Tierhaltung bei der FORTUNA

Wohnen bei der FORTUNA bedeutet wohnen mit Nachbarn. Nachbarschaft bereichert unser Leben, führt aber auch zu Konflikten. Wir tun viel, um diese Konflikte schon im Vorfeld zu entschärfen. Unsere Kiezstreife ist ein gutes Beispiel dafür.

Haustiere bereichern das Leben vieler Menschen. Sie sind aber auch immer wieder Ursache für Konflikte mit den Nachbarn, da sie häufig Lärm und Schmutz verursachen und als Bedrohung empfunden werden. Diese Konflikte werden häufig an uns als Vermieter herangetragen mit der Aufforderung, etwas zu unternehmen. Dieser Pflicht kommen wir auf der Grundlage der folgenden Regeln nach:

1. Kleintiere
Bei Kleintieren wie Ziervögeln, Zierfischen, Schildkröten, Hamstern u.ä. ist die Gefahr, dass es zu Konflikten mit den Nachbarn kommt, sehr gering. Aus diesem Grunde dürfen sie ohne ausdrückliche Genehmigung der FORTUNA im üblichen Umfang gehalten werden. Dies gilt nicht für Exoten wie Schlangen, Spinnen oder Echsen. Es ist auch kein Freibrief für den Papagei, den ganzen Tag lauthals die Feuerwehrsirene nachzuahmen.

2. Hunde, Katzen und andere größere Tiere
Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen größeren Tieren bedarf nach den Regeln des Mietvertrages der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der FORTUNA. Ohne diese Genehmigung ist die Tierhaltung vertragswidrig.

Die Haltung von Hunden wird in unseren Wohnanlagen in der Regel nicht genehmigt. Nur in den Fällen, in denen ein überwiegendes Interesse des Mieters an der Hundehaltung besteht, wird die Genehmigung bei Anmietung der Wohnung oder später erteilt. Solche Fälle liegen nur vor

  • bei Blindenführhunden
  • bei Hunden, die der Berufsausübung dienen,
  • bei Hunden zu therapeutischen Zwecken,

3. Die Genehmigung
Wenn Sie eine Wohnung bei der FORTUNA anmieten und dort einen Hund halten möchten, sprechen Sie bitte unser Personal gleich zu Anfang darauf an. Bringen Sie das Tier und die erforderlichen Unterlagen mit.

Falls in Ihrem Fall nach den zuvor genannten Kriterien eine Genehmigung in Betracht kommt, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Fotos von der Seite und von vorne,
  • Nachweis einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung,
  • Nachweis einer aktuellen Hundesteuerplakette.

Die gleichen Grundsätze gelten, wenn Sie bereits Mieter der FORTUNA sind und sich einen Hund zulegen wollen.

Mehr als ein Hund wird nicht genehmigt.

4. Folgen vertragswidriger Hundehaltung
Wenn Sie einen Hund ohne unsere Genehmigung halten, ist das ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Wir werden von Ihnen in diesem Fall verlangen müssen, das Tier wieder abzuschaffen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, werden wir auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In besonderen Fällen ist auch die Kündigung des Mietvertrages möglich. Wir müssen dies schon deshalb veranlassen, um keine Beispielfälle für spätere Fälle zu schaffen.

Wir bitten Sie daher, in keinem Fall ohne unsere Genehmigung einen Hund in der Wohnung zu halten. Wir erteilen in der Regel auch dann keine nachträglichen Genehmigungen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dafür eigentlich vorliegen, da wir in diesem Fall nicht davon ausgehen können, dass Sie die für die Haltung eines Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Stand: 2014/07

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