FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Service
Nachbarschaft
11.09.2013

Yoga in Ihrer Nähe …

... auch für „starke“ Menschen ein guter Weg!

Die guten Nachrichten über die Aus­wirkungen der regelmäßigen Yogapra­xis reißen nicht ab. „Nichts wirkt so gut gegen Stress, körperliche Beschwerden und Gemütsschwankungen wie Yoga“ sagt Birge Funke, Yogalehrerin und Inha­berin des bamboo yoga Studios , dass sich seit 1,5 Jahren einen festen Platz in den Herzen der Lichtenberger Bevölke­rung in der Rheinsteinstraße 1, ganz nah am S Bahnhof Karlshorst erobert hat.

Geboten werden Yogakurse für nahe­zu jede Zielgruppe, vor allem Anfän­ger sind bei bamboo yoga willkom­men und im Absolute Beginners Kurs gut aufgehoben.

Auch unter den Senioren hat sich mitt­lerweile herumgesprochen, dass Yo­ga hilft, den Alltag besser zu meistern, „außerdem übt man in unseren Senio­renyoga Kursen (Mo 10:30 Uhr und Di 16:00 Uhr) unter Gleichgesinnten. Jeder hat da sein Wehwehchen und wir Lehrer schauen, dass es trotzdem immer eine Möglichkeit gibt, eine Übung mitzuma­chen. Notfalls setzt man eben auch mal aus!“ So die sympathische Birge Funke.

Ganz neu im Kursprogramm ist nun auch der Kurs „Yoga XL“, sonntags um 16:00 Uhr, der auf die Bedürfnisse von übergewichtigen Personen abgestimmt wird, so begleitet Frau Funke und Ihr Yo­galehrerteam diesen Kurs mit speziellen Vorträgen, Kochkursen, und auch Bera­tungen einer Physiotherapeutin, Heilprak­tikerin mit Ernährungsberatung und Ohr­akkupunktur. „Wir wollen Sie wirklich um­fassend begleiten und nicht nur anstup­sen! Das ist ein einzigartiges Angebot in Berlin und wir sind stolz darauf!“ Für Schwangere, Mütter in der Rück­bildungszeit, Kinder und Teens werden ebenfalls spezielle Kurse angeboten.

„Schauen Sie einfach mal rein oder auf unsere Webseite! Jeder ist bei uns willkommen!“

Kursbindung ist bei bamboo yoga mög­lich, aber nicht nötig. So können auch Leute im Schichtbetrieb oder andere mit unregelmäßigen Tagesabläufen mit ei­ner 10er Karte unregelmäßig zum Yog­akurs kommen.

Den Kursplan können Sie auf der Web­seite www.bamboo-yoga.de ansehen und sich per Mail info@bamboo-yoga.de oder per Telefon 030/95602020 unverbindlich anmelden.


Service
07.08.2013

Neues Lastschriftverfahren ab dem 01.11.2013

Sehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter,

die Miete wird bei den meisten von Ihnen monatlich per Lastschrift von der FORTUNA eingezogen. Dies ist für Sie und für uns die einfachste und sicherste Zahlungsmethode.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir bis spätestens zum 01.01.2014 auf ein neues Lastschriftverfahren umstellen müssen. Bei der FORTUNA wird diese Umstellung zum 01.11.2013 durchgeführt. Bei all denen, die bisher noch nicht per Lastschrift zahlen, möchten wir für diese einfache und sichere Zahlungsmethode werben. Sie müssen sich dann zukünftig nicht mehr um die pünktliche und korrekte Zahlung der Miete kümmern.

Das neue Lastschriftverfahren nennt sich SEPA. Es ist ein europaweit gültiges und einheitliches Lastschriftverfahren. Wir benötigen dafür von Ihnen, zum Abgleich der uns vorliegenden Daten, eine neue Einzugsermächtigung. (Ein entsprechendes Schreiben wird Ihnen in den nächsten Wochen zugehen.) Ohne diese Ermächtigung können wir die Miete ab November nicht per Lastschrift einziehen. Wir bitten Sie in diesem Fall selbst für die vertragsgemäße Überweisung der Miete (bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats) zu sorgen.

