FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Berlin/Marzahn
Service
03.05.2015

Berlin ist Stadt der zufriedenen Mieter

In der elektronischen Ausgabe der Berliner Zeitung wurde unter dem Datum 3.5.2015 auf eine repräsentative FORSA- Umfrage hingewiesen, in der es um den Berliner Wohnungsmarkt geht.

Danach sehen die Berliner die angespannte Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt ganz überwiegend gelassen. 79 Prozent der Mieter sind mit ihrer derzeitigen Wohnsituation zufrieden, lediglich 21 Prozent geben an, dass sie lieber eine andere Wohnung hätten.
Damit ist der Anteil der zufriedenen Mieter in Berlin in den vergangenen 4 Jahren nahezu konstant geblieben

Außerdem machen sich rund 67 v. H. der Befragten keine Sorgen, dass sie sich in ein paar Jahren ihre Wohnung aufgrund höherer Miet- oder Nebenkosten eventuell nicht mehr leisten können.

1005 Berliner wurden zwischen dem 17. und 29. April 2015 befragt.

Den kompletten Artikel finden Sie in der Berliner Zeitung vom 3. Mai 2015.


Service
Genossenschaft
09.04.2015

Wichtige steuerliche Information für alle Mitglieder der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

(1) Nach den neuen Regelungen in § 51a Absätze 2c - e und Absatz 6 EStG sind Kapitalertragssteuerabzugsverpflichtete (hier: die FORTUNA) ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, in einem automationsunterstützen Verfahren für die Mitglieder der Genossenschaft Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen der Genossenschaft) einzubehalten und abzuführen.

(2) Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, ist die FORTUNA gesetzlich verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) für alle Mitglieder der Genossenschaft elektronisch abzufragen, und zwar unabhängig davon, ob Gewinne tatsächlich ausgeschüttet werden.

(3) Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft des jeweiligen Mitgliedes abgebildet werden.

(4) Die FORTUNA jährlich beim BZSt abfragen. Die Abfrage ist für jede Person, die am 31.8. eines Kalenderjahres Mitglied bei der FORTUNA ist, vorzunehmen.

(5) Die Abfrage setzt unter anderem die Angabe der Steueridentifikationsnummer des Mitgliedes voraus. Der FORTUNA liegt diese Steueridentifikationsnummer nicht vor, sie kann diese aber ebenfalls in einem automatisierten Anfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

Widerspruch gegen den Datenabruf durch das Mitglied (Sperrvermerk)

(6) Jeder Bürger kann unter Angabe seiner Steueridentifikationsnummer (IdNr.) schriftlich bis zum 30.06. eines Kalenderjahres beim BZSt (nicht bei der FORTUNA) dem automatisierten Datenabruf der Religionszugehörigkeit widersprechen. An den Abzugsverpflichteten (die FORTUNA) werden dann aufgrund dieses Sperrvermerks keine Daten zur Religionszugehörigkeit des Mitgliedes übermittelt.

(7) An den kirchensteuerlichen Verpflichtungen ändert der Sperrvermerk jedoch nichts; es unterbleibt lediglich der Abzug direkt an der Quelle, also durch die FORTUNA. Das BZSt ist gehalten, bei eingelegtem Sperrvermerk Namen und Anschrift der FORTUNA an das zuständige Finanzamt des Mitgliedes weiter zu reichen. Den kirchensteuerlichen Pflichten ist dann durch das Mitglied gegenüber dem Finanzamt nachzukommen.

Wie ist der Widerspruch durch das Mitglied einzulegen?

