Genossenschaft
Service
23.04.2012

Parkordnung

Um die Nutzung im Interesse der Parkbesucher, der Anwohner und des Eigentümers möglichst reibungslos zu gestalten, gelten nachfolgende Einschränkungen:

  1. Der Zutritt erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Eigentümer haftet nicht für eventuelle Schäden. Ein Winterdienst findet nicht statt.
  2. Personen, die unter Alkoholeinwirkung oder unter Rauschmitteleinfluss stehen, ist der Aufenthalt im Park untersagt.
  3. Jeder Besucher soll sich ruhig verhalten. Überlautes Abspielen von Musik, jede Form von offenem Feuer und Grillen sind nicht erlaubt.
  4. Zum Sporttreiben ist diese Anlage nicht vorgesehen. Es gibt hierzu in unmittelbarer Nachbarschaft geeignete Möglichkeiten. Deshalb sind Ballspielen, Radfahren und ähnliche Betätigungen auf dieser Parkanlage nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt nicht für Kleinkindspiele oder Spielarten, die weitgehend lautlos sind und bei denen die Bodenverhältnisse der Anlage (z.B. Rasen) nicht überfordert werden.
  5. Politische Propaganda, gewerblicher Handel und Werbung sind nicht gestattet.
  6. Die Anlage ist sauber zu halten, nicht zu beschädigen, zu beschmieren, zu bekleben, zu besprühen oder anderweitig nachteilig zu beeinträchtigen. Bitte nutzen Sie die Abfallbehälter. Das gilt auch für Zigarettenkippen und Kaugummis.
  7. Es ist nicht gestattet, Pflanzen und Früchte zu verletzen, zu entwenden oder sie zu vernichten, sowie Tieren nachzustellen und Wildtiere (auch Vögel) zu füttern. Bei Bedarf wird über den KiezPARK-Beirat eine qualifizierte Zufütterung erfolgen.
  8. Seien Sie Vorbild! Die Teichumgrenzungen sollen Kinder vor der Gefahr des Ertrinkens bewahren. Deshalb ist deren Übersteigen für alle – auch im Winter – verboten!
  9. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist das Beklettern der Pergola verboten.
  10. Hunde sind an der Leine zu führen. Wenn sich Parkbesucher durch einen Hund belästigt oder bedroht fühlen, so ist dieser Hund sofort und ohne weitere Diskussion aus dem Park zu führen. Der Hundeführer ist verantwortlich, dass Verschmutzungen (auch Markieren) gar nicht erst entstehen bzw. dass sie unverzüglich und vollständig beseitigt werden. Denken Sie daran, dass die Pflege der Anlage durch wenige Freiwillige vorwiegend in Handarbeit vorgenommen wird.
  11. Alle Wasserquellen ( Brunnen, Bach, Teich, Wasserspiel, Wasserhähne etc.) sind kein Trinkwasser.
  12. Im Auftrag des Eigentümers wird die Einhaltung der Parkordnung durch eine Kiezstreife kontrolliert. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung der Parkordnung stellt einen Hausfriedensbruch dar und kann bis zur strafrechtlichen Verfolgung führen.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht für Pflegearbeiten, ebenso können sie bei Veranstaltungen vom Eigentümer zeitweise ausgesetzt werden.

Wenn wir alle diesen Park schonen und pflegen, wird er es uns mit üppiger Vegetation in wenigen Jahren danken und wir werden ihn lieb gewinnen.

Anfragen, Mitmachwünsche richten Sie bitte über den Briefkasten am Gartenzimmer an den KiezPARK-Beirat

Beirat der KiezPARK Anwohner und das Wohnungsunternehmen FORTUNA eG als Eigentümer

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