Das neue Verfahren bringt neue Begriffe mit sich, die Ihnen zukünftig überall im Alltag begegnen werden. Statt der Kontonummer und der Bankleitzahl benötigen wir ab dem 01.11.2013 die IBAN, die Ihr Konto definiert, und die BIC, die Ihre Bank definiert. Beide Angaben finden Sie in der Regel schon jetzt auf Ihrem Kontoauszug. Wenn nicht fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Man wird Ihnen sicher gerne Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

FORTUNA Wohnungsunternehmen eG


Service
13.06.2013

Neue Trinkwasser-Verordnung

Sauberes Trinkwasser ist eine wichtige Grundlage unserer Gesundheit. Daher wird in Deutschland die Wasserqualität schon immer überwacht und weist weltweit mit die
höchsten Standards auf.

Seit 1. November 2011 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen eine regelmäßige Untersuchung der zentralen Wasserinstallation in Wohngebäuden auf eine mögliche Belastung mit Legionellen fordert.

Legionellen sind Bakterien, die in geringer Konzentration natürlicherweise im Wasser vorkommen können. Eine Erkrankung aufgrund von Legionellen kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Legionellen in sehr hohen Konzentrationen über Wassernebel, z.B. beim Duschen, eingeatmet werden. Die nach Trinkwasserverordnung einzuhaltende Legionellenkonzentration (technischer Maßnahmenwert) beträgt 100 KBE/100 ml (Kolonien bildende Einheiten pro 100 Milliliter). Darunter liegende Werte sind im zulässigen Bereich und damit unbedenklich.

Krankheitsfälle können nach derzeitigen Erkenntnissen vorzugsweise bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem auftreten. In Ausnahmefällen können diese Bakterien Lungenentzündungen auslösen.

Allerdings ist die Gefahr des Auftretens von Legionellen in unseren Anlagen äußerst gering, weil die Art und Weise der Trinkwasserinstallation, die Betriebsweise und die regelmäßige Wartung die Entwicklung von Legionellen nicht begünstigt. Dennoch erhöht diese Neureglung die Sicherheit und Qualität des Trinkwassers weiter und kann helfen, Erkrankungen zu vermeiden.

Bereits vor Beauftragung eines Labors zur Überprüfung der Wasserqualität in unseren Wohnanlagen wurden die Wasserinstallationen auf mögliche technische Mängel überprüft. Dabei erfolgten regelmäßige Überprüfungen und Messungen der Wassertemperaturen in den zentralen Anlagen der Warmwasseraufbereitungen, an Warmwassersträngen, Zirkulationsleitungen und in den Leerwohnungen. Bei der Kontrolle der Rohrsysteme erfolgten auch kleinere Rückbauten von Todleitungen, um den Bakterien keine Möglichkeit zur Entwicklung und Ausbreitung zu geben.

Im Zeitraum vom 11.06.2012 bis zum 09.11.2012 erfolgte die Überprüfung der Warmwasserqualität durch das beauftragte und bei den Gesundheitsämtern zugelassene Institut für Produktentwicklung GmbH in unseren Wohnungsbeständen. Dabei wurden zentrale Teile der Warmwasserinstallationen überprüft. Entsprechend der Vorgaben aus der Trinkwasservorordnung wurden Proben aus den Vor-und Rückläufen sowie den Zirkulationsleitungen der Warmwasserleitungen entnommen. Zusätzlich erfolgten Probeentnahmen bei ausgewählten Wohnungen, die sich an den, am weitesten entfernten Stellen von der zentralen Wasserversorgung, befinden.

Im Ergebnis der durch das beauftragte Labor durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass weder in den zentralen Warmwasseraufbereitungen noch in den Rohrleitungs-und Zirkulationssystemen gesundheitsgefährdende Legionellenkonzentrationen gefunden wurden.

