FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Genossenschaft
04.06.2012

Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21.6.2012

Gemäß § 33 Abs. 3 der Satzung der Fortuna Wohnungsunternehmen eG geben wir die Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21.6.2012 wie folgt bekannt:

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2011
  4. Beschlussfassung zum Prüfungsbericht gemäß § 59 GenG
  5. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2011 durch den Vorstand
  6. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes, des Jahresabschlusses sowie des Vorschlags
      über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
  7. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2011
  8. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  9. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011
10. Beschlussfassung über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns für  das  Geschäftsjahr 2011
11. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
12. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
13. Wiederwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

Allgemeine Hinweise:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Eine schriftliche Einladung an die Vertreter ergeht gesondert.

Genossenschaft
04.06.2012

Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011

Der Vorstand weist gemäß § 39 Nr. 1 der Satzung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG darauf hin, dass der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für Mitglieder ausliegt. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Lagebericht, das Zusammengefasste Prüfungsergebnis und der Bericht des Aufsichtsrates werden demnächst auch im elektronischen Unternehmensregister zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.


Genossenschaft
30.05.2012

Änderung bei der Erhebung der Rundfunkgebühren

Eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen ist das Fernsehen. Mehr als drei Stunden verbringen wir im Schnitt täglich vor der Glotze.

Die FORTUNA schafft dafür gewisse Voraussetzungen. Wir haben unsere Gebäude mit den erforderlichen Leitungen und sonstigen technischen Anlagen versehen, damit die Fernsehsignale in alle Wohnungen kommen. Und wir haben einen Vertrag mit einem Signallieferanten abgeschlossen, der die Programme kostengünstig in die Netze einspeist. Sie selbst kümmern sich um einen Fernsehapparat und den Strom, um ihn zu betreiben.

Damit ist allerdings noch kein Programm bezahlt. Die privaten Sender finanzieren sich überwiegend mit Werbung. Die öffentlich-rechtlichen Sender bekommen zusätzlich die Rundfunkgebühren, deren Höhe derzeit 17,98 € monatlich beträgt. Jeder Mieter der Fortuna, der einen Fernseher zu Hause hat, ist gebührenpflichtig. Er muss eine Rundfunkgebühr an die „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ zahlen, kurz GEZ (Nicht zu verwechseln mit den privatrechtlichen Entgelten, die direkt vom Teilnehmer oder über die Betriebskosten an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen sind.) Die Einzelheiten sind kompliziert und führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Berüchtigt sind auch die Ermittlungen der GEZ, die durch wiederholte Anschreiben oder Ermittlungen vor Ort so genannte „Schwarzseher“ ausfindig machen möchte.

Ab dem 01.01.2013 wird die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine sogenannte „Haushaltsabgabe“ ersetzt. Durch dieses neue Finanzierungsmodell, bei dem die Gebühr nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben wird, soll der Aufwand für die Datenerhebung und Kontrolle durch die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entfallen. Danach ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung genutzten Geräte. Inhaber der Wohnung ist, wer im Mietvertrag als Mieter bezeichnet ist. Jeder Wohnungsmieter muss sich als solcher

auch weiterhin unverzüglich bei der GEZ anmelden. Bei Auszug muss er sich abmelden. Neu ist, dass die GEZ von jedem Vermieter, also auch von der FORTUNA, Auskunft über die Wohnungsmieter verlangen kann, wenn diese ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Es sind von uns auch Nachweise vorzulegen.

Wir bitten Sie daher: Kommen Sie als Mieter ihren Informationspflichten bei der An- und Abmeldung nach, da es andernfalls zu Nachfragen bei der FORTUNA kommt, zu deren Beantwortung wir gesetzlich verpflichtet sind. Im Zuge der Umstellung zum Jahreswechsel sind keine Ummeldungen erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass der bisherige Teilnehmer Inhaber einer Wohnung unter seiner mitgeteilten Adresse ist.

