Berlin/Marzahn
21.10.2022

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Mietzuschuss bekommen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,

  • wie hoch Ihr Einkommen ist,
  • wie hoch Ihre Miete ist und
  • wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Miete nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

Fristen und Gültigkeit

  • Wohngeld als Mietzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach können Sie einen neuen Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und weisen dieses durch die Meldung mit Hauptwohnsitz nach.
  • Mietzahlungen
    Sie leben zur Miete als Haupt- oder Untermieter oder in einem ähnlichen Verhältnis (z.B. in einer Genossenschafts-Wohnung oder Heim).
  • Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
    Solche Sozialleistungen können z.B. sein:
    • Arbeitslosengeld II (,,Hartz IV"),
    • Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU­ Leistungen
    • Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungs­ förderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU­ Leistungen). Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss online stellen (unter „Online Abwicklung")
    Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Erlaubte Dateigröße: 5 MB pro Datei, 30 MB insgesamt. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf
    Beispiel: Maria_Mustermensch_ Bedürfnisnachweis.pdf
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss per Post versenden oder vor Ort einreichen (unter „Formulare")
    • Laden Sie den Antrag herunter.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß am PC oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Kontoverbindung mit Angabe der IBAN leserlich und vollständig ausfüllen.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) per Post an Ihre bezirkliche Wohngeldbehörde oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.
  • Ihr Mietvertrag (Kopie)
    und ergänzende Vereinbarungen, falls es solche gibt (jeweils in Kopie)
  • Bei Änderungen der Miete: Nachweise
    zum Beispiel durch die Kopie eines Schreiben Ihres Vermieters
  • Nachweis über Ihre Miet-Zahlungen für die letzten drei Monate
    zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge (jeweils in Kopie)
  • Meldenachweise (Kopien)
    (https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/) von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.
    Wahlweise:
    • Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder
    • Meldebescheinigung.
  • Ausweisdokumente (Kopien)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben
    Zum Beispiel: Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • Verdienstbescheinigung oder Einkommensnachweise
    für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweise über Sozialleistungen
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben zum Beispiel Kopien von
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt
  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
    falls Sie Unterhalt zahlen den Unterhaltstitel (wenn vorhanden) und Zahlbelege
  • Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
  • Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
    falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
  • Angaben über Untervermietung
    falls Sie zur Untermiete wohnen oder einen Untermieter haben
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über
    Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
    • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
    • Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung
    • die letzten 3 Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungs-schreiben

Formulare

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.

  • Bei postalischer Antragstellung senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.

Link zur Online-Abwicklung

https://bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/mietzuschuss/index

Reparaturhotline

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