Berlin/Marzahn
21.10.2022
Erhöhung der Pflegekosten
Menschen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht für den gesamten Bedarf ausreichen und denen keine ihnen nahestehenden Personen in ausreichendem Umfang helfen können, können Hilfe zur Pflege beantragen. Auch Menschen ohne Pflegegrad erhalten Hilfe zur Pflege, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Wenn Sie von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten können, weil Sie nicht Mitglied sind oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erhalten Sie Leistungen für den gesamten Bedarf. Die Leistungen umfassen die häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und stationäre Pflege. Auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts sind möglich.
Es ist immer zu prüfen, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.
Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen
teilstationäre Hilfe
stationäre Hilfen
Für individuelle Berechnungen und Auskünfte ist das Sozialamt, Riesaer Str. 94, 12627 Berlin zuständig, Sprechstunden Mo: 9 - 12 Uhr/ Die: 9 -12 Uhr/ Do 9 -12 Uhr.
Der zum Sozialamt gehörende regionale Allgemeine Sozialdienst (rASD) versteht sich zum einen als Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und zum anderen als Vermittlungsstelle zu den Leistungsbereichen im Amt für Soziales und macht Termine in den Stadtteilzentren bzw. kommt bei gesundheitlichen Problemen auch nach Hause.
Ziel ist, Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung anzubieten. Dazu gibt es sogar direkt in der Nachbarschaft vor Ort ein Beratungsangebot. Der rASD unterstützt Menschen, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu finden. Wir vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachdienste, koordinieren unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und begleiten nach Bedarf.
Themen:
und vermitteln an spezialisierte Fachdienste und Beratungsstellen.
Die zum Sozialamt gehörende Fachstelle Soziale Wohnhilfen bietet Unterstützung und Beratung bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit, sowie zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten an.
Frau Jabs
Tel: 90 293 - 4362
zuständig für PLZ: 12621, 12623, 12627
Frau Wellhöfer-Timm
Tel: 90 293 - 4361
zuständig für PLZ: 12679, 12681, 12687, 12689
Frau Shehda-Seyfarth
Tel: 90 293 - 4357
zuständig für PLZ: 12619, 12629, 12683, 12685 - sitzt im Haus der Zukunft