Wichtig: Von der Rundfunkgebühr kann auf Antrag befreit werden, wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht. Die Befreiung gilt dann in der Regel auch für die anderen Mitbewohner, insbesondere die Kinder und Ehegatten. Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich unter Vorlage von Nachweisen (Bestätigung des JobCenters bzw. des Sozialamtes) beim RBB zu stellen. Er muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum des ALG-II- oder Sozialhilfebescheids gestellt werden. Wird er erst später gestellt, beginnt auch die Befreiung erst mit dem folgenden Monat, so dass man trotz Befreiung für 2 oder mehr Monate zahlen muss. Die Befreiung wird für die Gültigkeitsdauer des ALG-II- oder Sozialhilfebescheids erteilt und muss dann erneut beantragt und bewilligt werden. Die Antragsformulare gibt es ab November 2012 bei den JobCentern, Sozialämtern, den Bürgerämtern oder zum ausdrucken im Internet.

Weitere Informationen finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de

Fotos: Kirk Peart Professional Imaging, shutterstock


Genossenschaft
29.05.2012

Prüfbestätigung des BBU online

Auf der Grundlage der - vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. - für das Geschäftsjahr durchgeführten Pflichtprüfung hat uns die Bestätigung erreicht.
Diese können Sie unter Genossenschaft / Jahresabschlüsse einsehen.


Service
Genossenschaft
24.05.2012

Neuer Internetauftritt der FORTUNA

schnell – übersichtlich – informativ
mit einem umfangreichen Ratgeber- und Serviceteil und allen Projekten

Es war an der Zeit! In den vergangenen Jahren haben sich mit dem KIEZnet und dem kiezPARK und dem NachbarschaftsZentrum nicht nur unsere Projekte für die Nachbarschaft deutlich erweitert ... es war an der Zeit, unseren Internetauftritt grundlegend zu überarbeiten und auch die vielen neuen Ratgeber- und Serviceangebote zu präsentieren.

In klarer und übersichtlicher Form finden Sie heute neben den Wohnungsangeboten, unseren Projekten und der Vorstellung der Genossenschaft mit einem Vertreterbereich auf der neuen Internetseite der FORTUNA ein Formular-Center und einen umfangreichen Ratgeber- und Serviceteil. Hier finden Sie Informationsbroschüren zur Miete und den Betriebskosten und Informationen zum cleveren Energiesparen im Haushalt ebenso wie

die Reparaturhotline, Informationen für Senioren zum Altersgerechten Wohnen bis hin zum Mietspiegel und vieles mehr. Einige Rubriken wollen wir Ihnen vorstellen.

Unsere Wohnungsangebote

Wer eine Wohnung sucht, ist hier genau richtig. Freie Wohnungen aus unseren Beständen finden Sie übersichtlich gelistet und mit allen wichtigen Informationen versehen, die einen schnellen Überblick geben. Und Sie können auch direkt suchen, die Wohnungsangebote filtern und Ihre gewünschten Ausstattungsmerkmale definieren. Und besonders sind immer wieder unsere Aktionswohnungen.

Unsere Projekte

Wir sind vor Ort: Und das nicht nur für unsere Mieter und Mitglieder sondern für alle Anwohner. Vom Kaffeeklatsch über Hausaufgabenhilfe bis zur Beratung im NachbarschaftsZentrum, mit vielen Angeboten und Veranstaltungen aus dem Kiez, dem Bezirk und von unseren Partnern im KIEZnet. Und mit dem kiezPARK, den Anwohner gemeinsam mit Landschaftsarchitekten auf fast 11.000 m² gestalten. Jeder ist zum Mitmachen eingeladen.

Unser Formular-Center

Von der Bestellung von Zeitschriften und Informationen bis hin zu den Formularen für den Mietvertrag, eine Mitgliedschaft oder die Mitgliederwerbung - hier finden Sie alle Informationen und Formulare thematisch sortiert.

Unser Servicebereich

Neben der Reparaturhotline und den Energieausweisen unserer Häuser hält unser Servicebereich noch viel mehr für Sie bereit: z. B. finden Sie in der Rubrik Ratgeber Informationsbroschüren zur Miete und den Betriebskosten. Dort werden Fragen behandelt, die Mieter immer wieder beschäftigen. Außerdem finden Sie dort auch die Hinweise zur kostenlosen EnergiesparBeratung durch unseren Partner clevererKIEZ e.V.

Der 3. Platz

Mit unserem neuen Internetauftritt haben wir den 3. Platz beim Wettbewerb 2012 des BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) mit dem Thema „Kundenbindung und Kundenorientierung im Internet“ belegt.


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