FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Service
Genossenschaft
09.04.2015

Wichtige steuerliche Information für alle Mitglieder der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

(1) Nach den neuen Regelungen in § 51a Absätze 2c - e und Absatz 6 EStG sind Kapitalertragssteuerabzugsverpflichtete (hier: die FORTUNA) ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, in einem automationsunterstützen Verfahren für die Mitglieder der Genossenschaft Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen der Genossenschaft) einzubehalten und abzuführen.

(2) Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, ist die FORTUNA gesetzlich verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) für alle Mitglieder der Genossenschaft elektronisch abzufragen, und zwar unabhängig davon, ob Gewinne tatsächlich ausgeschüttet werden.

(3) Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft des jeweiligen Mitgliedes abgebildet werden.

(4) Die FORTUNA jährlich beim BZSt abfragen. Die Abfrage ist für jede Person, die am 31.8. eines Kalenderjahres Mitglied bei der FORTUNA ist, vorzunehmen.

(5) Die Abfrage setzt unter anderem die Angabe der Steueridentifikationsnummer des Mitgliedes voraus. Der FORTUNA liegt diese Steueridentifikationsnummer nicht vor, sie kann diese aber ebenfalls in einem automatisierten Anfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

Widerspruch gegen den Datenabruf durch das Mitglied (Sperrvermerk)

(6) Jeder Bürger kann unter Angabe seiner Steueridentifikationsnummer (IdNr.) schriftlich bis zum 30.06. eines Kalenderjahres beim BZSt (nicht bei der FORTUNA) dem automatisierten Datenabruf der Religionszugehörigkeit widersprechen. An den Abzugsverpflichteten (die FORTUNA) werden dann aufgrund dieses Sperrvermerks keine Daten zur Religionszugehörigkeit des Mitgliedes übermittelt.

(7) An den kirchensteuerlichen Verpflichtungen ändert der Sperrvermerk jedoch nichts; es unterbleibt lediglich der Abzug direkt an der Quelle, also durch die FORTUNA. Das BZSt ist gehalten, bei eingelegtem Sperrvermerk Namen und Anschrift der FORTUNA an das zuständige Finanzamt des Mitgliedes weiter zu reichen. Den kirchensteuerlichen Pflichten ist dann durch das Mitglied gegenüber dem Finanzamt nachzukommen.

Wie ist der Widerspruch durch das Mitglied einzulegen?

(8) Das gesamte Verfahren soll nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung zügig und verwaltungsarm organisiert werden. Für die zutreffende Einbindung des Widerspruchs in das automatisierte Verfahren werden vom BZSt gezielt und konkret Informationen benötigt. Die Erklärung des Widerspruchs durch das Mitglied muss daher gegenüber dem BZSt auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, den Sie unter www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ herunterladen können oder elektronisch über das BZStOnline-Portal erfolgen. Der durch das Mitglied ausgefüllte und unterschriebene Vordruck "Erklärung zum Sperrvermerk" muss auf dem Postweg an das BZSt geschickt werden. Die Erklärung erfolgt unter Angabe derSteueridentifikationsnummer. Die Angabe der Steueridentifikationsnummer ermöglicht die eindeutige und zeitnahe Erfassung der Sperrvermerke. Der Sperrvermerk gilt bis auf Widerruf (§ 51a Absatz 2e EStG). Bitte beachten Sie, dass Widersprüche, die nicht auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck eingehen, vom BZSt nicht berücksichtigt werden können.

Hinweis:

(9) Die Steueridentifikationsnummer finden Sie als Mitglied auf

  • Ihrem Einkommensteuerbescheid,
  • dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern oder
  • der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers.

(10) Sofern Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen sollte, können Sie eine erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Folgen des Widerspruches für das Mitglied

(11) Wird ein Sperrvermerk eingetragen, übermittelt das BZSt an die FORTUNA an Stelle der Religionszugehörigkeit einen neutralen Wert (Nullwert). Der Wert erlaubt keinen Rückschluss auf die Religionszugehörigkeit oder Nichtreligionszugehörigkeit bzw. das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Sperrvermerkes des Mitgliedes.

