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Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Umwelt
06.10.2022

Energiespartipps

Was braucht wieviel Energie?

Die Energie haben noch nie so viel gekostet, wie es aktuell der Fall ist. Die Preise für Heizen und für Strom sind stark gestiegen. Wir können die Preise leider nicht ändern. Unsere Energiespartipps können helfen die Kosten gering zu halten.

Hier geht es zu unseren Energiespartipps


Umwelt
17.08.2022

Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen

Die steckerfertige PV-Anlage ist eine elektrische Erzeugungsanlage, daher kommen besondere sicherheitstechnische und normative Anforderungen für die Anschaffung, den Anschluss sowie den Betrieb zum Tragen, die vom Nutzer unbedingt zu beachten sind.

  • Für das Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmitteln, die für eine Nennbetriebsspannung zwischen 50 V und 1000 V Wechselstrom bzw. 75 V und 1500 V Gleichstrom ausgelegt sind, ist die sog. Niederspannungsrichtlinie „LVD“ der EU (2014/35/ EU) einzuhalten. Sie ist auch auf steckerfertige PV-Anlagen anzuwenden.
  • Prüfung, ob der Stromkreis, an dem das steckerfertige PV-Gerät angeschlossen werden soll, für den zusätzlich eingespeisten Strom ausgelegt ist.
  • Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Stromkreis über einen Festanschluss oder den Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose. An den Kontaktstiften des Steckers der steckerfertigen PV-Anlage steht eine gefährliche berührbare Spannung an, da das Solarmodul nicht abgeschaltet werden kann. Deshalb ist es in Deutschland nicht zulässig über einen haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker Energie in einen elektrischen Stromkreis einzuspeisen.
  • Unabhängig von der Leistung sind alle elektrischen Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem öffentlichen Verteilungsnetz betrieben werden, beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.
  • Wenn eine Einspeisung in das öffentliche Netz technisch nicht ausgeschlossen ist, wird der Einsatz eines Zweirichtungszählers notwendig. In diesem Fall ist auch der eingesetzte Zähler mit Rücklaufsperre nicht geeignet. Sollte also kein geeigneter Zähler vorhanden sein, muss der bestehende Zähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ausgetauscht werden. Der Austausch kann parallel mit der Anmeldung beim Netzbetreiber beauftragt werden.
  • Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur durch einen Elektrofachbetrieb auszuführen.
  • Vor der Montage der PV-Anlage sind die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit sicherzustellen. Weiterhin darf bei Mietwohnungen die Gebäudesubstanz durch Bohren oder Kleben nicht verletzt werden.
  • Mieter müssen eine Genehmigung des Wohnungsunternehmens einholen.

Quelle: GED Gesellschaft für Energiedienstleistung GmbH & Co. KG Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin


Umwelt
13.04.2022

Energiesparen: Bereits kleine Verhaltensänderungen können in der Summe Großes bewirken

Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft weist auf folgendes hin.

  1. 20 bis maximal 22 °C reichen in der Regel aus!
    20 bis 22 °C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Um die Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen, sollte man die Wohnung auf keinen Fall so stark heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann.
  2. Heizung vor dem Lüften abdrehen!
    Drehen Sie Ihre Thermostatventile zu, wenn Sie die Fenster zu Lüften öffnen. Ansonsten „denkt“ Ihre Heizung, dass der Raum kalt ist und stärker beheizt werden muss. Die Heizung wird dann bei offenem Fenster heißer und heizt zum Fenster hinaus. Die Energiekosten werden so unnötig hoch.
  3. Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen!
    Gekippte Fenster verschwenden Energie, wenn sie lange Zeit gekippt bleiben. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.
  4. Im Schlafzimmer vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften!
    So wird verhindert, dass ich die beim Schlafen freigewordene Feuchte dauerhaft in die Wände und Möbel einspeichert. In Küche und Bad größere Mengen an Wasserdampf durch Kochen und Duschen sofort durch Fensteröffnung ins Freie lüften.
  5. Heizung nachts und bei Abwesenheit gezielt herunterdrehen!
    Sie sparen Energie, wenn Sie die Raumtemperatur nachts oder bei längerer Abwesenheit verringern. Es sollte jedoch eine Mindesttemperatur von 16 bis 17 °C beibehalten werden, da es sonst leichter zu Feuchteschäden und zu Schimmelbildung kommen kann.
  6. Heizkörper nicht dauerhaft auf null stellen.
    Drehen Sie die Heizkörper in regelmäßig benutzten Räumen während der Heizperiode nie ganz ab. Wenn Räume auskühlen, sinken die Wandtemperaturen. Der Raum bleibt dann auch bei kurzzeitigem Erwärmen unbehaglich.
  7. Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern!
    Heizkörper sollten frei gehalten werden, so dass sich die Wärme rasch im Raum verteilen kann. Verkleidungen, davorstehende Möbel oder lange Vorhänge sind ungünstig, da diese Wärme schlucken und nicht in den Raum lassen.
  8. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten!
    Kühle Räume sollten nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen geheizt werden, denn sonst gelangt nicht nur Wärme, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kühlen Raum. Die relative Luftfeuchte steigt dann und erleichtert so das Wachstum von Schimmelpilzen.
  9. Licht und Elektrogeräte beim Verlassen des Raums ausschalten!
    Überlegen Sie immer genau, ob das Licht gerade wirklich überall brennen muss und Sie das laufende Elektogerät aktuell benötigen, Bei längerem Verlassen des Raumes immer daran denken, das Licht auszuschalten.
  10. Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus lassen!
    Lassen Sie Fernseher und andere Elektrogeräte nach der Nutzung nicht im Stand-By-Modus, sondern schalten Sie sie ganz aus. Ladegeräte können übrigens auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist. Am einfachsten sind Steckerleisten, die über einen Ausschalter verfügen.
  11. Kühlschränke können Stromfresser sein.
    Ein energieeffizienter neuer Kühlschrank kann gegenüber einem Altgeräte 150 kWh und mehr ans Strom im Jahr einsparen. Bei einem, Arbeitspreis von 35 Ct/kWh sind das über 50 € im Jahr. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung.

Genossenschaft
Umwelt
15.03.2022

Heizkostennovelle

Sehr geehrte Mieter,

die Novelle der Heizkostenverordnung gilt ab dem 01. Dezember 2021. Demnach sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Verbrauchswerte ab dem 01. Januar 2022 monatlich zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Sie haben hierfür von unserem Dienstleister ISTA einen Freischaltcode für das Portal erhalten, in welchem Sie Ihren verbrauch monatlich abrufen können. Ob Sie diese Möglichkeit nutzen, ist Ihnen natürlich freigestellt. Ihre jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten Sie in gewohnter Form postalisch von der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG.

Sollten Sie keinerlei Möglichkeit haben, Zugang zum Portal zu erlangen (Smartphone, Internet etc.), so informieren Sie uns bitte.


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