Priorität. Mit einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen können wir gemeinsam dazu beitragen, unser Wohnumfeld noch sicherer zu machen. Die folgenden „10 goldenen Regeln“ Ihrer Polizei unterstützen Sie dabei, Einbrüche zu verhindern und aufmerksam für verdächtige Situationen zu bleiben.
Quelle: Polizei Berlin
Nachbarschaft
23.02.2026
+++ Straßenreinigungs-Chef Axel Koller: „Derzeitige Winterdienst-Saison fordert Team unserer Straßenreinigung außerordentlich“ +++ „Kompletten Januar und ganze erste Februarwoche nahezu rund um die Uhr im Winterdiensteinsatz“ +++
Nach den zurückliegenden harten Winterwochen hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) am heutigen Montag über die Beseitigung von Splitt im öffentlichen Straßenland informiert: Diese erfolgt im Rahmen der regulären Straßenreinigung gemäß der jeweiligen Reinigungsklassen. Die BSR arbeitet bereits mit Hochdruck an der Entfernung des Streusplitts, der angesichts des strengen Winters in dieser Saison besonders umfangreich von Anliegern, privaten Winterdiensten und auch der BSR ausgebracht worden ist. Wer als Anlieger/-in die Splittbeseitigung vor der eigenen Haustür beschleunigen möchte, kann die BSR gerne unterstützen: Auch Streusplitt, den Anlieger selbst auf dem Gehweg zusammengefegt haben, wird von der Straßenreinigung mitgenommen (bitte Splitthäufchen auf befestigten Gehwegbereichen bilden). Alternativ lässt sich zusammengekehrter Splitt auch in geringem Umfang und in einer Tüte verpackt über die Restabfalltonne entsorgen (bitte darauf achten, dass Tonnen für Transport nicht zu schwer werden). Zudem kann Streusplitt in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei bei einem der 14 BSR-Recyclinghöfe abgegeben werden (Umfang von bis zu 30 Litern pro Anlieferung).
Die BSR-Straßenreinigungskräfte waren von Anfang Januar (03.01.) bis zum Ende der ersten Februarwoche (08.02.) nahezu dauerhaft im Winterdiensteinsatz gebunden. Weil winterdienstliche Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr immer Priorität haben, war in diesem Zeitraum die reguläre Straßenreinigung fast vollständig unterbrochen. Seit Anfang der 7. Kalenderwoche (09.02.) sind die Einsatzkräfte – entsprechend der milderen Witterung – wieder verstärkt in die normale Straßenreinigung gewechselt. In der aktuellen Winterdienst-Saison 2025/26 sind bisher (Stand: 19.02.) rund 347.000 Personaleinsatzstunden geleistet worden. In der vorigen Winterdienst-Saison 2024/25 lag der Wert für die gesamte Saison bei rund 126.000 Stunden. Eine Winterdienst-Saison dauert vom 1. November eines Jahres bis einschl. 31. März des Folgejahres.
Axel Koller, Leiter der BSR-Straßenreinigung: „Die derzeitige Winterdienst-Saison fordert das Team unserer Straßenreinigung außerordentlich: So waren wir den kompletten Januar und die ganze erste Februarwoche nahezu im Winterdienst-Dauereinsatz, d.h. rund um die Uhr. Der Dienstbeginn der Frühschicht variierte zwischen 1:00, 3:00, 4:00, 4:30 oder 5:00 Uhr – je nach prognostizierter Wetterlage. Die extreme Wettersituation hat dazu geführt, dass viele Beschäftigte bis zu 14 Tage im Dauereinsatz waren, im Anschluss einen Tag frei hatten, um dann wieder zwei Wochen im Dauereinsatz zu sein. Unsere Beschäftigten sind weiterhin sehr motiviert, jedoch waren Wochenend-Einsätze sowie 10- und ausnahmsweise sogar 12-Stunden-Schichten eine hohe, kräftezehrende und ermüdende Belastung für alle.“
Bei der jetzt stattfindenden Splittbeseitigung handelt es sich um keinen Spezialeinsatz wie z.B. bei der Laubentfernung. Stattdessen erfolgt die Beseitigung von Splitt – und auch von Kleinabfällen – im Rahmen der regulären Straßenreinigung. Diese turnusmäßige Straßenreinigung ist im Straßenreinigungsgesetz sowie in der Verordnung bzgl. Reinigungsverzeichnissen/-klassen geregelt: Die so genannten Straßenreinigungsklassen legen für öffentliche Straßen die Reinigungszuständigkeit und die Reinigungshäufigkeit fest – vor allem abhängig vom Verschmutzungsaufkommen. Die Bandbreite reicht von der höchsten Reinigungsklasse A 1a für besonders stark frequentierte Straßen (BSR reinigt mehrmals pro Tag) bis hin zur niedrigsten Reinigungsklasse A 4 für besonders wenig frequentierte Straßen (BSR reinigt einmal pro Woche). Zudem gibt es die Reinigungsklasse B für Straßen außerhalb geschlossener Ortsteile (hier macht die BSR einmal wöchentlich sauber) sowie die Reinigungsklasse C für nicht ausgebaute Straßen (diese müssen einmal pro Woche von den Anliegern gereinigt werden).
