Berlin/Marzahn
07.05.2024
Durch die Übernahme des Fernwärmenetzes der Vattenfall Wärme Berlin AG kann das Land unmittelbar darauf Einfluss nehmen, dass künftig sowohl die Wärmeerzeugung als auch die Netzbetriebsführung mit Blick auf die Ziele der Stadtentwicklung optimiert werden. Es wird öffentliches Vermögen aufgebaut und die Voraussetzung für das Land Berlin geschaffen, strategischen Einfluss auf die Umsetzung der Ziele des Landes in den Bereichen der Daseinsvorsorge, der regionalen Wirtschaftsförderung sowie vor allem des Klimaschutzes und der Energiewende zu erhalten.
Das Rekommunalisierungsprojekt schafft mehr Einfluss auf die Versorgungssicherheit und Preisstabilität aus Landeshand und die Voraussetzungen, um die Transformation hin zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in den nächsten Jahren anzugehen. Dies gilt auch für die Wohnungsbaugenossenschaften und ihre Mieter:innen.
Genaue Aussagen über eine ggfs. erforderliche Anpassung der Dekarbonisierungsstrategie sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es kann jedoch auf die Pläne des Senats verwiesen werden, den Kohleausstieg bis spätestens 2030 zu vollziehen. Nachdem die Nutzung von Braunkohle bereits 2017 beendet worden ist, besteht die Zielsetzung unverändert fort, dass das Land Berlin gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern und auch in der neuen Rolle als Eigentümerin der Fernwärme auf den Ausstieg auch aus der Steinkohle bis spätestens 2030 hinarbeitet. Der derzeitige Anteil der Fernwärme am Berliner Wärmemarkt beträgt knapp ein Drittel und es wird ein Anstieg des Anteils bis 2040 auf rd. 44 Prozent erwartet. Die Fernwärme ist daher für Berlin der wesentliche Schlüssel zur Reduzierung der CO2-Emissionen (2021 erzeugte die Fernwärme 17,8 Prozent der CO2-Emissionen). Bereits durch das Ende der Braunkohlenutzung am Kraftwerksstandort Klingenberg und auch der Steinkohlenutzung am Standort Reuter werden nach Aussage von Vattenfall jährlich bereits mehr als 500.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Das zusätzliche Einsparpotenzial durch den vollständigen Kohleausstieg wird auf weitere zwei Millionen Tonnen CO2 geschätzt. Das EWG Bln verpflichtet die Kraftwerksbetreiber zur Vorlage von Dekarbonisierungsfahrplänen (vgl. § 22 EWG Bln). Einen solchen Fahrplan hat Vattenfall vorgelegt (Fassung vom 23.06.2023, online abrufbar https://wärme.vattenfall.de/energie-news/fahrplan-zur-dekarbonisierung/)