Genossenschaft
03.03.2016

Zur Neuvermietungspolitik der FORTUNA

Mieterzeitung 01 2016 2

In den letzten Monaten hat es vereinzelt Anfragen zur Handhabung der Neuvermietung bei der FORTUNA gegeben. Da diese Frage von allgemeinem Interesse sein könnte, gehen wir nachfolgend etwas umfassender darauf ein.

Der Berliner Wohnungsmarkt ist stark angespannt, Wohnraum zu angemessenen Konditionen kaum zu bekommen – so ist es beinahe tagtäglich den Medien zu entnehmen und die Politik greift zu Zweckentfremdungsverbot, Mietpreisbremse und Neubauoffensive.

Was für begehrte Innenstadtlagen durchaus zutrifft, gilt jedoch nicht für alle Standorte. Auch nicht für alle Objekte der FORTUNA­. Während in Hohenschönhausen kaum eine Wohnung frei ist, sieht das an unseren Marzahner Standorten differenzierter aus. Damit stehen wir keinesfalls allein da; so stellt der BBU in seinem aktuellen Marktmonitor fest, dass die Entwicklung der Zahl der Einwohner in den Berliner Randgebieten (mit Ausnahmen) eher durch stagnierende Werte gekennzeichnet ist. So  hat sich die Einwohnerzahl in Alt-Marzahn gegenüber 2004 kaum verändert und in Kaulsdorf-Nord ist sie in den letzten Jahren tendenziell rückläufig.

Unsere Wohnungen erfreuen sich einer guten Nachfrage. In ungünstigen Lagen, wie den 5. und 6. Etagen unserer 6-geschossigen Bauten und einigen 1-Raumwohnungen haben wir jedoch trotz unserer am Markt sehr günstigen Mietkonditionen noch freie Wohnungen.

Generell vermieten wir gemäß unserer Satzung nur an Mitglieder der Genossenschaft. Der Beitritt steht jedem Wohnungssuchenden offen. Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreter sind an die Rechtsordnung gebunden und insbesondere durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehalten, jedwede Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen. Dies bedeutet nicht, dass nicht im Einzelfall wirtschaftliche Gegebenheiten eines Bewerbers einen Vertragsabschluss erschweren bzw. ausschließen.

Allerdings besteht auf Grund der alten Wohnungsbaukredite aus DDR-Zeiten und des damit notwendig gewordenen Altschuldenhilfegesetzes (AHG) aus den 90-iger Jahren nach wie vor ein Mitspracherecht der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Wohnraum. Dies war die Gegenleistung für die notwendige teilweise Entschuldung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und die Gewährung von Zinshilfen.

Auch unsere Genossenschaft muss noch bis 2021 auf diese Kredite Rückzahlungen und Zinsen leisten. Solange dies andauert, unterliegt die Vergabe von Wohnungen auch der Einflussnahme durch die bezirkliche Verwaltung und liegt nicht ausschließlich in der Hand der FORTUNA.

Grundsätzlich aber gilt: JEDER, der über eine ausreichende wirtschaftliche Basis verfügt, kann Mitglied und Mieter bei der­ FORTUNA werden, so wie es die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland vorschreiben. Und an diese Gesetze sind alle Organe der FORTUNA – Aufsichtsrat, Vorstand und die Vertreter – uneingeschränkt gebunden.

Ergänzend möchten wir auf folgendes hinweisen:

In den letzten Wochen hat es einige wenige Anfragen von Mietern gegeben, die Auskünfte zu persönlichen Daten anderer Mieter verlangt haben. Selbstverständlich kommen wir solchen Ansinnen nicht nach, da alleine schon das Datenschutzgesetz derartige Informationen untersagt und sicherlich wären auch Sie empört, wenn die Verwaltung der FORTUNA Ihre persönlichen Daten an Fremde weitergeben würde. Unsere Wohnungen werden nach ausschließlich wirtschaftlichen Kriterien an die Bewerber vergeben. Dabei ist es selbstverständlich, dass auch auf die Angemessenheit der Haushaltsgröße zur Größe der Wohnung geachtet wird.

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