Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.
Berlin/Marzahn
21.10.2022
Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Mietzuschuss bekommen.
Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Miete nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.
keine
Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.
https://bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/mietzuschuss/index
Berlin/Marzahn
21.10.2022
Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie im Eigentum wohnen, können Sie Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen.
Die Höhe des Wohngeldes als Lastenzuschuss und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Belastung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.
keine
Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.
https://bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/lastenzuschuss/index
Berlin/Marzahn
21.10.2022
Erhöhung der Pflegekosten
Menschen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht für den gesamten Bedarf ausreichen und denen keine ihnen nahestehenden Personen in ausreichendem Umfang helfen können, können Hilfe zur Pflege beantragen. Auch Menschen ohne Pflegegrad erhalten Hilfe zur Pflege, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Wenn Sie von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten können, weil Sie nicht Mitglied sind oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erhalten Sie Leistungen für den gesamten Bedarf. Die Leistungen umfassen die häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und stationäre Pflege. Auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts sind möglich.
Es ist immer zu prüfen, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.
Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen
teilstationäre Hilfe
stationäre Hilfen
Für individuelle Berechnungen und Auskünfte ist das Sozialamt, Riesaer Str. 94, 12627 Berlin zuständig, Sprechstunden Mo: 9 - 12 Uhr/ Die: 9 -12 Uhr/ Do 9 -12 Uhr.
Der zum Sozialamt gehörende regionale Allgemeine Sozialdienst (rASD) versteht sich zum einen als Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und zum anderen als Vermittlungsstelle zu den Leistungsbereichen im Amt für Soziales und macht Termine in den Stadtteilzentren bzw. kommt bei gesundheitlichen Problemen auch nach Hause.
Ziel ist, Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung anzubieten. Dazu gibt es sogar direkt in der Nachbarschaft vor Ort ein Beratungsangebot. Der rASD unterstützt Menschen, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu finden. Wir vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachdienste, koordinieren unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und begleiten nach Bedarf.
Themen:
und vermitteln an spezialisierte Fachdienste und Beratungsstellen.
Die zum Sozialamt gehörende Fachstelle Soziale Wohnhilfen bietet Unterstützung und Beratung bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit, sowie zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten an.
Frau Jabs
Tel: 90 293 - 4362
zuständig für PLZ: 12621, 12623, 12627
Frau Wellhöfer-Timm
Tel: 90 293 - 4361
zuständig für PLZ: 12679, 12681, 12687, 12689
Frau Shehda-Seyfarth
Tel: 90 293 - 4357
zuständig für PLZ: 12619, 12629, 12683, 12685 - sitzt im Haus der Zukunft
Nachbarschaft
Berlin/Marzahn
21.04.2022
Das sollten Sie wissen, wenn Sie Geflüchtete in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten.
Ja, Sie dürfen Geflüchtete in Ihrer Wohnung für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen besuchsweise aufnehmen, ohne dies der FORTUNA zu melden.
Ja. Für Aufenthalte von Personen in Ihrer Wohnung, die länger als sechs bis acht Wochen andauern, benötigen Sie unsere Zustimmung. Wir prüfen daher zunächst, ob die Gesamtzahl der für die Wohnung zulässigen Bewohnerinnen und Bewohner überschritten ist.
Um eine Zustimmung zu beantragen, übermitteln Sie uns einfach formlos die Daten der einziehenden Personen, wir prüfen diese und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Bedenken Sie bitte: Eine dauerhafte Aufnahme geht mit Einschnitten im Privatleben einher. Zudem haften Sie für Schäden, die durch aufgenommene Personen entstehen. Bitte überlegen Sie sich diese Entscheidung daher gut.
Nein, das geht nicht. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht möglich, da sie satzungsgemäß nicht dem Zweck unserer Genossenschaft entspricht.
Sie können sich nur für Wohnungen bewerben, die Sie selbst nutzen möchten.