Genossenschaft
23.07.2025
Aktuelle Information zur Berliner Enteignungsdebatte
Nachdem die Debatte um die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin zuletzt nicht mehr im medialen und politischen Fokus stand, gerät das Thema ganz aktuell wieder stärker in das Blickfeld. Auch aufgrund der Berichterstattung der letzten Tage (z.B. im Tagesspiegel oder der B.Z.) möchte ich Sie daher kurz dazu informieren:
Die Reaktionen aus den Reihen des Koalitionspartners CDU auf den Entwurf waren bislang klar ablehnend und wurden teils scharf zurückgewiesen. Gleichwohl ist mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs durch die SPD-Fraktion der Vorwahlkampf zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 eröffnet, in dem das Thema Enteignung eine große Rolle spielen wird – und damit den Bereich Mieten und Wohnen insgesamt (erneut) in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung stellt.
Der BBU hat den Prozess seit Beginn im Jahr 2019 eng begleitet und ist unverändert der Auffassung, dass…
… eine Enteignung und der damit einhergehende tiefe Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit dem grundlegenden Verfassungsprinzip der Rechtsstaatlichkeit widerspricht;
… eine Enteignung nichts am Problem des Berliner Wohnungsmarkt ändert: Es gibt schlicht zu wenig Wohnungen. Durch die Enteignung würde nicht eine Wohnung zusätzlich entstehen;
… eine Enteignung unbezahlbar wäre: Bereits im Jahr 2019 bezifferte die Kostenschätzung des Senats die mögliche Entschädigungshöhe auf bis zu 36 Mrd. Euro – mit jährlichen Folgekosten von rd. 340 Mio. Euro;
… mit einer Enteignung enorme rechtliche Unsicherheiten verbunden wären und
… eine Enteignung ein verheerendes Zeichen der Investitionsfeindlichkeit wäre, zu Lasten von Arbeitsplätzen und öffentlichen Einnahmen.
Wir befinden uns daher bereits in der Abstimmung mit verschiedenen Partnern und werden die absehbar intensive Diskussion gewohnt eng begleiten. Dazu werden wir Sie weiterhin über wesentliche Entwicklungen informieren.