Berlin/Marzahn
31.10.2020

Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin)

Ab Dezember 2020 können Mieter eine Absenkung der Mietzahlung verlangen, wenn diese überhöht im Sinne des Mietendeckels ist.

Der Mieter selber muss dazu nichts veranlassen, da es Aufgabe des Vermieters ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Daher werden alle Mieter der FORTUNA, die nach dem neuen Gesetz eine überhöhte Miete zahlen spätestens in der 2. Novemberwoche schriftlich informiert.

Mieter, die kein Schreiben erhalten, haben auch keinen Anspruch auf Absenkung nach diesem Gesetz.

Ebenso wie der zuständige Senator für das Wohnungswesen empfiehlt auch die FORTUNA, die eingesparten Beträge anzusammeln, da voraussichtlich Im Juni 2021 das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden wird.

Sollte das Gesetz verfassungswidrig sein – und davon gehen die meisten Rechtsexperten aus -, so kann es auch zu einer Rückzahlung aller eingesparten Miete ab Dezember 2020 kommen. Vermeiden Sie eine entsprechende Liquiditätslücke.

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