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Umwelt
13.04.2022

Energiesparen: Bereits kleine Verhaltensänderungen können in der Summe Großes bewirken

Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft weist auf folgendes hin.

  1. 20 bis maximal 22 °C reichen in der Regel aus!
    20 bis 22 °C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Um die Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen, sollte man die Wohnung auf keinen Fall so stark heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann.
  2. Heizung vor dem Lüften abdrehen!
    Drehen Sie Ihre Thermostatventile zu, wenn Sie die Fenster zu Lüften öffnen. Ansonsten „denkt“ Ihre Heizung, dass der Raum kalt ist und stärker beheizt werden muss. Die Heizung wird dann bei offenem Fenster heißer und heizt zum Fenster hinaus. Die Energiekosten werden so unnötig hoch.
  3. Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen!
    Gekippte Fenster verschwenden Energie, wenn sie lange Zeit gekippt bleiben. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.
  4. Im Schlafzimmer vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften!
    So wird verhindert, dass ich die beim Schlafen freigewordene Feuchte dauerhaft in die Wände und Möbel einspeichert. In Küche und Bad größere Mengen an Wasserdampf durch Kochen und Duschen sofort durch Fensteröffnung ins Freie lüften.
  5. Heizung nachts und bei Abwesenheit gezielt herunterdrehen!
    Sie sparen Energie, wenn Sie die Raumtemperatur nachts oder bei längerer Abwesenheit verringern. Es sollte jedoch eine Mindesttemperatur von 16 bis 17 °C beibehalten werden, da es sonst leichter zu Feuchteschäden und zu Schimmelbildung kommen kann.
  6. Heizkörper nicht dauerhaft auf null stellen.
    Drehen Sie die Heizkörper in regelmäßig benutzten Räumen während der Heizperiode nie ganz ab. Wenn Räume auskühlen, sinken die Wandtemperaturen. Der Raum bleibt dann auch bei kurzzeitigem Erwärmen unbehaglich.
  7. Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern!
    Heizkörper sollten frei gehalten werden, so dass sich die Wärme rasch im Raum verteilen kann. Verkleidungen, davorstehende Möbel oder lange Vorhänge sind ungünstig, da diese Wärme schlucken und nicht in den Raum lassen.
  8. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten!
    Kühle Räume sollten nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen geheizt werden, denn sonst gelangt nicht nur Wärme, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kühlen Raum. Die relative Luftfeuchte steigt dann und erleichtert so das Wachstum von Schimmelpilzen.
  9. Licht und Elektrogeräte beim Verlassen des Raums ausschalten!
    Überlegen Sie immer genau, ob das Licht gerade wirklich überall brennen muss und Sie das laufende Elektogerät aktuell benötigen, Bei längerem Verlassen des Raumes immer daran denken, das Licht auszuschalten.
  10. Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus lassen!
    Lassen Sie Fernseher und andere Elektrogeräte nach der Nutzung nicht im Stand-By-Modus, sondern schalten Sie sie ganz aus. Ladegeräte können übrigens auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist. Am einfachsten sind Steckerleisten, die über einen Ausschalter verfügen.
  11. Kühlschränke können Stromfresser sein.
    Ein energieeffizienter neuer Kühlschrank kann gegenüber einem Altgeräte 150 kWh und mehr ans Strom im Jahr einsparen. Bei einem, Arbeitspreis von 35 Ct/kWh sind das über 50 € im Jahr. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung.

Genossenschaft
Umwelt
15.03.2022

Heizkostennovelle

Sehr geehrte Mieter,

die Novelle der Heizkostenverordnung gilt ab dem 01. Dezember 2021. Demnach sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Verbrauchswerte ab dem 01. Januar 2022 monatlich zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Sie haben hierfür von unserem Dienstleister ISTA einen Freischaltcode für das Portal erhalten, in welchem Sie Ihren verbrauch monatlich abrufen können. Ob Sie diese Möglichkeit nutzen, ist Ihnen natürlich freigestellt. Ihre jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten Sie in gewohnter Form postalisch von der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG.

Sollten Sie keinerlei Möglichkeit haben, Zugang zum Portal zu erlangen (Smartphone, Internet etc.), so informieren Sie uns bitte.


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