Genossenschaft
29.10.2020

Informationen zur Vertreterwahl 2021

Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder (m/w/d),

im nächsten Jahr finden in unserer Genossenschaft wieder Vertreterwahlen statt.
Somit endet die Amtszeit der jetzigen gewählten Vertreter (m/w/d). Wir danken allen engagierten Mitgliedern der Vertreterversammlung und hoffen, dass sich viele von Ihnen wieder zur Wahl stellen.

Da wir mehr als 1.500 Mitglieder haben, bestimmt unsere Satzung, dass an der Stelle der Generalversammlung eine Vertreterversammlung gewählt wird (§ 43 a GenG und § 20 der Satzung). Die Vertreter müssen Mitglied der FORTUNA sein und dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates sein.

Hier sind Sie als Genossenschaftsmitglied gefordert. Arbeiten Sie mit im wichtigsten Gremium Ihrer Genossenschaft und gestalten Sie das genossenschaftliche Leben aktiv mit.

Gewählt werden die Vertreter in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl. Die Vertreterwahl wird als Briefwahl durchgeführt.

Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie gesund bleiben.

Ihr Vorstand

Vertreterwahl 2021

Vertreter - Ehrenamt mit großer Verantwortung

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Genossenschaft sowie die Vertreterversammlung haben gemäß Wahlordnung vom 26.03.2015 den Wahlvorstand bestellt.

Dieser besteht aus 7 Personen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes wählten in ihrer ersten Sitzung einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer.

  • Herr Hartmut Heinrich
    Vorsitzender des Wahlvorstandes
  • Herr Uwe Schepull
    Stellv. Vorsitzender des Wahlvorstandes
  • Herr Frank Miller
    Schriftführer Wahlvorstand
  • Herr Günter Hiersick
    Mitglied Wahlvorstand
  • Herr Gerhard Laurisch
    Mitglied Wahlvorstand
  • Herr Norbert Schade
    Mitglied Wahlvorstand
  • Herr Uwe Schulz
    Mitglied Wahlvorstand

Nach seiner Bestellung hat der Wahlvorstand eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, um den Erfolg der Wahl zu gewährleisten.

1. Die Feststellung der wahlberechtigten Mitglieder

Gemäß § 3 der Wahlordnung ist jedes Mitglied wahlberechtigt, dass bis zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung durch den Wahlvorstand Mitglied der Genossenschaft ist und nicht aus der Genossenschaft ausgeschlossen worden ist. Die Wahlbekanntmachung wird zu gegebener Zeit durch den Wahlvorstand erfolgen.

2. Feststellung der Wahlbezirke

Die Feststellung der Wahlbezirke erfolgt am 08.10.2020 durch den Wahlvorstand auf Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

  • Wahlbezirk 1 / Liste 1
    Arendsweg 11-17
    Biesenthaler Str. 2-14
    Joachimsthaler Str. 4-10
    Landsberger Allee 291-303
    Märkische Allee 124-136
    Rotraudstr. / Charlottenstraße
    Hornetweg / Am Schmeding
    Alle unversorgten Mitglieder.
  • Wahlbezirk 2 / Liste 2
    Mehrower Allee 54-60
    Karl-Holtz-Str. 1-35
    Lea-Grundig- Str. 36-64 und 45-83
    Ludwig-Renn-Str. 2-26
    Rudolf-Leonhard-Str. 1-7
  • Wahlbezirk 3 / Liste 3
    Mehrower Allee 79-97
    Blumberger Damm 285-310
    Wuhletalstraße 92-128
    Schwarzburger Str. 1-13 und 12-16
    Sitzendorfer Str. 1-3 und 2-14

3. Die Feststellung der Zahl der in den einzelnen Wahlbezirke zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter

Der Wahlvorstand hat den Beschluss gefasst, dass insgesamt 51 Vertreter und 15 Ersatzvertreter gewählt werden sollen. Die Aufteilung auf die einzelnen Wahlbezirke ist gemäß § 5 Absatz 3 der Wahlordnung erst nach dem 31.12.2020 möglich.

4. Entscheidung über die Form der Wahl

Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass die Wahl der Vertreter ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird.

