Hinweise zum Einzug

Herzlich willkommen bei der FORTUNA. Wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, ist das bereits die halbe Miete. Wir wollen Sie mit dieser Kurzinfo an einige Punkte erinnern, an die Sie auch im Umzugsstress denken sollten.

Die Wohnungsübergabe

Kommen Sie bitte pünktlich zum vereinbarten Übergabetermin. Unsere Personal hat zumeist mehrere Termine an einem Tag. Der nächste Mietende soll nicht warten müssen.

Die Schlüssel

Bei der Übergabe bekommen Sie alle erforderlichen Schlüssel für das Haus, die Wohnung und den Briefkasten. Wenn Sie mehr Schlüssel benötigen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Verwalter.

Die Ablesung der Zähler

Da alle Wohnungen mit elektronischen Zählern für Heizung und Wasser ausgestattet sind, die die Verbrauchswerte taggenau erfassen und speichern, ist keine gemeinsame Ablesung im Zuge der Übergabe der Wohnung erforderlich. Bitte lesen Sie die Zähler selbständig ab, wenn Sie die Verbrauchswerte für Ihre Unterlagen notieren wollen. Näheres finden Sie in unserer Informationsbroschüre zu den Betriebskosten.

Aufzugserweiterung

Soweit in Ihrem Haus vorhanden können Sie den Aufzug für den Umzug nutzen. Bei größeren Möbelstücken empfehlen wir Ihnen die Aufzugserweiterung, welche Sie bitte mindestens fünf Tage vor dem Umzugstag mit dem zuständigen technischen Hausdienst absprechen. Die Kontaktdaten finden Sie im Schaukasten Ihres Hauses.

Sperrmüll

Bei jedem Umzug fällt Müll an. Stellen Sie ihn bitte nicht einfach als Sperrmüll im Haus oder auf dem Grundstück ab. Bringen Sie diese Gegenstände zum nächstgelegenen Recyclinghof der BSR.

Namensschilder

Die Namensschilder an der Haustür, der Wohnungstür und dem Briefkasten werden von uns eingesetzt. Wir empfehlen Ihnen, der Post einen Nachsendeauftrag für Ihre bisherige Wohnung zu erteilen.

Kabel/Internet/Telefon

Die Wohnung ist mit einem Kabelanschluss von Kabel Deutschland/Vodafone ausgestattet. Sie haben die Möglichkeit, mit Kabel Deutschland einen Vertrag über die Versorgung der Wohnung mit Rundfunk- und Fernsehsignalen sowie Internet und Telefon über Kabel abzuschließen. Sie können sich aber auch für eine andere Art der Versorgung der Wohnung entscheiden (z.B. DVBT-Reciver, für Internet und Telefon können Sie auch jeden anderen Anbieter auswählen).

Strom

Für den Strom, den Sie in der Wohnung für Licht, Elektrogeräte oder den Herd nutzen, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen mit einem Stromanbieter Ihrer Wahl einen gesonderten Liefervertrag abschließen. Andernfalls erfolgt die Versorgung durch Vattenfall als örtlichem Grundversorger nach § 36 EnWG. Wir sind verpflichtet, Vattenfall in dieser Funktion Ihre persönlichen Daten zu übermitteln. Die Nummer und den aktuellen Stand des Stromzählers entnehmen Sie bitte dem Übergabeprotokoll.

Ummeldungen

Gleiches gilt für Ihren Telefon- und Internetanschluss. Auch diesen müssen Sie rechtzeitig bei Ihrem Anbieter ummelden.
Denken Sie auch daran, sich im Bürgeramt unverzüglich umzumelden und Ihre neue Anschrift allen wichtigen Institutionen (Finanzamt, Krankenversicherung etc.) und Vertragspartnern (Arbeitgeber, Versicherungen etc.) mitzuteilen. Die für die Ummeldung benötigte Vermieterbescheinigung wird Ihnen bei Übergabe der Wohnung ausgehändigt.

Betriebskosten

Über die Betriebskosten des Einzugsjahres wird wie gesetzlich vorgeschrieben im Folgejahr abgerechnet. Sie bekommen dann Ihre Betriebskostenabrechnung von uns zugesandt. Die Kosten des Einzugsjahres müssen Sie nur anteilig entsprechend der Zeit, die Sie in der Wohnung wohnen, tragen.

Nachbarschaft

Nachbarschaft beginnt vor Ort. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie bereits vor dem Einzug auf Ihre neuen Nachbarn zugehen und diese über Ihren Umzug informieren, gerade wenn Sie den Aufzug für längere Zeit in Anspruch nehmen.

PDF download Alle Hinweise haben wir Ihnen hier auch noch einmal zum Download bereitgestellt.

 
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