FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Berlin/Marzahn
21.10.2022

Hilfen zur Pflege: Informationen des Bezirksamts

Erhöhung der Pflegekosten

Menschen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht für den gesamten Bedarf ausreichen und denen keine ihnen nahestehenden Personen in ausreichendem Umfang helfen können, können Hilfe zur Pflege beantragen. Auch Menschen ohne Pflegegrad erhalten Hilfe zur Pflege, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Wenn Sie von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten können, weil Sie nicht Mitglied sind oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erhalten Sie Leistungen für den gesamten Bedarf. Die Leistungen umfassen die häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und stationäre Pflege. Auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts sind möglich.

Es ist immer zu prüfen, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.

Die Hilfe zur Pflege umfasst:

ambulante Hilfen

  • häusliche Pflege
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegegeld

teilstationäre Hilfe

  • in Tagesstätten

stationäre Hilfen

  • Kurzzeitpflege
  • im Hospiz
  • Heimpflege

Für individuelle Berechnungen und Auskünfte ist das Sozialamt, Riesaer Str. 94, 12627 Berlin zuständig, Sprechstunden Mo: 9 - 12 Uhr/ Die: 9 -12 Uhr/ Do 9 -12 Uhr.

Der zum Sozialamt gehörende regionale Allgemeine Sozialdienst (rASD) versteht sich zum einen als Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und zum anderen als Vermittlungsstelle zu den Leistungsbereichen im Amt für Soziales und macht Termine in den Stadtteilzentren bzw. kommt bei gesundheitlichen Problemen auch nach Hause.

Ziel ist, Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung anzubieten. Dazu gibt es sogar direkt in der Nachbarschaft vor Ort ein Beratungsangebot. Der rASD unterstützt Menschen, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu finden. Wir vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachdienste, koordinieren unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und begleiten nach Bedarf.

Themen:

  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Bestattungskostenbeihilfe
  • Vergünstigungen
  • Freizeitgestaltung
  • Digitalisierung
  • Ehrenamt
  • Gesundheit und Pflege
  • Schwerbehinderung
  • Mobilität
  • Wohnen im Alter
  • Hauswirtschaftshilfe
  • Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Unterstützung in Konfliktsituationen

und vermitteln an spezialisierte Fachdienste und Beratungsstellen.

Finanzielle Schwierigkeiten

Die zum Sozialamt gehörende Fachstelle Soziale Wohnhilfen bietet Unterstützung und Beratung bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit, sowie zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten an.

  • drohendem Wohnungsverlust
  • Miet-/ und Energieschulden
  • Wohnungserhalt bei fristlosen Kündigungen, Räumungsklagen oder Zwangsräumungen
  • finanziellen Problemen (Beratung und Vermittlung zur Einkommenssicherung, Schuldnerberatung)
  • Vermittlung, Unterbringung und Kostenübernahme zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (zum Beispiel Betreutes Einzelwohnen) gemäß § 67/68 ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII)
  • schwierigen persönlichen Lebenssituationen und Krisensituationen
  • Termin nur im Amt direkt möglich.

Ansprechpartner

Frau Jabs
Tel: 90 293 - 4362
zuständig für PLZ: 12621, 12623, 12627

Frau Wellhöfer-Timm
Tel: 90 293 - 4361
zuständig für PLZ: 12679, 12681, 12687, 12689

Frau Shehda-Seyfarth
Tel: 90 293 - 4357
zuständig für PLZ: 12619, 12629, 12683, 12685 - sitzt im Haus der Zukunft

Anträge/ weiterführenden Informationen: Hilfe zur Pflege

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/dienstleistungen/service.33835.php/dienstleistung/324474/


Genossenschaft
13.10.2022

Neubauvorhaben Lea-Grundig-Str. 52 A

Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat nicht nur die Verpflichtung seinen Mitgliedern ein sicheres und auskömmliches Wohnen zu ermöglichen, indem der Wohnungsbestand erhalten und modernisiert wird, sondern auch die Verpflichtung, für kommende Generationen zeitgemäßen Wohn- und Lebensraum zur Verfügung zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass es zu einer weiteren Entwicklung unserer Genossenschaft im Sinne der Gründungsidee kommt.

Seit 2019 setzen wir erfolgreich unsere Neubauvorhaben auf dem Grund und Boden unserer Genossenschaft um und schaffen damit weiteren alternativen Wohnraum für unsere alten und neuen Mitglieder.

Über den geplanten Lückenbau am Standort Lea-Grundig-Str. 52 Ecke Lea-Grundig-Str. 54 haben wir bereits in der Ausgabe 01-2022 unserer Mitgliederinformation ausführlich berichtet. Im Zuge der Lückenbebauung erfolgt auch gleichzeitig die bereits angekündigte geplante Sanierung des Nachbargebäudes Lea-Grundig-Straße 36 – 42.

Der Vorstand und Aufsichtsrat der FORTUNA haben in einer gemeinsamen Sitzung am 10.10.2022 dem Bauvorhaben zugestimmt. Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor.

In der Zeit vom November 2022 bis voraussichtlich zum März 2024 werden wir auf dem bekannten Grundstück einen achtgeschossigen Neubau mit 15 Vier-Zimmer-Wohnungen mit jeweils ca. 90 m² Wohnfläche errichten.

