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Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Genossenschaft
27.07.2020

Einladung zur Vertreterversammlung am 08.10.2020

Sehr geehrte Vertreter (m/w/d),

hiermit lädt der Aufsichtsrat zur ordentlichen Vertreterversammlung am Donnerstag, den 08.10.2020 um 18:00 Uhr in das Abacus Tierpark Hotel Franz Mett Straße 3-9, 10319 Berlin ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2019
  4. Beschlussfassung zum Prüfungsbericht gemäß § 59 GenG
  5. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2019 durch den Vorstand
  6. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
  7. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019
  8. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  9. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
  10. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  11. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
  12. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
  13. Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  14. Wahl von vier Mitgliedern in den Wahlvorstand zur Vorbereitung der Vertreterwahlen

Allgemeine Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich.

Die Kandidaten zur anstehenden Wahl für den Wahlvorstand (Vertreterwahlen) dürfen an der Vertreterversammlung auch teilnehmen, ohne Vertreter (m/wd) zu sein – sind in diesem Falle aber nicht stimmberechtigt.

Teilen Sie bitte unter der Telefonnummer 030 / 93 643 222 mit, ob Sie an der Vertreterversammlung teilnehmen oder verhindert sind.

Als Gäste werden Herr Ohme (Wirtschaftsprüfer) und Herr Eilbrecht (Notar) an der Sitzung teilnehmen.


Genossenschaft
08.06.2020

Jahresabschluss 2019 der FORTUNA im Bundesanzeiger veröffentlicht

Der Jahresabschluss 2019 der Fortuna Wohnungsunternehmen eG ist am 05.06.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Er ist für Jedermann einsehbar unter www.bundesanzeiger.de.


Genossenschaft
27.05.2020

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis des BBU zum Jahresabschluss 2019

Auf der Grundlage der - vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. - für das Geschäftsjahr durchgeführten Pflichtprüfung hat uns die Bestätigung erreicht.
Diese können Sie unter Genossenschaft / Organe einsehen.


Genossenschaft
18.05.2020

FORTUNA Mund-Nasen-Masken

Wir möchten darauf hinweisen, dass, vom 25. bis 28. Mai 2020, über die Briefkästen aller unserer Haushalte Mund-Nasen-Masken (1 Paket mit 2 Masken) von uns bereitgestellt werden.


Genossenschaft
31.03.2020

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und Ihre Miete

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Ihre Miete zum Teil oder vollständig nicht bezahlen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung suchen, die die aktuellen Probleme berücksichtigt.

Nicht betroffen sind davon in der Regel Rentnerinnen und Rentner, Beamtinnen und Beamte und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Mieter, die staatliche Unterstützungsleistungen wie BAföG, Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen beziehen. Renten, Dienstbezüge und die genannten Unterstützungsleistungen werden wie bisher gezahlt.

Sie könnten betroffen sein, wenn Sie als Arbeitnehmer wegen der COVID-19-Pandemie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Kurzarbeitergeld beziehen oder wenn Sie selbständig tätig sind und die COVID-19-Pandemie zu Umsatzeinbußen führt.

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Schildern Sie uns Ihre persönlichen Umstände und warum diese dazu führen, dass Sie Ihre Miete zum Teil oder vollständig nicht bezahlen können. Bitte übersenden Sie uns auch Unterlagen, die Ihre Angaben belegen. Das kann die Kündigung des Arbeitsvertrages sein, die Anordnung der Kurzarbeit oder bei Selbständigen eine Bestätigung des Steuerberaters. Wir benötigen auch immer einen Nachweis über Ihre Einkünfte vor Beginn der Pandemie.

Zu Ihren Einkünften gehören auch Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2, Kurzarbeitergeld und bei Selbständigen die Darlehen und Zuschüsse, die der Bund und das Land aufgrund der Pandemie bereitstellen. Sie müssen Ihre Ansprüche auf diese Leistungen geltend machen und uns dies ebenfalls belegen.

Wenn zwei oder mehr Personen Mieter sind, benötigen wir die Angaben und Nachweise von allen Mietern.

Es muss dann festgelegt werden, wie lange und in welcher Höhe Sie die Miete nicht zahlen können und wann diese Beträge nachgezahlt werden. Die COVID-19-Pandemie führt zu keiner Minderung der Miete. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Miete in voller Höhe zu zahlen. Die Zahlung wird lediglich um bis zu 3 Monate verschoben. Dies soll Ihnen Gelegenheit geben, Ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, nicht zuletzt durch die bereitstehenden staatlichen Leistungen.

Sie müssen nicht befürchten, dass wir den Mietvertrag wegen der betreffenden Mietrückstände kündigen. Dies hat der Gesetzgeber für Mietrückstände, die im April, Mai und Juni 2020 entstehen, auch bis zum 30. Juni 2022 ausgeschlossen.


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