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16.09.2013

Das SEPA-Projekt

SEPA? Was ist denn das? Und hat das etwas mit mir zu tun? Diese Fragen werden sich viele von Ihnen stellen, wenn Sie die Überschrift lesen. Die Antwort auf die zweite Frage ist einfach: Ja, das hat etwas mit Ihnen zu tun. Jeder von Ihnen wird als Mieter und als Verbraucher in den kommenden Monaten lernen müssen, was SEPA ist. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle erläutern, was SEPA für Sie als Mieter bedeutet.

Im Mietvertrag haben Sie sich verpflichtet, monatlich die vereinbarte Miete zu zahlen. Bei den meisten von Ihnen wird sie per Lastschrift eingezogen. Damit wir die Miete von Ihrem Konto abbuchen dürfen, haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir auf ein neues Lastschriftverfahren umstellen müssen. Bei der FORTUNA wird diese Umstellung zum 01.11.2013 durchgeführt. Das neue Lastschriftverfahren nennt sich SEPA. Der Begriff „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“, auf Englisch „Single Euro Payments Area“ (SEPA), bezeichnet das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.

Das neue Verfahren bringt eine Reihe neuer Begriffe mit sich, die Ihnen zukünftig überall im Alltag begegnen werden. Die wichtigsten sind:

  • SEPA – Single Euro Payments Area
  • Lastschriftmandat – Einzugsermächtigung
  • Gläubiger-Identifikationsnummer – Gläubigerkennzeichnung
  • Mandatsreferenz – Mandatskennzeichnung
  • IBAN – International Bank Account Number
  • BIC – Business Identifier Code
  • Pre-Notification – Vorankündigung

Die gute alte Einzugsermächtigung heißt zukünftig „Lastschriftmandat“. Jeder Neumieter, der die Miete per Lastschrift bezahlen möchte, bekommt von uns das entsprechende Formular vorgelegt. Wenn Sie bereits Mieter sind und uns von Ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, haben Sie vor einiger Zeit ein Schreiben bekommen, mit dem wir Ihnen die gesetzlich geforderten Angaben wie unsere Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt haben. Zugleich haben wir Sie gebeten, uns Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie dies bisher noch nicht getan haben, bitten wir an dieser Stelle nochmals dringend um Rücksendung der Anlage zu dem Schreiben. Andernfalls können wir die Miete ab dem 01.11.2013 nicht mehr per Lastschrift einziehen.

Im SEPA-Lastschriftverfahren identifiziert sich jeder Zahlungsempfänger mit einer eindeutigen Identifikationsnummer. Die Gläubiger-ID der FORTUNA lautet DE47FOR00000257143.

Jedes Lastschriftmandat muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung geführt werden. Diese sogenannte Mandatsreferenznummer dient zusammen mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des Lastschriftmandats.

Diese Angaben finden Sie zukünftig auf Ihren Kontoauszügen, wenn wir die Miete abgebucht haben.

Die IBAN ist eine international standardisierte Notation für die Bankkontonummer. Sie besteht neben einem zweistelligen Ländercode und einer zweistelligen Prüfziffer im Wesentlichen aus den Zahlen der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer.

Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code, mit dem weltweit Banken identifiziert werden können. Er ist jedoch nur noch bis zum 31.01.2014 erforderlich. Danach reicht zur Kontoidentifizierung die IBAN aus.

Die im Alltag wichtigste Änderung ist die Pre-Notification oder Vorankündigung. Bevor eine Forderung im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen wird, muss dies dem Mieter angekündigt werden. Die Vorankündigung beinhaltet Betrag und den Zeitpunkt des Einzuges. Diesem Zweck diente das Schreiben, dass alle Mieter mit erteilter Einzugsermächtigung bekommen haben. Für wiederkehrende vom Betrag und Fälligkeit gleichbleibende Zahlungen wie die Miete genügt eine einmalige Vorankündigung.

Ändert sich jedoch der Betrag wie nach einer Mieterhöhung oder einer Betriebskostenabrechnung, muss eine neue Vorankündigung erfolgen. Dies werden wir direkt mit dem Mieterhöhungsschreiben bzw. der Abrechnung verbinden. Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, müssen Sie uns ein neues Mandat erteilen. Kontoänderungen können daher nicht telefonisch oder per Mail entgegengenommen werden. Das Lastschriftmandat muss kontobezogen schriftlich vorliegen. Das Formular ist für jeden Mieter auf der Webseite der FORTUNA abrufbar. Sollten Sie diesen Service nicht nutzen können, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Genossenschaft oder an das Nachbarschaftszentrum in der Karl-Holtz-Straße 35.

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