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Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Genossenschaft
03.04.2026

Ordentliche Vertreterversammlung 2026

Im Beisein des Aufsichtsrats, des Vorstands, des Verbandsprüfers und des zuständigen Notars konnte am 31.03.2026 die ordentliche Vertreterversammlung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG in Präsenz abgehalten werden.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

  1. Der Jahresabschluss 2025 wurde festgestellt.
  2. Der Bilanzgewinn 2025 wurde den freien Rücklagen zugewiesen.
  3. Den beiden Vorständen wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 erteilt.
  4. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurde für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.


Genossenschaft
31.03.2026

Tagesordnung zur Vertreterversammlung der FORTUNA e.G.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2025
  4. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2025 durch den Vorstand
  5. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025
  6. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2025
  7. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  8. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025
  9. Beschlussfassung über die Behandlung des Bilanzgewinns
  10. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
  11. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
  12. Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Nachbarschaft
23.02.2026

Nach den harten Winterwochen: BSR informiert über Splittbeseitigung

+++ Straßenreinigungs-Chef Axel Koller: „Derzeitige Winterdienst-Saison fordert Team unserer Straßenreinigung außerordentlich“ +++ „Kompletten Januar und ganze erste Februarwoche nahezu rund um die Uhr im Winterdiensteinsatz“ +++

Nach den zurückliegenden harten Winterwochen hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) am heutigen Montag über die Beseitigung von Splitt im öffentlichen Straßenland informiert: Diese erfolgt im Rahmen der regulären Straßenreinigung gemäß der jeweiligen Reinigungsklassen. Die BSR arbeitet bereits mit Hochdruck an der Ent­fernung des Streusplitts, der angesichts des strengen Winters in dieser Saison besonders umfang­reich von Anliegern, privaten Winterdiensten und auch der BSR ausgebracht worden ist. Wer als Anlieger/-in die Splittbeseitigung vor der eigenen Haustür beschleunigen möchte, kann die BSR gerne unterstützen: Auch Streusplitt, den Anlieger selbst auf dem Gehweg zusammengefegt haben, wird von der Straßen­reinigung mitgenommen (bitte Splitthäufchen auf befestigten Gehwegbereichen bilden). Alternativ lässt sich zusammengekehrter Splitt auch in geringem Umfang und in einer Tüte verpackt über die Restabfalltonne entsorgen (bitte darauf achten, dass Tonnen für Transport nicht zu schwer werden). Zudem kann Streusplitt in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei bei einem der 14 BSR-Recyclinghöfe abgegeben werden (Umfang von bis zu 30 Litern pro Anlieferung).

Die BSR-Straßenreinigungskräfte waren von Anfang Januar (03.01.) bis zum Ende der ersten Februarwoche (08.02.) nahezu dauerhaft im Winterdiensteinsatz gebunden. Weil winter­dienst­liche Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr immer Priorität haben, war in diesem Zeitraum die reguläre Straßenreinigung fast vollständig unterbrochen. Seit Anfang der 7. Kalenderwoche (09.02.) sind die Einsatzkräfte – entsprechend der milderen Witterung – wieder verstärkt in die normale Straßenreinigung gewechselt. In der aktuellen Winterdienst-Saison 2025/26 sind bisher (Stand: 19.02.) rund 347.000 Personaleinsatzstunden geleistet worden. In der vorigen Winterdienst-Saison 2024/25 lag der Wert für die gesamte Saison bei rund 126.000 Stunden. Eine Winterdienst-Saison dauert vom 1. November eines Jahres bis einschl. 31. März des Folgejahres.

Axel Koller, Leiter der BSR-Straßenreinigung: „Die derzeitige Winterdienst-Saison fordert das Team unserer Straßenreinigung außerordentlich: So waren wir den kompletten Januar und die ganze erste Februarwoche nahezu im Winterdienst-Dauereinsatz, d.h. rund um die Uhr. Der Dienstbeginn der Frühschicht variierte zwischen 1:00, 3:00, 4:00, 4:30 oder 5:00 Uhr – je nach prognostizierter Wetterlage. Die extreme Wettersituation hat dazu geführt, dass viele Beschäf­tigte bis zu 14 Tage im Dauereinsatz waren, im Anschluss einen Tag frei hatten, um dann wieder zwei Wochen im Dauereinsatz zu sein. Unsere Beschäftigten sind weiterhin sehr motiviert, jedoch waren Wochenend-Einsätze sowie 10- und ausnahmsweise sogar 12-Stunden-Schichten eine hohe, kräftezehrende und ermüdende Belastung für alle.“

