Genossenschaft
24.02.2020

Mietendeckel in Kraft

  1. Das MietenWoGBln ist am Sonntag, den 23.02.2020 in Kraft getreten.
  2. Vermieter haben gem. § 6 IV MietenWoGBln den Mietern unaufgefordert innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 22.04.2020, Auskunft über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände zu erteilen.
  3. Diese Auskunft wird zentral durch die FORTUNA an alle Mieter erfolgen. Alle Mieter der FORTUNA erhalten voraussichtlich in der ersten März Woche ein entsprechendes Schreiben, das durch die Hausmeister in alle Briefkästen eingeworfen wird.
  4. Es ist also nicht notwendig, dass Sie von sich aus anfragen.
Ansprechpartner

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