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21.09.2011

Der Winter kann kommen ...

Kaum jemand denkt in der warmen Jahreszeit gerne an den Winter. Trotz der verregneten Sommertage sind Dunkelheit, Schnee und Eis noch weit weg.

Die FORTUNA plant aber schon seit Monaten für den ersten Schnee des kommenden Winters. Als Eigentümer sind wir verpflichtet, auf unseren Grundstücken und auf den öffentlichen Gehwegen davor für einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu sorgen.

Der Winterdienst ist eine Aufgabe, die die FORTUNA nicht selbst erledigt. Die Anschaffung der erforderlichen Maschinen und die Vorhaltung qualifizierten Personals würden sich für uns alleine nicht lohnen. Schon seit einigen Jahren arbeiten wir daher beim Winterdienst mit der Gegenbauer Unternehmensgruppe zusammen, die die Arbeiten durch ihre darauf spezialisierte Tochtergesellschaft Penta Gebäudeservice erledigen lässt. Da es dieser Tage nicht einfach ist, überhaupt eine qualifizierte und leistungsfähige Winterdienstfirma zu finden, ist es

gut, dass wir uns dieses Themas frühzeitig und langfristig angenommen haben.

Der Winterdienst hat in den vergangenen Jahren bei uns schon sehr gut funktioniert. Das war jedoch nicht überall so in der Stadt. Deshalb wurden die Vorschriften des Berliner Straßenreinigungsgesetzes Anfang des Jahres verschärft. Dort werden auch die Anforderungen für den Winterdienst auf den öffentlichen Gehwegen geregelt.

Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung musste der Winterdienstvertrag aus dem Jahre 2005 neu verhandelt und an die Regelungen des überarbeiteten Gesetzes angepasst werden. Dazu

waren intensive Gespräche mit unserem Vertragspartner, mit Grundstücksnachbarn und mit dem Bezirk erforderlich. Diese konnten jetzt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Der neue Winterdienstvertrag ist unter Dach und Fach. Der Winter kann kommen.

Die Firma Gegenbauer ist auch in der kommenden Saison für den gesamten Winterdienst auf den Grundstücken der FORTUNA und auf den öffentlichen Gehwegen davor zuständig. Der Winterdienst umfasst insbesondere die Schneeräumung, das Abstreuen von Schnee- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Eisglätte ist durch Eisregen oder überfrierende Nässe gebildetes Glatteis. Eisbildung ist eine darüber hinausgehende, insbesondere durch festgefahrenen oder -getretenen Schnee entstandene Eisschicht.

Die Flächen sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1 bis 1,5 m unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt. Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glatteisbildung ein, so ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen.

Der Winterdienst ist auf den Gehwegen vor den Grundstücken und auf allen Flächen der FORTUNA wie Fußwegen, Treppen, Haus- und Gewerbezugängen, Müllplätzen, Straßen, Rampen, Durchfahrten, Stell- und Spielplätzen, etc. durchzuführen.

Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen hat zu einer Erhöhung der Winterdienstkosten um 8.900 € oder 17,5 % geführt. Da diese aber insgesamt nur ca. 1 % der gesamten Betriebskosten ausmachen, wird sich dies kaum in Ihrer Betriebskostenabrechnung auswirken. Trotzdem weisen wir an dieser Stelle darauf hin. Wieder einmal hat eine gesetzgeberische Maßnahme, der wir uns als Eigentümer nicht entziehen können, zu einer Erhöhung der Betriebskosten geführt. Unser vorausschauendes Handeln hat allerdings dafür gesorgt, dass die Kostenerhöhung moderat ausfällt. Nach Presseberichten müssen andere Eigentümer Mehrkosten von über 100 % verkraften.

Wir haben also gut vorgesorgt. Trotzdem kann es zu Problemen kommen, gerade an solchen Tagen, an denen es kontinuierlich oder wiederholt über viele Stunden hinweg schneit. Werden Flächen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut, so ist die beauftragte Firma zur Nacharbeit verpflichtet. Die Kontrolle erfolgt in erster Linie durch unsere Hausmeister. Die können jedoch nicht überall zur gleichen Zeit sein. Wir bitten Sie daher, in einem solchen Fall die Verwaltung oder die Firma Gegenbauer zu informieren. Ihre Hinweise sind immer willkommen, da sie der ordnungsgemäßen Erfüllung der Winterdienstpflichten und damit dem Schutz der Bewohner und ihrer Besucher dienen.

Sollte es doch einmal aufgrund von Mängeln beim Winterdienst zu einem Schadensfall kommen, ist durch eine vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherung seitens der Firma Gegenbauer Sorge dafür getragen, dass die Kosten reguliert werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht auch selbst bei Schnee und Eis die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten haben. Im eigenen Interesse sollten Sie sich bei solcher Witterung langsam und vorsichtig bewegen und immer gut festhalten.

Fotos: E. Petersen, shutterstock

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