Zur Sicherstellung des geplanten Baubeginns im November 2022 erfolgen bereits bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Grundstück bzw. in dessen näheren Umgebung.

Auf der Baustelle wird während der genannten Bauzeit an den gesetzlichen Arbeitstagen im Durchschnitt in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr gearbeitet werden.

Auf unserer Homepage werden wir regelmäßig über den Fortgang des Bauvorhabens in Wort und Bild berichten.

Bei weiteren Anfragen stehen wir Ihnen gern unter info@fortuna-eg.de zur Verfügung.


Umwelt
06.10.2022

Energiespartipps

Was braucht wieviel Energie?

Die Energie haben noch nie so viel gekostet, wie es aktuell der Fall ist. Die Preise für Heizen und für Strom sind stark gestiegen. Wir können die Preise leider nicht ändern. Unsere Energiespartipps können helfen die Kosten gering zu halten.

Hier geht es zu unseren Energiespartipps


Genossenschaft
26.09.2022

FORTUNA MITGLIEDERBEFRAGUNG 2022

Am 26. September startet die FORTUNA-Mitgliederbefragung 2022.

Für uns ist es wichtig zu wissen, wie zufrieden Sie mit Ihrer Wohnsituation und der FORTUNA sind. Ihre Rückmeldungen zeigen uns unsere Stärken und Schwächen auf. Ihre wertvollen Antworten und Hinweise der letzten Mieterbefragung haben uns eine gezielte Weiterentwicklung ermöglicht. Diesen Prozess wollen wir fortsetzen, um somit künftig noch besser auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.

Bitte nehmen Sie sich etwa 15 Minuten Zeit, um uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Um direkt online an der Umfrage teilzunehmen, nutzen Sie bitte folgenden Link:
www.umfrageonline.com/s/Fortuna-2022

Ihren Zugangscode finden Sie im Schreiben zur Mieterbefragung, welches Sie über Ihren Briefkasten erhalten haben.

Selbstverständlich können Sie auch die Fragebogenbroschüre nutzen – die Sie bis 27. September in Ihren Briefkasten finden – und uns über den Hauswartbriefkasten oder die Geschäftsstelle zukommen lassen.

Sollten Sie eine Frage nicht beantworten können oder wollen, lassen Sie diese bitte aus und gehen weiter zur nächsten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bis spätestens 26. Oktober 2022.

Da uns Ihre ehrliche und unbefangene Meinung interessiert, ist die Umfrage anonym gestaltet. Die Fragebogen werden unter Beachtung der Datenschutzregelungen ausschließlich von der immo intelligence │group Zürich & Worms eingesehen und ausgewertet. Wir versichern Ihnen, dass ein Rückschluss auf einzelne Haushalte oder Personen nicht erfolgt.

Über die Ergebnisse der Befragung werden wir Sie gerne zeitnah informieren.

Für Ihre Mithilfe und Unterstützung danken wir Ihnen ganz herzlich.

Bernd Wuthenow, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Frank Miller, Vorstand
Hans-Jürgen Thiel, Vorstand


Umwelt
17.08.2022

Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen

Die steckerfertige PV-Anlage ist eine elektrische Erzeugungsanlage, daher kommen besondere sicherheitstechnische und normative Anforderungen für die Anschaffung, den Anschluss sowie den Betrieb zum Tragen, die vom Nutzer unbedingt zu beachten sind.

  • Für das Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmitteln, die für eine Nennbetriebsspannung zwischen 50 V und 1000 V Wechselstrom bzw. 75 V und 1500 V Gleichstrom ausgelegt sind, ist die sog. Niederspannungsrichtlinie „LVD“ der EU (2014/35/ EU) einzuhalten. Sie ist auch auf steckerfertige PV-Anlagen anzuwenden.
  • Prüfung, ob der Stromkreis, an dem das steckerfertige PV-Gerät angeschlossen werden soll, für den zusätzlich eingespeisten Strom ausgelegt ist.
  • Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Stromkreis über einen Festanschluss oder den Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose. An den Kontaktstiften des Steckers der steckerfertigen PV-Anlage steht eine gefährliche berührbare Spannung an, da das Solarmodul nicht abgeschaltet werden kann. Deshalb ist es in Deutschland nicht zulässig über einen haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker Energie in einen elektrischen Stromkreis einzuspeisen.
  • Unabhängig von der Leistung sind alle elektrischen Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem öffentlichen Verteilungsnetz betrieben werden, beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.
  • Wenn eine Einspeisung in das öffentliche Netz technisch nicht ausgeschlossen ist, wird der Einsatz eines Zweirichtungszählers notwendig. In diesem Fall ist auch der eingesetzte Zähler mit Rücklaufsperre nicht geeignet. Sollte also kein geeigneter Zähler vorhanden sein, muss der bestehende Zähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ausgetauscht werden. Der Austausch kann parallel mit der Anmeldung beim Netzbetreiber beauftragt werden.
  • Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur durch einen Elektrofachbetrieb auszuführen.
  • Vor der Montage der PV-Anlage sind die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit sicherzustellen. Weiterhin darf bei Mietwohnungen die Gebäudesubstanz durch Bohren oder Kleben nicht verletzt werden.
  • Mieter müssen eine Genehmigung des Wohnungsunternehmens einholen.

Quelle: GED Gesellschaft für Energiedienstleistung GmbH & Co. KG Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin


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