Nachbarschaft
Service
17.06.2014

ANPFIFF

Endlich hat die Fußball-WM auch für uns begonnen. 4:0 gegen Portugal ist ein vielversprechender Start. Wir hoffen auf sechs weitere Siege.

Wer sich auf die bevorstehenden Spiele freut, kann sich kaum vorstellen, dass es Menschen gibt, die von schwarz-rot-goldenen Fanartikeln und Fußballpartys mit Torjubel, Dauergrillen und Lärm bis spät in die Nacht einfach nur genervt sind. Daher einige Hinweise für die nächsten Wochen bis zum 13. Juli:

Wie laut darf meine Fußball-Party sein?

Vielleicht haben Sie davon gehört: Bei dieser WM gibt es wieder eine Sonderregelung, nach der der Lärmschutz vorübergehend gelockert werden kann. Die Bezirke dürfen öffentliches Public Viewing nach 22 Uhr erlauben – ausnahmsweise sogar nach Mitternacht.

Diese Sonderregelung gilt aber nur für Fußballübertragungen auf öffentlichen Plätzen oder in Kneipen. Fühlen sich lärmempfindliche Mieter von dort jubelnden Fans und lauten Spiel-Kommentaren gestört, haben sie keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, indem sie beispielsweise die Polizei oder die Kiezstreife rufen.

Anders ist es bei Ihren privaten WM-Partys in der Wohnung oder auf Balkonen. Hier gilt nach wie vor: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Anschließend darf in der Wohnung zwar weiter mitgefiebert und gefeiert werden, aber nur bei Zimmerlautstärke.

Darf ich auf meiner Fußball-Party auch grillen?

Man könnte zur Fußballparty Wasser und Brot reichen. Die meisten von Ihnen ziehen wahrscheinlich Bier und Bratwurst vor. Aber auch hier gilt: Die anderen Mieter dürfen nicht belästigt werden. Laut Ziffer 4 der Hausordnung ist das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen auf Balkonen/Loggien/Terrassen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie Elektrogrills.

Aber auch dabei gilt: Die Rauchschwaden dürfen nicht zum Mieter der Nachbarwohnung hinüberziehen. Der Grill sollte also so weit wie möglich vom Fenster der Nachbarn entfernt aufgestellt werden.

Darf ich Fenster und Balkone dekorieren?

Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihren Balkon nach außen sichtbar mit einer Nationalfahne, mit Postern der Nationalelf oder anderen Fanartikeln schmücken, werden wir und wohl auch die Nachbarn das für die Dauer des Turniers dulden.

Wichtig ist, dass alle Fahnen und sonstigen Fanartikel so sicher befestigt sind, dass sie nicht herunterfallen und Passanten verletzten oder PKWs beschädigen können. Halterungen dürfen nicht in die Bausubstanz eingreifen.

Nachbarn dürfen durch die Fahnen auch nicht belästigt werden. Fahnen, die in das Nachbarfenster hineinragen oder hineinwehen, sind also nicht erlaubt.

Hauswarte

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