(8) Das gesamte Verfahren soll nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung zügig und verwaltungsarm organisiert werden. Für die zutreffende Einbindung des Widerspruchs in das automatisierte Verfahren werden vom BZSt gezielt und konkret Informationen benötigt. Die Erklärung des Widerspruchs durch das Mitglied muss daher gegenüber dem BZSt auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, den Sie unter www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ herunterladen können oder elektronisch über das BZStOnline-Portal erfolgen. Der durch das Mitglied ausgefüllte und unterschriebene Vordruck "Erklärung zum Sperrvermerk" muss auf dem Postweg an das BZSt geschickt werden. Die Erklärung erfolgt unter Angabe derSteueridentifikationsnummer. Die Angabe der Steueridentifikationsnummer ermöglicht die eindeutige und zeitnahe Erfassung der Sperrvermerke. Der Sperrvermerk gilt bis auf Widerruf (§ 51a Absatz 2e EStG). Bitte beachten Sie, dass Widersprüche, die nicht auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck eingehen, vom BZSt nicht berücksichtigt werden können.

Hinweis:

(9) Die Steueridentifikationsnummer finden Sie als Mitglied auf

  • Ihrem Einkommensteuerbescheid,
  • dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern oder
  • der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers.

(10) Sofern Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen sollte, können Sie eine erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Folgen des Widerspruches für das Mitglied

(11) Wird ein Sperrvermerk eingetragen, übermittelt das BZSt an die FORTUNA an Stelle der Religionszugehörigkeit einen neutralen Wert (Nullwert). Der Wert erlaubt keinen Rückschluss auf die Religionszugehörigkeit oder Nichtreligionszugehörigkeit bzw. das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Sperrvermerkes des Mitgliedes.

(12) Erhält die FORTUNA den "Nullwert" übermittelt, dann liegen damit keine Informationen vor, mit denen Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten werden könnte. Demzufolge wird die FORTUNA auch bei kirchensteuerpflichtigen Mitgliedern im Falle einer Gewinnausschüttung keinen Abzug vornehmen. Der Sperrvermerk verpflichtet aber dann das Mitglied zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung wegen Kirchensteuer nach § 51a Absatz 2d Satz 1 EStG. Dazu übermittelt das BZSt an das Wohnsitzfinanzamt des Kirchensteuerpflichtigen für jeden Veranlagungszeitraum, in dem der Sperrvermerk abgerufen worden ist, Name und Anschrift der FORTUNA.

Bitte beachten Sie:

(13) Die FORTUNA ist an die bestehenden Gesetze gebunden, ob diese sinnvoll erscheinen oder nicht. D. h. konkret, dass der Vorstand die entsprechende Abfrage bezüglich der Religionszugehörigkeit aller Mitglieder beim BZSt stellen muss, selbst wenn keine Gewinnausschüttung geplant ist. Damit muss die FORTUNA alle Mitglieder namentlich mit Geburtsdatum und mit Adresse dem BZSt melden, wo diese Daten gespeichert werden.

(14) Ist Ihre Steueridentifikationsnummer bisher mangels anderer Kapitaleinkünfte nicht beim BZSt hinterlegt und wollen Sie auch nicht, dass die FORTUNA über Ihre Religionszugehörigkeit informiert wird, so können Sie beim BZSt (vgl. oben und www.bzst.de) dagegen zwar Widerspruch einlegen, so dass die FORTUNA keine Informationen erhält; aber das BZSt wird Ihr Wohnsitzfinanzamt über diesen Widerspruch informieren. Das Wohnsitzfinanzamt wird Sie dann als Mitglied der FORTUNA zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung zur Kirchensteuer gem. § 51a Abs. 2d Satz 1 EStG auffordern.

(15) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die FORTUNA aufgrund der Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes keine weiteren Auskünfte oder Ratschläge erteilen kann. Unsere Mitarbeiter sind gehalten, keine Fragen zu diesem Rechtskreis - weder mündlich noch schriftlich - zu beantworten. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder informieren Sie sich tiefergehend unter www.bzst.de Stichwort „Kirchensteuer und Abgeltungssteuer“.

