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14.06.2011

Schließung von Müllabwurfanlagen in den 10- und 11- Geschossern

Im Rahmen der Sanierungen der 11-Geschosser in Marzahn seit etwa 2006 hat die FORTUNA konsequent auch die Müllabwurfanlagen geschlossen. Die Kosten für eine derartige Schließung belaufen sich auf ca. 6.000 € einmalig, wohingegen nachhaltig durch die gleichzeitige Ausnutzung der Gelben Tonne + und der damit einhergehenden Mülltrennung die Betriebskosten gesenkt werden konnten. Gleiches gilt auch für die regelmäßig anfallenden Wartungskosten dieser Abwurfanlagen, die dadurch bei den Betriebskosten ebenfalls eingespart werden konnten.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte Ende des Jahres 2010 aufgrund einer Initiative der SPD und LINKE den § 46 der Berliner Bauordnung dahingehend geändert, dass bestehende Abfallschächte spätestens bis zum 31.12.2013 außer Betrieb zu nehmen sind.

Betroffen von dieser Regelung waren in der gesamten Stadt ca. 3.000 Abwurfanlagen, von denen nur rund 1.200 von diversen Wohnungsunternehmen weiterbetrieben werden sollten. Dementsprechend haben diese Wohnungsunternehmen natürlich gegen die aus der Sicht des Vorstandes der FORTUNA sinnvolle Schließungsanordnung protestiert, zumal in den Fällen, in denen – wie z. B. in Lichtenberg – kurz zuvor erst Millionenbeträge in die Sanierung der Müllabwurfschächte investiert worden sind.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 9.6.2011 aufgrund einer Initiative der CDU, die von SPD und LINKE übernommen wurde, den § 46 der Bauordnung dahingehend ergänzt, dass die Schließung der Abwurfanlagen dann nicht zu erfolgen hat, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflichten und die brandschutzrechtlichen Belange gewährleistet sind.

Die abfallrechtlichen Trennpflichten sind nach einer Stellungnahme der zuständigen Senatsverwaltung dann erfüllt,

  • wenn entweder durch mehrere Schächte mit jeweils getrennten Einfüllöffnungen und getrennten Behältern sicher gestellt ist, dass die einzelnen anfallenden Wertstoffe und Restabfälle sortenrein gesammelt werden können
  • oder wenn durch geeignete zusätzliche Maßnahmen, beispielsweise durch Aufstellen zusätzlicher Behälter in den Vorräumen der Abwurfanlagen, sichergestellt wird, dass getrennt nach Abfallarten (Papier, Glas, Verpackungsstoffe und zukünftig wohl auch Bio- Müll) die Entsorgung stattfinden kann und der Abfallschacht nur für Restabfälle genutzt wird.

Die erste Lösung kann in unseren Beständen weder bautechnisch noch finanziell umgesetzt werden. Das wird für vergleichbare Unternehmen mit ähnlichen Beständen in der ganzen Stadt gelten.

Die zweite Lösung setzt neben der Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften auch eine entsprechende Fläche zum Aufstellen der Behälter voraus, die im Übrigen ja auch regelmäßig etagenweise geleert werden müßten (steigende Betriebskosten!). Eine derartige Wertstoffsammlung auf der Etage ist aber weder bei den 10- noch bei den 11- Geschossern aufgrund fehlender Flächen und der brandschutzrechtlichen Auflagen in § 46 Abs. 2 der Berliner Bauordnung möglich.

Es bleibt also dabei, dass – wie den Vertretern bereits in der Versammlung am 5.4.2011 berichtet - auch die verbleibenden Müllabwurfanlagen bei der FORTUNA bis zum 31.12.2013 endgültig mit den oben beschriebenen Kostensenkungseffekten geschlossen werden.

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