Genossenschaft
Service
24.06.2014

Wichtige steuerliche Information für alle Mitglieder Teil II

Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die steuerliche Information zum Kirchensteuerabzugsverfahren nur als Hinweis auf die auslaufende Widerspruchsfrist der Mitglieder zum 30.6.2014 gedacht war.
Die Verwaltung der FORTUNA benötigt daher keine weiteren schriftlichen, telefonischen oder auf andere Arten zugesendeten Informationen bezüglich Kirchenaustritt, Steuerfreistellungsmerkmalen oder gar der Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke. Wir senden alle übersandten Schriftstücke ohne Bearbeitung wieder an Sie zurück.

SIE haben nur darauf zu achten, ob SIE bis zum 30.6.2014 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - nicht bei der FORTUNA - Widerspruch dagegen einlegen, dass die FORTUNA die Kirchensteuerabzugsmerkmale betreffend IHRE Person in einem automatischen Verfahren beim BZSt abruft.

Bitte beachten Sie auch, dass wir keine weitergehenden Ratschläge usw. erteilen können.

Ihre FORTUNA

Hauswarte

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