Zu den Punkten 5, 6 und 7 konnten selbstverständlich noch keine Beschlüsse gefasst werden. Diese haben wir hier aufgeführt um Ihnen einen Gesamtüberblick zu geben:

5. Die Feststellung der Frist für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und deren Auslegung sowie die Entscheidung über die Form der Wahl
6. Die zeitgerechte Bekanntmachung über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
7. Die Bekanntgabe der Wahl

All diese Aufgaben muss der Wahlvorstand aber nicht allein durchführen. Er kann sich für die Erfüllung all dieser Aufgaben der Hilfe von Wahlhelfern und technischer Hilfsmittel bedienen.
Dies sieht die Wahlordnung der Genossenschaft ausdrücklich vor. Als Wahlhelferin fungiert Frau Vierck wie schon den vergangen Jahren.

Um Ihr Interesse an der Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter zu wecken, möchten wir Sie an dieser Stelle ausführlich über dieses Ehrenamt in der Genossenschaft informieren. So können Sie ganz in Ruhe für sich entscheiden, ob Sie sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter interessieren.

Wer kann als Vertreter gewählt werden?

Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die seit einem Jahr zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der Genossenschaft ist. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates dürfen nicht gewählt werden.

Wie werde ich als Genossenschaftsmitglied Vertreterin/Vertreter?

Der Wahlvorstand und jedes Mitglied für seinen Wahlbezirk können Kandidaten zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Das heißt, Sie können sich selbst vorschlagen oder ein anderes Genossenschaftsmitglied des Kiezes. Damit der Wahlvorschlag gültig ist, muss der Vorgeschlagene durch seine Unterschrift erklären, dass er mit dem Vorschlag einverstanden ist.

Der gewählte Wahlvorstand wird zu gegebener Zeit allen Genossenschaftsmitgliedern durch einen persönlichen Brief den Ablauf der Wahl erläutern. Hier werden Sie dann auch ein Formular für einen Wahlvorschlag finden.

Welche Aufgaben hat ein Vertreter?

Die Teilnahme an der einmal jährlich stattfindenden offiziellen Vertreterversammlung (§ 32 der Satzung) ist die wichtigste Aufgabe aller Vertreterinnen und Vertreter.

An diesem Tag werden Beschlüsse gefasst zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über eventuelle Satzungsänderungen und vieles mehr (s. a. § 35 der Satzung). Des Weiteren treffen sich die Vertreter zur inoffiziellen Kiezbeiratssitzung. Hier informiert der Vorstand regelmäßig über die aktuelle Lage der Genossenschaft, berichtet über Sanierungsmaßnahmen, Neubauvorhaben und vieles mehr.

Damit sich alle Vertreterinnen und Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter besser kennen lernen, laden der Aufsichtsrat und der Vorstand der Genossenschaft zweimal jährlich zu einem gemeinsamen Event ein.

Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen:

Es geht nicht darum, dass Sie Ihre eigenen Interessen vertreten – vertreten bedeutet, sich um die Belange aller Mitglieder allgemein zu kümmern und dies in wohl verstandener Abwägung mit den grundsätzlichen wirtschaftlichen Prämissen der FORTUNA als eigene Rechtspersönlichkeit. Die gewählten Vertreter sind auch nicht „Abgeordnete“ ihres Wahlbezirkes, sondern solche der gesamten Genossenschaft.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Interesse an der Arbeit als Vertreterin oder Vertreter haben.

Gern können Sie uns Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit vorab mitteilen. Wir leiten das dann umgehend an den Wahlvorstand weiter. Es handelt sich hier noch nicht um einen Wahlvorschlag, sondern nur um die Erklärung am Interesse an der Arbeit als Vertreterin oder Vertreter in der nächsten Legislaturperiode.

Der Wahlvorstand wird sich dann zu gegebener Zeit (ca. Januar 2021) schriftlich bei Ihnen melden.

Sie können sich bei Interesse bei Frau Vierck, Telefonnummer 030 20 38 95 91 melden oder per E-Mail an info@fortuna-eg.de.

Übrigens: Die aktuelle Satzung sowie die Wahlordnung der Genossenschaft stehen Ihnen auch auf der Internetseite der FORTUNA zur Verfügung. Sollten Sie nicht über diese Möglichkeit verfügen, können Sie Beides über das Nachbarschaftszentrum beziehen oder vor Ort einsehen. Bitte melden Sie sich vorher unter 030 20 38 95 91 an.

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