(16) Die postalische Anschrift des Bundeszentralamts für Steuern lautet: 53221 Bonn


Ihre FORTUNA Wohnungsunternehmen eG


Nachbarschaft
Service
09.02.2015

Die Kiezstreife wird zum Quartiersmeister

Außerhalb der Tätigkeitszeiten der Hausmeister nehmen die Quartiersmeister die Aufgaben der Hausmeister wahr. Die Quartiersmeister kümmern sich am Abend, am Wochenende und an den Feiertagen um die Wohnanlagen. Ebenso wie die Hausmeister überwachen sie die technischen Anlagen, nehmen die Verkehrssicherungspflicht wahr und achten darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird. Die Quartiersmeister stehen Ihnen im Havariefall zur Seite und kümmern sich auch um Ruhe und Sicherheit in den Häusern, besonders in den sensiblen Abendstunden. Sie achten z. B. darauf, dass die Türen verschlossen sind und die Beleuchtung intakt ist. Sie können sie aber auch anrufen, wenn es zu Lärmbelästigungen durch Nachbarn kommt.

Unsere Quartiersmeister in Marzahn erreichen Sie werktags ab 15 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen unter der Rufnummer 0151–12 03 62 35.

Die Quartiersmeister kennen Sie bisher als Kiezstreife. Die alte Bezeichnung war irritierend und führte zu ungerechtfertig- ten Einsprüchen bei der Abrechnung der Betriebskosten. Der neue Name soll die Fülle der Aufgaben verdeutlichen, die diese Mitarbeiter in den Quartieren wahrnehmen. Sie sind in ihren Stunden die Hausmeister in den Quartieren in Marzahn. An den Kosten ändert sich durch den neuen Namen nichts. Wie bei den anderen Hausmeistern werden sie anteilig als Betriebskosten umgelegt.


Service
Genossenschaft
04.02.2015

Radio- und Fernsehempfang über Kabel Deutschland

Seit dem 1.1.2015 hat Kabel Deutschland das Kabelnetz in unseren Gebäuden übernommen und umfassend modernisiert. Die Modernisierungsarbeiten betrafen nur die Kellerbereiche. In den Wohnungen waren keine Veränderungen erforderlich. Kosten oder Mieterhöhungen sind mit dieser Umstellung für Sie nicht verbunden.

Wenn Sie auch in Zukunft über den Kabelanschluss Radio und Fernsehen empfangen möchten, schließen Sie bitte zeitnah einen separaten Vertrag mit Kabel Deutschland ab.

Kabel Deutschland berät Sie gern.

PLZ

Ansprechpartner

Telefon

E-Mail

12687

Frank Behrend

030 / 54 81 00 83
0151 / 20 76 01 99

f.behrend@vertriebspartner-kd.de

12681
12683
12685

Robert Lindner 030 / 65 00 17 78
0176 / 20 63 91 59
r.lindner@vertriebspartner-kd.de

12679

Hans-Joachim Hultsch

030 / 21 02 40 31
0176 / 10 04 62 37

h.hultsch@vertriebspartner-kd.de

13055

Klaus Duwe

033439 / 656 98
0152 / 21 97 47 01

k.duwe@vertriebspartner-kd.de

Antworten auf allgemeine Fragen zur Umstellung des Kabelanschlusses haben wir hier für Sie zusammen gestellt.


Service
Umwelt
05.01.2015

Alle Jahre wieder: BSR holt alte Weihnachtsbäume ab

Auch in diesem Januar ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) wieder im Zeitraum vom 10. bis 23. Januar unterwegs, um die ausgedienten Weihnachtsbäume der Hauptstadt einzusammeln.

Abgeholt wird in

in Biesdorf und Marzahn

am Dienstag, den 13. und 20. Januar 2015

in Alt-Hohenschönhausen

am Samstag, den 10. und 17. Januar 2015

Die ausgedienten Weihnachtsbäume müssen zu den vorgesehenen Terminen komplett abgeschmückt und gut sichtbar an den Straßenrand gelegt werden. Bitte den alten Tannenbaum auf keinen Fall – auch nicht zerkleinert – in eine Mülltüte stecken. Denn Plastiktüten erschweren die Weiterverwertung. Die eingesammelten Bäume werden zunächst geschreddert und dann zur Energieerzeugung genutzt. Als Ersatz für fossile Brennstoffe leisten sie damit noch einen Beitrag zum Umweltschutz.


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