(12) Erhält die FORTUNA den "Nullwert" übermittelt, dann liegen damit keine Informationen vor, mit denen Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten werden könnte. Demzufolge wird die FORTUNA auch bei kirchensteuerpflichtigen Mitgliedern im Falle einer Gewinnausschüttung keinen Abzug vornehmen. Der Sperrvermerk verpflichtet aber dann das Mitglied zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung wegen Kirchensteuer nach § 51a Absatz 2d Satz 1 EStG. Dazu übermittelt das BZSt an das Wohnsitzfinanzamt des Kirchensteuerpflichtigen für jeden Veranlagungszeitraum, in dem der Sperrvermerk abgerufen worden ist, Name und Anschrift der FORTUNA.

Bitte beachten Sie:

(13) Die FORTUNA ist an die bestehenden Gesetze gebunden, ob diese sinnvoll erscheinen oder nicht. D. h. konkret, dass der Vorstand die entsprechende Abfrage bezüglich der Religionszugehörigkeit aller Mitglieder beim BZSt stellen muss, selbst wenn keine Gewinnausschüttung geplant ist. Damit muss die FORTUNA alle Mitglieder namentlich mit Geburtsdatum und mit Adresse dem BZSt melden, wo diese Daten gespeichert werden.

(14) Ist Ihre Steueridentifikationsnummer bisher mangels anderer Kapitaleinkünfte nicht beim BZSt hinterlegt und wollen Sie auch nicht, dass die FORTUNA über Ihre Religionszugehörigkeit informiert wird, so können Sie beim BZSt (vgl. oben und www.bzst.de) dagegen zwar Widerspruch einlegen, so dass die FORTUNA keine Informationen erhält; aber das BZSt wird Ihr Wohnsitzfinanzamt über diesen Widerspruch informieren. Das Wohnsitzfinanzamt wird Sie dann als Mitglied der FORTUNA zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung zur Kirchensteuer gem. § 51a Abs. 2d Satz 1 EStG auffordern.

(15) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die FORTUNA aufgrund der Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes keine weiteren Auskünfte oder Ratschläge erteilen kann. Unsere Mitarbeiter sind gehalten, keine Fragen zu diesem Rechtskreis - weder mündlich noch schriftlich - zu beantworten. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder informieren Sie sich tiefergehend unter www.bzst.de Stichwort „Kirchensteuer und Abgeltungssteuer“.

(16) Die postalische Anschrift des Bundeszentralamts für Steuern lautet: 53221 Bonn


Ihre FORTUNA Wohnungsunternehmen eG


Nachbarschaft
Berlin/Marzahn
30.03.2015

Baustelleneinrichtung für ein Asylbewerberheim in Marzahn-Hellersdorf beginnt

Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) mitteilte, wird auf dem Grundstück an der Kreuzung Ecke Blumberger Damm/Landsberger Allee am Freitag, den 27. März 2105 mit der Baustelleneinrichtung für ein Asylbewerberheim begonnen.
Das Zustimmungsverfahren gem. § 76 BauO Bln befindet sich in der Endphase, die Verzögerungen ergaben sich durch Anforderungen an den Lärmschutz. Um dem Rechnung zu tragen, wird ein Gebäude etwas verschoben errichtet, das LaGeSO rechnet in den nächsten Tagen mit dem Zustimmungsbescheid.

Als Lieferbeginn für die vorgefertigten Bauteile ist Montag, der 11. Mai 2015 vorgesehen, die Anlieferungen sollen bis Ende Mai andauern. Nach dem Innenausbau ist aktuell eine Inbetriebnahme der Einrichtung für Ende Juni/Anfang Juli geplant.

Der Fachbereich Vermessung des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf plant auf Antrag des LaGeSo dem Grundstück Schönagelstr. die Hausnummer Blumberger Damm 163/165 zu geben. Hintergrund ist, dass sich der geplante Zugang zum Wohncontainerdorf am Blumberger Damm befindet. Es läuft hierzu gerade ein Anhörungsverfahren des Bezirks. In vier Wochen ist mit einem Bescheid zu rechnen, der die Hausnummern festsetzt.


Genossenschaft
Nachbarschaft
10.03.2015

Tagesordnung zur Vertreterversammlung am 26.03.2015

Hiermit lädt der Aufsichtsrat zur ordentlichen Vertreterversammlung am 26.03.2015 in die Geschäftsstelle der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG, Rhinstraße 42, 1. OG ein.

