Nachbarschaft
20.02.2018

Informationen zum Neubau einer Sporthalle und den damit verbundenen Baumfällungen

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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Wohngebäude Liebenwalder Straße / Landsberger Allee / Arendsweg / Biesenthaler Straße

Seit dem 19. Februar 2018 werden auf dem Grundstück Liebenwalder Straße – also im Innenhof der Wohngebäude Liebenwalder Straße / Landsberger Allee / Arendsweg / Biesenthaler Straße umfangreiche Baumfällungen als bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt.

Wir haben es leider versäumt, Sie darüber frühzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Diesen Umstand bedauern wir sehr und bitten dies ausdrücklich zu entschuldigen. Hiermit möchten wir Sie und im Nachgang über die beabsichtigte Bebauung und deren damit verbundene Baumaßnahmen informieren.

Der Senat und der Bezirk investieren gegenwärtig und in den nächsten Jahren verstärkt in die soziale Infrastruktur, schwerpunktmäßig in die Sanierung und den Neubau von Kitas, Schulen und Sportanlagen.

Vor diesem Hintergrund wir die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf dem Grundstück Liebenwalder Straße neben dem Interkulturellen Garten eine barrierefreie Sporthalle mit zwei Hallenteilen in Typenbauweise errichten. Dabei werden 6 Millionen Euro aus Senatsmitteln investiert.

Nach Fertigstellung soll diese Fläche dem Schulgelände der Brodowin-Grundschule zugeordnet werden und zudem außerhalb der Schulzeiten auch dem Vereinssport zur Verfügung stehen.

Der geplante Baubeginn ist seitens der Bauherren, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, für Ende des Jahres 2018 vorgesehen. Es wird von 1 Jahr Bauzeit ausgegangen.

Als bauvorbereitende Maßnahme ist im Hofbereich der Wohngebäude Liebenwalder Straße / Landsberger Allee / Arendsweg / Biesenthaler Straße die Fällung von 31 geschützten Bäumen erforderlich, dies betrifft folgende Sorten: 13x Stiel-Eiche, 4x Birke, 4x Pappel, 3x Spitz-Ahorn, 2x Linde, 2x Eschen-Ahorn, 2x Esche und 1x Salix.

Als Ausgleichsmaßnahme werden im Umfeld auf landeseigenen Grundstücken und im öffentlichen Straßenland insgesamt 67 heimische Laubbäume neu gepflanzt, davon 11 Stück mit einem Hochstamm von 14 bis 16 cm, 48 Stück mit einem Hochstamm von 16 bis 18 cm sowie 8 Stück mit einem Hochstamm von 18 bis 20 cm.

Eine Fällgenehmigung darf im Grundsatz aus Tierschutzgründen nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September ausgeführt werden, weshalb die Baumfällungen trotz späteren Baubeginns bereits zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden.

Der genaue Bauzeitenablauf wird sich erst zu einem späteren Zeitpunkt konkretisieren. Sie erhalten dazu eine gesonderte Information. Auch über die zu erwartenden Einschränkungen und Lärmbelästigungen.

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