Bei der jetzt stattfindenden Splittbeseitigung handelt es sich um keinen Spezialeinsatz wie z.B. bei der Laubentfernung. Stattdessen erfolgt die Beseitigung von Splitt – und auch von Kleinabfällen – im Rahmen der regulären Straßenreinigung. Diese turnusmäßige Straßen­reinigung ist im Straßenreinigungsgesetz sowie in der Verordnung bzgl. Reinigungs­verzeichnissen/-klassen geregelt: Die so genannten Straßenreinigungsklassen legen für öffentliche Straßen die Reinigungszuständigkeit und die Reinigungshäufigkeit fest – vor allem abhängig vom Verschmutzungsaufkommen. Die Bandbreite reicht von der höchsten Reinigungsklasse A 1a für besonders stark frequentierte Straßen (BSR reinigt mehrmals pro Tag) bis hin zur niedrigsten Reinigungsklasse A 4 für besonders wenig frequentierte Straßen (BSR reinigt einmal pro Woche). Zudem gibt es die Reinigungsklasse B für Straßen außerhalb geschlossener Ortsteile (hier macht die BSR einmal wöchentlich sauber) sowie die Reinigungs­klasse C für nicht ausgebaute Straßen (diese müssen einmal pro Woche von den Anliegern gereinigt werden).

Im Zuge der regulären Straßenreinigungsarbeiten sammeln BSR-Kehrmaschinen sowie unsere Handreiniger/-innen den ausgebrachten Splitt ein, und zwar auf Gehwegen, auf Fußgänger­überwegen, in Haltestellenbereichen sowie auf Plätzen und in Fußgängerzonen. Der Splitt wird somit Bestandteil des Straßenkehrichts, der wiederum an externe Firmen zur Auf­bereitung und ggf. Weiterverwertung geht. Einmal ausgebrachter Splitt kann übrigens nicht wieder als Streugut verwendet werden, weil der Splitt durch den erfolgten Gebrauch abgenutzt ist und seine abstumpfende Wirkung gegen Glätte verloren hat.

Die BSR rechnet damit, den Splitt voraussichtlich bis Mitte April beseitigt zu haben. Für die Splittentfernung ist u.a. auch der Einsatz externer Dienstleister sowie von BSR-Freiwilligen außerhalb des Bereichs Straßenreinigung geplant. Im Falle eines neuerlichen Winter­einbruchs müsste die reguläre Straßenreinigung jedoch erneut zugunsten des BSR-Winterdienstes unterbrochen werden, weil dieser aus Verkehrssicherheitsgründen stets Vorrang hat. In einer solchen Wintersituation würden auch wieder neue Splittmengen im öffentlichen Straßenland gestreut.

Der meiste Streusplitt in Berlin wird von Anliegern oder – in deren Auftrag – von privaten Winterdiensten ausgebracht. Denn für den Winterdienst auf Gehwegen sind grundsätzlich die Anlieger/-innen verantwortlich. Die BSR setzt Splitt nur auf Fußgängerüberwegen, in Halte­stellen­bereichen sowie auf einigen Plätzen und Fußgängerzonen ein. Während der Winterdienst-Saison 2025/26 hat die BSR in ihrem Zuständigkeitsbereich bisher rund 3.930 Tonnen Splitt gestreut (bis einschl. Januar 2026).

Die BSR hatte zudem am Samstag, den 31.01., damit begonnen, an private Anlieger/-innen und Bezirke kostenfrei Streusplitt auszugeben. Die Ausgabe erfolgte – nach Verfügbarkeit – über ausgewählte Betriebshöfe der BSR-Straßenreinigung (nicht über Recyclinghöfe). Bislang hat die BSR auf diese Weise insgesamt rund 575 Tonnen Streusplitt ausgegeben – davon rund 90 Tonnen an private Anlieger/-innen und rund 485 Tonnen an Bezirke (Stand: 19.02.). Aufgrund der milden Wetterlage wurde die Ausgabe von Streusplitt an Anlieger und Bezirke am heutigen Montag (23.02.) beendet.

