Genossenschaft
31.03.2020

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und Ihre Miete

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Ihre Miete zum Teil oder vollständig nicht bezahlen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung suchen, die die aktuellen Probleme berücksichtigt.

Nicht betroffen sind davon in der Regel Rentnerinnen und Rentner, Beamtinnen und Beamte und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Mieter, die staatliche Unterstützungsleistungen wie BAföG, Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen beziehen. Renten, Dienstbezüge und die genannten Unterstützungsleistungen werden wie bisher gezahlt.

Sie könnten betroffen sein, wenn Sie als Arbeitnehmer wegen der COVID-19-Pandemie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Kurzarbeitergeld beziehen oder wenn Sie selbständig tätig sind und die COVID-19-Pandemie zu Umsatzeinbußen führt.

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Schildern Sie uns Ihre persönlichen Umstände und warum diese dazu führen, dass Sie Ihre Miete zum Teil oder vollständig nicht bezahlen können. Bitte übersenden Sie uns auch Unterlagen, die Ihre Angaben belegen. Das kann die Kündigung des Arbeitsvertrages sein, die Anordnung der Kurzarbeit oder bei Selbständigen eine Bestätigung des Steuerberaters. Wir benötigen auch immer einen Nachweis über Ihre Einkünfte vor Beginn der Pandemie.

Zu Ihren Einkünften gehören auch Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2, Kurzarbeitergeld und bei Selbständigen die Darlehen und Zuschüsse, die der Bund und das Land aufgrund der Pandemie bereitstellen. Sie müssen Ihre Ansprüche auf diese Leistungen geltend machen und uns dies ebenfalls belegen.

Wenn zwei oder mehr Personen Mieter sind, benötigen wir die Angaben und Nachweise von allen Mietern.

Es muss dann festgelegt werden, wie lange und in welcher Höhe Sie die Miete nicht zahlen können und wann diese Beträge nachgezahlt werden. Die COVID-19-Pandemie führt zu keiner Minderung der Miete. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Miete in voller Höhe zu zahlen. Die Zahlung wird lediglich um bis zu 3 Monate verschoben. Dies soll Ihnen Gelegenheit geben, Ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, nicht zuletzt durch die bereitstehenden staatlichen Leistungen.

Sie müssen nicht befürchten, dass wir den Mietvertrag wegen der betreffenden Mietrückstände kündigen. Dies hat der Gesetzgeber für Mietrückstände, die im April, Mai und Juni 2020 entstehen, auch bis zum 30. Juni 2022 ausgeschlossen.

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