Umwelt
Genossenschaft
27.07.2012

Betriebskostenabrechnung 2011

Wir haben bereits Juli, das erste Halbjahr ist um und in den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011.

Nun stellt es sich heraus, ob man übers Jahr hinweg sinnvoll mit Wärme, Wasser etc. umgegangen ist oder sorglos in den Tag hinein lebte.

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie sich die Betriebskosten der FORTUNA im Verhältnis zum Gesamtberliner Durchschnitt verhalten, haben wir diese in der nebenstehenden grafischen Darstellung für Sie zusammengetragen und abgebildet.

Wie schon in den Jahren zuvor liegen die Werte der Genossenschaft deutlich unter den Mittelwerten der BBU-Erhebungen für ganz Berlin, obwohl es im letzten Jahr zu Preissteigerungen kam.

Das Kreisdiagramm stellt anschaulich die Verteilung der kalten und warmen Betriebskosten dar.

Vergleicht man die Aufteilung der Nebenkosten mit den Werten des Jahres 2009, wird man feststellen, dass die Betriebskosten für die Beheizung und das Wasser gesenkt werden konnten. Die kalten Betriebskosten sind allerdings um 0,12€/m² angestiegen.

Bearbeitung von Widersprüchen

Sollten Sie mit Ihrer Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden sein, haben Sie selbstverständlich das Recht, Widerspruch einzulegen.
Wichtig ist es, den Widerspruch richtig zu begründen und nicht allgemein eine Überprüfung der Abrechnung zu verlangen. Ihre Einwände müssen stichhaltig sein und die Fristen müssen eingehalten werden.
Bedenken Sie auch, dass wir Ihnen die Kosten für die Überprüfung z.B. einer vermeintlich nicht richtig zählenden Wasseruhr in Rechnung stellen, wenn sich herausstellt, dass die Uhr nicht defekt ist. Die Kosten belaufen sich hier auf 150 € pro Zähler und Überprüfung.

Stundungen der Betriebskostennachzahlungen

Wenn Sie einen Antrag auf Stundung stellen, müssen Sie dem Antrag folgende Unterlagen beilegen:

  • Angaben zum monatlichen Einkommen
  • Angaben der monatlichen Ausgaben
  • Angaben schon anderer vorhandener Ratenvereinbarungen oder Stundungen.

Einen einfachen Brief mit den Worten „Wir können nicht zahlen, weil ...“ reicht nicht aus und wird von der Genossenschaft nicht akzeptiert. Dies wäre auch denjenigen Genossenschaftsmitgliedern gegenüber ungerecht, die ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommen.

Man sollte seine Betriebskosten übers Jahr hinweg im Auge behalten. Zeichnet es sich ab, dass die Vorauszahlungen nicht ausreichen werden, um die Forderungen zu begleichen, kann eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen vorgenommen werden.

Gern ist Ihnen Ihr zuständiger Verwalter hierbei behilflich.

Fotos: wrangler, shutterstock

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