Tagesordnung der Vertreterversammlung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht über das Ergebnis der Arbeitsgruppe zur Änderung der Wahlordnung
  4. Vorlage der geänderten Wahlordnung
  5. Abstimmung

Allgemeine Hinweise:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich.


Nachbarschaft
Berlin/Marzahn
04.03.2015

Erlebnisstore kommt in das EASTGATE Center nach Marzahn

Neue Perspektiven im Fokus
Nach dem erfolgreichen Auftritt im Mai 2014 in den Potsdamer Platz Arkaden kommt der Erlebnisstore Marzahn-Hellersdorf nun vom 2. bis 7. März 2015 in das EASTGATE Center an der Marzahner Promenade. Die FORTUNA Wohnungsunternehmen eG war bereits am Potsdamer Platz mit dabei und präsentierte sein auch für die Hauptstadt beispielhaftes Projekt kiezPARK. Auf einem ehemaligen Schulstandort entwickelte die FORTUNA nicht nur einen Park mit Anwohnern für die Anwohner, sondern erweckte den Begriff Nachbarschaft (wieder) zum Leben bzw. rückte ihn stärker in den Vordergrund. Dieser Ansatz, das unmittelbare Wohnumfeld als Rückzugs- und Entspannungsort und als Mittelpunkt des sozialen Lebens mit Freunden und Nachbarn für alle Generationen mit gelebten Inhalten zu füllen, fand bei den über 20.000 Besuchern am Potsdamer Platz große Resonanz.

Diesmal macht das Standortmarketing des Bezirksamtes Werbung in eigener Sache.
Auf einer 100 Meter langen Ausstellungsplattform können Besucher die schönsten und kreativsten Seiten von Marzahn-Hellersdorf erleben. Dazu gibt es viele Aufführungen und Showelemente, präsentiert von verschiedenen Vereinen, Gruppen und Initiativen aus dem Bezirk. Besonders thematisiert werden die neuen Perspektiven für das Wohnen im grünen Umfeld von Wuhletal und Kienberg. Die bereits angelaufenen Vorbereitungen auf die Internationale Gartenausstellung 2017 in Marzahn-Hellersdorf spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Ziel der bunten Veranstaltung ist es, den Besuchern im EASTGATE Center den Doppelbezirk mit einer Charmeoffensive spannend und attraktiv näher zu bringen. Auch für viele Marzahner gibt es vor Ort noch manches zu entdecken.

Die FORTUNA Wohnungsunternehmen eG ist auch wieder dabei und wird sich am 4. März 2015 in der Rotunde des EASTGATE präsentieren.


Nachbarschaft
Service
09.02.2015

Die Kiezstreife wird zum Quartiersmeister

Außerhalb der Tätigkeitszeiten der Hausmeister nehmen die Quartiersmeister die Aufgaben der Hausmeister wahr. Die Quartiersmeister kümmern sich am Abend, am Wochenende und an den Feiertagen um die Wohnanlagen. Ebenso wie die Hausmeister überwachen sie die technischen Anlagen, nehmen die Verkehrssicherungspflicht wahr und achten darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird. Die Quartiersmeister stehen Ihnen im Havariefall zur Seite und kümmern sich auch um Ruhe und Sicherheit in den Häusern, besonders in den sensiblen Abendstunden. Sie achten z. B. darauf, dass die Türen verschlossen sind und die Beleuchtung intakt ist. Sie können sie aber auch anrufen, wenn es zu Lärmbelästigungen durch Nachbarn kommt.

Unsere Quartiersmeister in Marzahn erreichen Sie werktags ab 15 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen unter der Rufnummer 0151–12 03 62 35.

Die Quartiersmeister kennen Sie bisher als Kiezstreife. Die alte Bezeichnung war irritierend und führte zu ungerechtfertig- ten Einsprüchen bei der Abrechnung der Betriebskosten. Der neue Name soll die Fülle der Aufgaben verdeutlichen, die diese Mitarbeiter in den Quartieren wahrnehmen. Sie sind in ihren Stunden die Hausmeister in den Quartieren in Marzahn. An den Kosten ändert sich durch den neuen Namen nichts. Wie bei den anderen Hausmeistern werden sie anteilig als Betriebskosten umgelegt.


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