In Auswertung der Untersuchungen des Labors wurden durch die Mitarbeiter des Institutes für Produktforschung GmbH, unserer Wartungsfirma und den technischen Mitarbeitern der FORTUNA nachfolgende Festlegungen beschlossen:

  1. Die regelmäßigen Kontrollen und Messungen durch die Infrastrukturellen Gebäudemanager werden beibehalten.
  2. Weiterhin sind in den Leerwohnungen sämtliche wasserführende Leitungen in einem Abstand von vier Wochen zu spülen.
  3. Unsere Mitglieder und Mieter sind über die Ergebnisse und über die Verwendung von Trinkwasser informiert worden.

Die FORTUNA kümmert sich wie in den Vorjahren intensiv um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb, der Wartung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation. Ab der Wohnungsverteilung, der Wasseruhr, haben wir aber darauf keinen Einfluss mehr. Hier tragen Sie als Mieter eine Mitverantwortung durch ihr Verbraucherverhalten für gesundes Wasser.

Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte die Absperrung der Wasserversorgung im Schacht erfolgen und die Armaturen in Küche und Bad sollten entleert werden. Dies betrifft insbesondere auch den Duschschlauch. Nach Wiederinbetriebnahme der Wasserverteilung sollten die Leitungen und der Duschschlauch gründlich nachgespült werden.

Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Das Frischwasser erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das abgestandene Wasser. Auf diese Maßnahmen zu verzichten wäre Sparen an der falschen Stelle!

Fotos: Juriah Mosin, shutterstock.com


Service
07.06.2013

Parkplatzbewirtschaftung

Aufgrund gemeinsamen Beschlusses von Aufsichtsrat und Vorstand wurde den Vertretern auf der Versammlung vom 21. März 2013 die Erhöhung der Parkplatzmieten von jetzt 10 Euro im Monat auf 25 Euro im Monat vorgestellt. Diese Erhöhung ist Bestandteil eines ganzen Maßnahmen-Paketes zur Stärkung der Ertragskraft der FORTUNA.

Nachdem in den vergangenen Jahren vor allem die Zinszahlungen an die Banken aufgrund der erfreulichen Finanzierungssituation um rund 700.000 Euro gegenüber den ursprünglichen Plänen gesenkt werden konnten und wir die Personalkosten in den letzten zehn Jahren um weitere 700.000 Euro vermindern konnten, müssen wir nunmehr zur Wahrung unserer Konkurrenzfähigkeit auch die Erträgnisse der FORTUNA steigern, dies insbesondere, weil wir nach mehr als 15 Jahren erneut die Bestände am Springpfuhl und in Hohenschönhausen modernisieren müssen. Hierzu haben wir bereits einen Neukredit aufgenommen, den wir in der Zukunft aber auch mit Zinsen wieder tilgen müssen.

Eine grundsätzlich mögliche Modernisierungsumlage von 3,00 Euro im Monat je Quadratmeter erscheint Aufsichtsrat und Vorstand für den einzelnen Mieter (trotz einer sehr niedrigen Durchschnittsmiete von 4,37 Euro pro Quadratmeter und Monat bei der FORTUNA) nicht tragbar. So werden wir diese möglichen Umlagen im Durchschnitt um die Hälfte absenken und die fehlenden Gelder durch Erhöhung der Parkplatzmieten zum 01.05.2013 und kontinuierliche Nettokaltmiet-Erhöhungen bis einschließlich 2017 auf Basis des Berliner Mietenspiegels von jetzt 4,37 Euro auf dann 4,90 Euro aufbringen. Dem genossenschaftlichen Prinzip entsprechend werden die Belastungen auf alle Schultern verteilt, so dass eine übergebührliche Inanspruchnahme einzelner weitestgehend vermieden werden kann.