Im Zuge der regulären Straßenreinigungsarbeiten sammeln BSR-Kehrmaschinen sowie unsere Handreiniger/-innen den ausgebrachten Splitt ein, und zwar auf Gehwegen, auf Fußgängerüberwegen, in Haltestellenbereichen sowie auf Plätzen und in Fußgängerzonen. Der Splitt wird somit Bestandteil des Straßenkehrichts, der wiederum an externe Firmen zur Aufbereitung und ggf. Weiterverwertung geht. Einmal ausgebrachter Splitt kann übrigens nicht wieder als Streugut verwendet werden, weil der Splitt durch den erfolgten Gebrauch abgenutzt ist und seine abstumpfende Wirkung gegen Glätte verloren hat.
Die BSR rechnet damit, den Splitt voraussichtlich bis Mitte April beseitigt zu haben. Für die Splittentfernung ist u.a. auch der Einsatz externer Dienstleister sowie von BSR-Freiwilligen außerhalb des Bereichs Straßenreinigung geplant. Im Falle eines neuerlichen Wintereinbruchs müsste die reguläre Straßenreinigung jedoch erneut zugunsten des BSR-Winterdienstes unterbrochen werden, weil dieser aus Verkehrssicherheitsgründen stets Vorrang hat. In einer solchen Wintersituation würden auch wieder neue Splittmengen im öffentlichen Straßenland gestreut.
Der meiste Streusplitt in Berlin wird von Anliegern oder – in deren Auftrag – von privaten Winterdiensten ausgebracht. Denn für den Winterdienst auf Gehwegen sind grundsätzlich die Anlieger/-innen verantwortlich. Die BSR setzt Splitt nur auf Fußgängerüberwegen, in Haltestellenbereichen sowie auf einigen Plätzen und Fußgängerzonen ein. Während der Winterdienst-Saison 2025/26 hat die BSR in ihrem Zuständigkeitsbereich bisher rund 3.930 Tonnen Splitt gestreut (bis einschl. Januar 2026).
Die BSR hatte zudem am Samstag, den 31.01., damit begonnen, an private Anlieger/-innen und Bezirke kostenfrei Streusplitt auszugeben. Die Ausgabe erfolgte – nach Verfügbarkeit – über ausgewählte Betriebshöfe der BSR-Straßenreinigung (nicht über Recyclinghöfe). Bislang hat die BSR auf diese Weise insgesamt rund 575 Tonnen Streusplitt ausgegeben – davon rund 90 Tonnen an private Anlieger/-innen und rund 485 Tonnen an Bezirke (Stand: 19.02.). Aufgrund der milden Wetterlage wurde die Ausgabe von Streusplitt an Anlieger und Bezirke am heutigen Montag (23.02.) beendet.
Weitere Informationen zu den Streumaßnahmen im Rahmen des BSR-Winterdienstes finden Sie in unserer ausführlichen Winterdienst-PM:
https://www.bsr.de/bsr-winterdienst-gut-geruestet-fuer-die-kalte-jahreszeit
Quelle: BSR
Nachbarschaft
26.01.2026
Die HOWOGE bereitet aktuell das Baufeld für den Wohnungsneubau in der Joachimsthaler Straße vor. Für den Neubau zweier Wohnhäuser wurde im Juni 2025 die Baugenehmigung durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt.
Die notwendigen Baumfällungen und Rückschnittarbeiten finden voraussichtlich statt:
Montag, 26. Januar bis Freitag, 27. Februar 2026
jeweils von 7:00 Uhr bis max. 20:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Anlieferfahrzeuge können vereinzelt etwas früher am Grundstück eintreffen. Trotz aller Bemühungen kann es während der Arbeiten zeitweise zu erhöhtem Lärm kommen.
Für die Durchführung der Arbeiten werden entlang der Joachimsthaler Straße Halteverbotszonen eingerichtet.
Direkt am Grundstück gibt es einen Info-Point (Joachimsthaler Straße, auf Höhe Hausnummer 7). Dort können Sie sich ab sofort über den Wohnungsneubau sowie das aktuelle Konzept der Außenanlagen-Gestaltung informieren.
Ihre FORTUNA
Quelle: Anwohnerinfo (PDF)
Nachbarschaft
07.01.2026
Mitreden. Mitgestalten. Mitmachen.
das Tal-Center ist ein wichtiges Nahversorgungszentrum für den Nordosten von Marzahn, das allerdings seit längerem von Leerstand betroffen ist. Aktuell gibt es Absichten der Eigentümer, das Areal weiterzuentwickeln und auch Wohnraum zu schaffen.
Aus diesem Grund hat das Bezirksamt ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Hierdurch ergibt sich die Chance, das gesamte Gelände des Tal-Centers städtebaulich neu zu ordnen, den Nahversorgungsstandort zu reaktivieren sowie neue Aufenthaltsqualitäten für die Anwohnenden zu schaffen. Im Vorfeld wurden mit einer städtebaulichen Studie mögliche Varianten zur Entwicklung des Quartiers untersucht. Die Ergebnisse können als Leitbild für eine behutsame Weiterentwicklung dienen und sollen in das ergebnisoffene Bebauungsplanverfahren einfließen. Daraus ergibt sich jedoch keine Verbindlichkeit für die tatsächliche Entwicklung am Tal-Center.
