Vertreterbereich

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Vertreterversammlung sowie aktuelle Versammlungstermine, Tagesordnungen, Beschlussfassungen und Neuwahlen.

Vertreterwahl 2021

Liebe Mieterin, lieber Mieter, an dieser Stelle werden wir Sie in Zukunft regelmäßig über die Wahlen zur Vertreterversammlung informieren.

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Die Stellung der Vertreter und der Vertreterversammlung in dem Wohnungsunternehmen FORTUNA eG

Die Mitglieder der FORTUNA üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Vertreterversammlung aus (vgl. die §§ 31 bis 37 unserer Satzung). Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenfassung des von Prof. Keßler auf der Vertreterversammlung am 6.9.2011, 10.10.2016 und 13.4.2022 gehaltenen Vortrages „Die Stellung der Vertreterversammlung in der (Wohnungs-) Genossenschaft“.

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Informationsblatt für Vertreter zur ordentlichen Vertreterversammlung gem. § 32 der Satzung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir als kleine Hilfestellung einen Überblick über die jährlich stattfindende ordentliche Vertreterversammlung i. S. d § 32 unserer Satzung geben. Wir haben uns bemüht, mit so wenig Fachchinesisch auszukommen wie möglich, aber das lässt sich leider nicht immer vermeiden. Gleichwohl meinen wir, dass Sie einen guten Überblick erhalten.

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Überblick zu den Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates einer Genossenschaft

Nachdem wir auf dieser Seite bereits einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung gegeben haben, wollen wir nachstehend einen vergleichbaren Überblick zu den Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates einer Genossenschaft geben. Auch dieser Artikel basiert auf einem Vortrag von Herrn Prof. Keßler, den dieser auf einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand im Dezember 2011 gehalten hat.

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Die Stellung des Vorstandes in der Genossenschaft

Im dritten Teil der Darstellung der Rechte und Pflichten der Organe der Genossenschaft (eG) ist Prof. Keßler in der Aufsichtsratssitzung am 21.2.2012 auf die Stellung des Vorstandes in der Genossenschaft eingegangen. Wie schon beim Thema „Aufsichtsrat“ gilt auch beim Vorstand, dass es im Genossenschaftsgesetz (GenG) viele Parallelen zur Aktiengesellschaft und damit zum Aktiengesetz (AktG) gibt, so dass der Leser hier den einen oder anderen Querverweis findet.

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Hauswarte

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