Genossenschaft
22.09.2015

Tagesordnung zur Vertreterversammlung am 14.10.2015

Sehr geehrte Vertreter der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG,

der Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft lädt gemäß § 33 der derzeitig gültigen Satzung zu einer Vertreterversammlung am 14.10.2015 um 18:00 Uhr in die Geschäftsräume Rhinstraße 42, 12623 Berlin, 1. OG ein.

Wir weisen darauf hin, dass nur Vertreter an der Versammlung teilnehmen dürfen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Teilen Sie bitte unter der Rufnummer 030 936 43-222 Ihre Teilnahme oder Absage mit.

Gegenstand der Tagesordnung ist im Wesentlichen der allen Vertretern mit Schreiben vom 4.9.2015 zugegangene Vorschlag der Änderung der Satzung der Genossenschaft. Dieser Vorschlag ist dieser Einladung nochmals als Anlage beigefügt. Aus der Anlage kann die bisherige Regelung einerseits und der Vorschlag zur Neuregelung nebst Begründung andererseits entnommen werden.

Nachstehend wird auf jeden Änderungsvorschlag zusätzlich gesondert eingegangen. Der geänderte Text ist fett hervorgehoben. Paragraphen beziehen sich immer auf die Satzung der FORTUNA, es sei denn sie betreffen das Genossenschaftsgesetz: in diesem Falle erhält der Paragraph den Zusatz: GenG.

Tagesordnung der Vertreterversammlung:

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

TOP 2 Festlegung des Schriftführers und des Stimmenzählers

TOP 3 Beschlussfassung über die Änderung des § 7 Absatz 3

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 67 a GenG, wenn die Vertreterversammlung
a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft,
b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
c) die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
d) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüsse,
e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
f) die Einführung oder Erhöhung eines Mindestkapitals,
g) eine Einschränkung des Anspruchs des Mitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GenG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens,
h) die Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 GenG, investierende Mitglieder zuzulassen,
i) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen  Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen beschließt.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Änderung des § 9

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Stirbt ein Mitglied, so wird dessen Mitgliedschaft durch seine Erben fortgesetzt. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Wahlrecht zur Vertreterversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung des § 12 Absatz 5 Satz 1

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen 6 Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Beendigung des Mietverhältnisses für genossenschaftlichen Wohnraum.

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des § 18 Abs. 1 Satz 1

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile im Sinne von § 17 Abs. 4 zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist, oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des § 21 Abs. 4 Satz 3

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Die Bestellung endet spätestens mit dem Ende der Vertreterversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds folgt oder bei Berufsunfähigkeit.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 4

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Die Amtszeit endet spätestens mit dem Ende der Vertreterversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds folgt oder bei Berufsunfähigkeit.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung des § 34 Abs. 7 Satz 7

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Wird eine Satzungsänderung beschlossen, die die Erhöhung des Geschäftsanteils, die Einführung oder Erweiterung der Pflichtbeteiligung mit weiteren Anteilen, die Einführung oder Erweiterung der Nachschusspflicht, die Verlängerung der Kündigungsfrist über zwei Jahre hinaus, die Einführung oder Erhöhung eines Mindestkapitals, eine Einschränkung des Anspruchs des Mitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GenG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, die Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 GenG, investierende Mitglieder zuzulassen, ferner die Fälle des § 16 Absatz 3 GenG betrifft, so ist der Niederschrift ein Verzeichnis der erschienenen Vertreter mit dem Vermerk der Stimmenzahl beizufügen.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

Mitteilungen

nach oben