Weitere Informationen zu den Streumaßnahmen im Rahmen des BSR-Winterdienstes finden Sie in unserer ausführlichen Winterdienst-PM:

https://www.bsr.de/bsr-winterdienst-gut-geruestet-fuer-die-kalte-jahreszeit

Quelle: BSR


Nachbarschaft
23.02.2026

Gemeinsam für sicheres Wohnen

Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitglieder und Mieterinnen und Mieter haben für die FORTUNA Wohnungsunternehmen eG höchste Priorität. Mit einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen können wir gemeinsam dazu beitragen, unser Wohnumfeld noch sicherer zu machen. Die folgenden „10 goldenen Regeln“ Ihrer Polizei unterstützen Sie dabei, Einbrüche zu verhindern und aufmerksam für verdächtige Situationen zu bleiben.

  1. Halten Sie die Hauseingangstür auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen.
  2. Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und auf dem Grundstück. Sprechen Sie diese Personen gegebenenfalls an („Kann ich Ihnen helfen?“).
  3. Schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür auch bei kurzzeitigem Verlassen immer zweimal ab und lassen Sie die Tür nicht „bloß ins Schloss fallen“. Auch Keller- und Dachbodentüren sollten immer verschlossen sein.
  4. Schließen Sie Ihre Fenster und Balkontüren im Erdgeschoss oder ggf. im 1. OG auch bei kurzer Abwesenheit. Gekippte Fenster und Balkontüren sind von Einbrechern ganz besonders leicht zu öffnen.
  5. Benutzen Sie vorhandene abschließbare Fenstergriffe und ziehen Sie die Schlüssel ab. Deponieren Sie diese außerhalb des Blickfeldes eines Täters.
  6. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung immer einen bewohnten Eindruck vermittelt. Ihr Nachbar kann z. B. während Ihres Urlaubs den Briefkasten leeren und in Erdgeschosswohnungen können Zeitschaltuhren ein Licht steuern.
  7. Tauschen Sie mit Ihren Nachbarn Telefonnummern und vielleicht auch genaue Urlaubsanschriften aus, damit Sie für den Notfall erreichbar sind.
  8. Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Nutzen Sie Türspion und Sperrbügel oder Kette. Ziehen Sie ggf. Nachbarn hinzu.
  9. Achten Sie darauf, ob Fremde ältere Nachbarn aufsuchen und fragen Sie nach, was diese Personen wollen.
  10. Informieren Sie sofort die Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen wie knackenden, krachenden oder splitternden Geräuschen im Hausflur oder auffälligen Personen im oder vor dem Haus.
    Versuchen Sie niemals Einbrecher festzuhalten!

Quelle: Polizei Berlin


Nachbarschaft
26.01.2026

Wohnungsneubau Joachimsthaler Straße – Vorbereitung des Baufelds

Die HOWOGE bereitet aktuell das Baufeld für den Wohnungsneubau in der Joachimsthaler Straße vor. Für den Neubau zweier Wohnhäuser wurde im Juni 2025 die Baugenehmigung durch das Bezirksamt Lichtenberg erteilt.

Zeitraum der Arbeiten

Die notwendigen Baumfällungen und Rückschnittarbeiten finden voraussichtlich statt:
Montag, 26. Januar bis Freitag, 27. Februar 2026
jeweils von 7:00 Uhr bis max. 20:00 Uhr.

Bitte beachten Sie: Anlieferfahrzeuge können vereinzelt etwas früher am Grundstück eintreffen. Trotz aller Bemühungen kann es während der Arbeiten zeitweise zu erhöhtem Lärm kommen.

Halteverbotszonen in der Joachimsthaler Straße

Für die Durchführung der Arbeiten werden entlang der Joachimsthaler Straße Halteverbotszonen eingerichtet.

Info-Point vor Ort: Aktuelle Informationen zum Projekt

Direkt am Grundstück gibt es einen Info-Point (Joachimsthaler Straße, auf Höhe Hausnummer 7). Dort können Sie sich ab sofort über den Wohnungsneubau sowie das aktuelle Konzept der Außenanlagen-Gestaltung informieren.

Ihre FORTUNA

Quelle: Anwohnerinfo (PDF)


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