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Berlin/Marzahn
Service
18.07.2012

Bundeskartellamt und Wasserpreise in Berlin

Wasser in Berlin ist teuer. Zu teuer, wie das Bundeskartellamt meint. Es hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit Beschluss vom 04.06.2012 verpflichtet, die Wassertarife für die Jahre 2012 bis 2015 zu senken.

Der Beschluss des Bundeskartellamts ist zwar "sofort" zu vollziehen. Die Senkung der Preise muss jedoch nach ausdrücklicher Anordnung erst mit der jeweiligen Jahresabrechnung für die Verbraucher bis zum 31. Dezember des Folgejahres umgesetzt werden, für das laufende Jahr 2012 also bis zum 31. Dezember 2013.

Die BWB lassen den Beschluss des Bundeskartellamtes derzeit gerichtlich prüfen. Vor Mitte 2013 ist mit einer Entscheidung nicht zu rechnen. Auch danach kann es noch weitergehen, wenn der Bundesgerichtshof angerufen wird. Erst dann wird Klarheit über die Wasserpreise herrschen.

Solange die gerichtliche Klärung nicht abgeschlossen ist, bitten wir folgendes zu beachten:

Die FORTUNA muss die festgelegten Vorauszahlungen weiterhin leisten. Andernfalls kommt es zu Zahlungsrückständen und den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen, wie z. B. Wassersperrung. Erst mit der Jahresrechnung 2012, die wir 2013 bekommen, müssen die Wasserbetriebe die Preise senken. Dann wird es auch zu einer Senkung unserer Vorauszahlungen an die BWB kommen.

Aus diesem Grund ändert sich auch nichts an den Betriebskostenvorauszahlungen, die von Ihnen geleistet werden müssen. Sie kommen mit der Betriebskostenabrechnung für 2012, die Ihnen Mitte 2013 zugeht, in den Genuss der seitens des Bundeskartellamtes verfügten Preissenkung. Da es auf die gesamten Betriebskosten gerechnet auch nur um 1 bis 1,5 % des Aufwandes geht, sollten Sie den finanziellen Effekt in Ihren Planungen auch nicht überschätzen.

Es muss derzeit weder seitens der FORTUNA noch von Ihrer Seite etwas unternommen werden. Insbesondere muss niemand einen Vorbehalt erklären. Alle erforderlichen Schritte sind unternommen. Der Vollzug erfolgt ab 2013 im Rahmen der Jahresabrechnungen.


Nachbarschaft
02.07.2012

Großes Zuckertütenfest

Am 27. Juli 2012 von 13:00 bis 17:00 Uhr

Eingeladen sind alle ABC-Schützen der Genossenschaft mit ihren Eltern, Großeltern und Geschwistern.

Im Innenhof der Karl-Holtz-Str. 35 warten auf Euch: Eierlaufen, Sackhüpfen, Gummistiefelweitwurf, Kinderschminken, Spiele mit dem Luftballon, gemeinsames Kaffeetrinken mit selbstgebackenem Kuchen und ab 15.00 Uhr gibt es leckere Grillwürstchen für alle.

Jeder angemeldete Schulanfänger bekommt eine Schultüte mit tollen Überraschungen geschenkt. Voraussetzung ist, dass Sie sich unter der Telefonnummer 030/48 48 56 24 anmelden.

Kommt vorbei – wir freuen uns auf Euch!

Fotos: Irina Rogova


Genossenschaft
02.07.2012

Vertreterversammlung am 21.6.2012

Am 21.6.2012 fand die jährliche ordentliche Vertreterversammlung in den Geschäftsräumen der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG statt.

Anwesend waren der gesamte Aufsichtsrat, die beiden Vorstände, 36 von 51 Vertretern sowie als Gast der zuständige Abschlussprüfer, Herr Ohme, vom Prüfungsverband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen.

Die Tagesordnung war allen Vertretern rechtzeitig zugegangen und wurde zusätzlich auf der Homepage der FORTUNA veröffentlicht. Anträge zur Änderung hatte es nicht gegeben.

Der testierte Jahresabschluss für das Jahr 2011 nebst Prüfungsergebnis und Bericht des Aufsichtsrates war allen Vertretern rechtzeitig zugegangen. Des Weiteren sind diese Unterlagen zusätzlich auf der Homepage veröffentlicht worden. Außerdem hatte in der vorgesehenen Frist der Geschäftsbericht 2011 zur Einsichtnahme für alle Mitglieder in der Geschäftsstelle ausgelegen.

Die Vertreterversammlung wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet. Der Abschlussprüfer stellte zunächst das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Prüfung der Geschäftsführung und der Prüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrates dar. Es hatte keine Beanstandungen gegeben.

Der Jahresabschluss selber war schon vor der Prüfung den Vertretern im März 2012 durch den Vorstand ausführlich erläutert worden, so dass nur noch wenig Erläuterungsbedarf bestand. Der Aufsichtsratsvorsitzende berichtete ausführlich über die Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011.

Alle hier erwähnten Unterlagen sind, wie vom Gesetz vorgesehen, im elektronischen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) veröffentlicht worden und sind dort durch jedermann einsehbar.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Jahresabschluss 2011 in der durch den Prüfungsverband geprüften Fassung wurde einstimmig ohne Enthaltungen festgestellt.
  • Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2011 einstimmig und ohne Enthaltung Entlastung erteilt.
  • Drei Aufsichtsratsmitglieder hatten sich zur Wiederwahl gestellt und wurden einstimmig ohne Enthaltungen wieder gewählt.
  • Der Aufsichtsratsvorsitzende schloss die Versammlung und bedankte sich bei allen anwesenden Vertretern für die gute Zusammenarbeit.

Die „Prüfbestätigung des BBU“ können Sie hier und das „Zusammengefasste Prüfungsergebnis“ können Sie hier einsehen.


Genossenschaft
04.06.2012

Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21.6.2012

Gemäß § 33 Abs. 3 der Satzung der Fortuna Wohnungsunternehmen eG geben wir die Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21.6.2012 wie folgt bekannt:

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2011
  4. Beschlussfassung zum Prüfungsbericht gemäß § 59 GenG
  5. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2011 durch den Vorstand
  6. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes, des Jahresabschlusses sowie des Vorschlags
      über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
  7. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2011
  8. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  9. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011
10. Beschlussfassung über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns für  das  Geschäftsjahr 2011
11. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
12. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
13. Wiederwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

Allgemeine Hinweise:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Eine schriftliche Einladung an die Vertreter ergeht gesondert.

Genossenschaft
04.06.2012

Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011

Der Vorstand weist gemäß § 39 Nr. 1 der Satzung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG darauf hin, dass der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für Mitglieder ausliegt. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Lagebericht, das Zusammengefasste Prüfungsergebnis und der Bericht des Aufsichtsrates werden demnächst auch im elektronischen Unternehmensregister zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.


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