Angestrebt wird eine verträgliche Quartiersentwicklung mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel. Hierbei sind ebenso die Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur zu berücksichtigen.
Da es dem Bezirksamt und mir persönlich am Herzen liegt, den Prozess des Bebauungsplanverfahrens für Sie als Anwohnerinnen und Anwohner transparent zu gestalten, laden wir Sie wir am 20. Januar 2026 zu einer Informationsveranstaltung im Tal-Center ein.
Auf der Veranstaltung möchten wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens sowie bisherige Überlegungen zur Weiterentwicklung des Quartiers vorstellen. Zugleich wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie sich in den Planungsprozess einbringen können.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um mit Ihren Anregungen und Hinweisen Ihren Kiez mitzugestalten!
Herzlichst
Heike Wessoly
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung
Ein Bebauungsplan (B-Plan) ist ein rechtsverbindliches Planungsinstrument der Gemeinde (Bezirk), das detailliert festlegt, wo und wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets bebaut werden dürfen. Geregelt werden u.a. die Art der Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe), Gebäudehöhen, Bebauungsdichte, Bauweise, verkehrliche Erschließung, Grün- und Freiflächen usw.
Der Bebauungsplan konkretisiert den übergeordneten Flächennutzungsplan des Landes Berlin und ist für Bauherren und Eigentümer verbindlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Diese Regelungen werden in einer Planzeichnung festgehalten, die in zeichnerischer Form die verschiedenen Festsetzungen sowie den Geltungsbereich enthält. Da sich nicht alle möglichen Regelungen in zeichnerischer Form darstellen lassen, wird die Zeichnung zumeist um textliche Festsetzungen ergänzt. Zu jedem B-Plan gehört eine Begründung, in der die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Planes erläutert werden.
Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ist neben der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auch die zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen. In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der erarbeitete Planentwurf einschließlich der Begründung und gegebenenfalls weiterer Unterlagen vorgestellt.
In beiden Beteiligungsschritten hat „jedermann“ die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen und Einwände einzubringen.
Die Anregungen werden anschließend ausgewertet und die öffentlichen sowie privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der aus der Abwägung resultierende Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung wird der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Rechtsprüfung vorgelegt. Sofern der Bebauungsplan nicht beanstandet wurde, weil er ordnungsgemäß zustande gekommen ist und den Rechtsvorschriften entspricht, wird er der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die Festsetzung des Bebauungsplans wird im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.
Luftbild mit Abgrenzung des Geltungsbereichs Bebauungsplan 10-29-1
Quelle: Geoportal Berlin / Digitale farbige Orthophotos 2025 und eigene Darstellung
Die Planung städtebaulicher Projekte interessiert insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner im direkten Umfeld. Um sich in die Planung von Bauvorhaben einzubringen, bietet ein Bebauungsplanverfahren umfassende formelle Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von B-Plänen haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplanverfahren 10-29-1 führt das Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Dabei informiert der Bezirk über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der beabsichtigten Planungen.
Dazu sind Sie herzlich eingeladen am:
Dienstag, den 20.01.2026
von 18:00 bis 20:00 Uhr
im Tal-Center (großer Saal)
Oberweißbacher Straße 7, 12687 Berlin
Anmeldung erforderlich unter: https://forms.office.com/e/jBviPgghhE
Am 20.01.2026 findet zudem um 16 Uhr ein Kiezspaziergang mit dem Eigentümer des Tal-Centers statt. Im Zeitraum vom 21.01. bis 21.02.2026 finden Sie die Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das B-Planverfahren außerdem auf den Internetseiten des Stadtentwicklungsamtes oder im Dienstgebäude, Premnitzer Straße 4, 12681 Berlin zur Einsichtnahme. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch im Tal-Center zur Einsicht ausgelegt. Sie können zu den Planungen Äußerungen abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein. Nach der Auswertung aller Äußerungen und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der jeweiligen Abwägungen, werden zu einem späteren Zeitpunkt die öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für das B-Planverfahren stattfinden. Auch dann können Sie Ihre Anregungen zum Planentwurf äußern, die in die Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander einfließen.
Im Zeitraum von 21.01.2026 bis 21.02.2026 unter: https://www.berlin.de/mh-beteiligung-bebauungsplan
Quelle: Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fotos: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Nachbarschaft
09.12.2025
Vom 22.12.2025 bis einschließlich zum 04.01.2026 bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.
Ab dem 05.01.2026 stehen wir Ihnen dann wieder zu den bekannten Sprechzeiten zur Verfügung.
Für den Not- und Havariefall wenden Sie sich bitte an unsere Reparatur-Hotline unter der Rufnummer: 0800-5891407 oder den zuständigen technischen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer: 0176-14799480.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Weihnachten, besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2026.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre FORTUNA Wohnungsunternehmen eG