Frank Miller, Vorstand

Peter Schümann, Vorstand


Genossenschaft
Service
20.03.2013

FORTUNA - Mietrechtsänderung

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

fast alle Medien haben in den vergangenen Monaten etwas dazu geschrieben oder gesendet: Die anstehenden Änderungen des Mietrechts. Der Mieterbund war unzufrieden, weil Mieterrechte abgebaut werden, die Vermieterverbände waren unzufrieden, weil sie nicht genug abgebaut werden. Die Presse hat in ihren Berichten häufig Nebensächlichkeiten betont oder Regelungen falsch dargestellt. Wir wollen Ihnen daher selbst erläutern, was die zum 01.05.2013 in Kraft tretenden Änderungen für Sie als Mieter der FORTUNA bedeuten.

Erleichterung der energetischen Modernisierung

Die Durchführung energetischer Modernisierungen wird erleichtert, indem die formellen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung gesenkt werden. Dies spielt für Sie auf absehbare Zeit keine Rolle, da die Bestände der FORTUNA alle schon energetisch modernisiert sind. Im übrigen werden wir Sie auch zukünftig bei Modernisierungen umfassend informieren.

Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung

Für viel Wirbel hat die Neuregelung gesorgt, nach der den Mietern wegen Beeinträchtigungen (Lärm, Schmutz, etc.) des Wohnkomforts bei den Bauarbeiten für energetische Sanierungen drei Monate lang keine Mietminderung mehr zusteht. Auch diese Regelung betrifft Sie als Mieter der FORTUNA schon aus dem Grund nicht, da unsere Bestände alle schon umfassend energetisch modernisiert sind. Wir werden von dieser Möglichkeit aber auch bei zukünftigen Arbeiten dieser Art keinen Gebrauch machen, da es nicht unserem Leitbild entsprechen würde, bei gemindertem Wohnkomfort weiter die volle Miete zu beanspruchen.

Schnellere Räumungsverfahren

Manch schrille Überschrift der letzten Monate erweckte den Eindruck, als könnten die Vermieter Mietschuldner zukünftig ohne Gericht und Gerichtsvollzieher aus der Wohnung werfen. Das ist falsch. Auch in Zukunft wird es keine Räumung ohne Gericht und Gerichtsvollzieher geben. Es wird aber so sein, dass das Gericht dem Mieter, der die Miete nicht oder nur zum Teil zahlt, aufgeben kann, diese für die Dauer des Gerichtsverfahrens beim Gericht zu hinterlegen. Wer am Ende Recht bekommt, an den wird das Geld dann ausgezahlt. Hinterlegt der Mieter das Geld nicht, kann der Vermieter aus diesem Grund eine beschleunigte Räumung erwirken. Auch dafür benötigt er jedoch einen Gerichtsbeschluss und einen Gerichtsvollzieher. Durch dieses neue Verfahren sollen die hohen Mietausfälle, die immer wieder entstehen, wenn sich am Ende eines langen Prozesses herausstellt, dass der Mieter gar nicht zahlen kann, vermieden werden. Die FORTUNA wird von dieser Möglichkeit im Interesse der Genossenschaft Gebrauch machen.

Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird von 20 % in drei Jahren auf 15 % abgesenkt. So ist es allenthalben zu lesen. Tatsächlich wurde jedoch nur die Möglichkeit geschaffen, dass die Bundesländer in Gebieten mit einem knappem Angebot an Wohnraum die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % absenken. Es ist wahrscheinlich, dass eine solche Regelung im Laufe des Jahres für die Innenstadtbezirke in Kraft tritt. Ob dies auch Randbezirke wie Marzahn-Hellersdorf betrifft, ist noch unklar. Bis diese Frage durch den Senat entschieden ist, gilt jedoch noch das aktuelle Mietrecht mit einer Kappungsgrenze von 20 %. Die FORTUNA wird von dieser Möglichkeit im Interesse der Genossenschaft auch weiterhin Gebrauch machen.

Wenn Sie noch weitere Erläuterungen zur anstehenden Mietrechtsänderung wünschen,
schreiben Sie uns unter neuesmietrecht@fortuna-eg.de.

Ihre FORTUNA eG


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