Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.
Nachbarschaft
26.07.2022
Wie die Senatsverwaltung für Stadtentiwcklung, Bauen und Wohnen am 22. Juli 2022 mitteilte, ist die angekündigte Website der Kommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ an den Start gegangen (www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung). Neben einer Selbstdarstellung sind dort u.a. auch die Tagungs-Termine der 13-köpfigen Kommission und die verhandelten Unterlagen zum Download zu finden.
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Vorsitzender der Kommission:
„Transparenz ist für die Akzeptanz der Kommission sehr wichtig. Diese Auffassung teilen alle Mitglieder der Kommission, wie sich auch aus der einstimmig angenommenen Geschäftsordnung ergibt. Jetzt können alle Interessierten nicht nur unsere Termine nachlesen, sondern auch die Beiträge in der – öffentlichen – Anhörung vom 9. Juni 2022. Sie können sich auch über die bisher vorliegenden Gutachten und die Protokolle informieren, die die Diskussionen in der Kommission wiedergeben.“
Kontakt zur Expertenkommission: gs.expertenkommission@senstadt.berlin.de
Nachbarschaft
Berlin/Marzahn
21.04.2022
Das sollten Sie wissen, wenn Sie Geflüchtete in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten.
Ja, Sie dürfen Geflüchtete in Ihrer Wohnung für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen besuchsweise aufnehmen, ohne dies der FORTUNA zu melden.
Ja. Für Aufenthalte von Personen in Ihrer Wohnung, die länger als sechs bis acht Wochen andauern, benötigen Sie unsere Zustimmung. Wir prüfen daher zunächst, ob die Gesamtzahl der für die Wohnung zulässigen Bewohnerinnen und Bewohner überschritten ist.
Um eine Zustimmung zu beantragen, übermitteln Sie uns einfach formlos die Daten der einziehenden Personen, wir prüfen diese und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Bedenken Sie bitte: Eine dauerhafte Aufnahme geht mit Einschnitten im Privatleben einher. Zudem haften Sie für Schäden, die durch aufgenommene Personen entstehen. Bitte überlegen Sie sich diese Entscheidung daher gut.
Nein, das geht nicht. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht möglich, da sie satzungsgemäß nicht dem Zweck unserer Genossenschaft entspricht.
Sie können sich nur für Wohnungen bewerben, die Sie selbst nutzen möchten.