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13.06.2013

Neue Trinkwasser-Verordnung

Sauberes Trinkwasser ist eine wichtige Grundlage unserer Gesundheit. Daher wird in Deutschland die Wasserqualität schon immer überwacht und weist weltweit mit die
höchsten Standards auf.

Seit 1. November 2011 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen eine regelmäßige Untersuchung der zentralen Wasserinstallation in Wohngebäuden auf eine mögliche Belastung mit Legionellen fordert.

Legionellen sind Bakterien, die in geringer Konzentration natürlicherweise im Wasser vorkommen können. Eine Erkrankung aufgrund von Legionellen kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Legionellen in sehr hohen Konzentrationen über Wassernebel, z.B. beim Duschen, eingeatmet werden. Die nach Trinkwasserverordnung einzuhaltende Legionellenkonzentration (technischer Maßnahmenwert) beträgt 100 KBE/100 ml (Kolonien bildende Einheiten pro 100 Milliliter). Darunter liegende Werte sind im zulässigen Bereich und damit unbedenklich.

Krankheitsfälle können nach derzeitigen Erkenntnissen vorzugsweise bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem auftreten. In Ausnahmefällen können diese Bakterien Lungenentzündungen auslösen.

Allerdings ist die Gefahr des Auftretens von Legionellen in unseren Anlagen äußerst gering, weil die Art und Weise der Trinkwasserinstallation, die Betriebsweise und die regelmäßige Wartung die Entwicklung von Legionellen nicht begünstigt. Dennoch erhöht diese Neureglung die Sicherheit und Qualität des Trinkwassers weiter und kann helfen, Erkrankungen zu vermeiden.

Bereits vor Beauftragung eines Labors zur Überprüfung der Wasserqualität in unseren Wohnanlagen wurden die Wasserinstallationen auf mögliche technische Mängel überprüft. Dabei erfolgten regelmäßige Überprüfungen und Messungen der Wassertemperaturen in den zentralen Anlagen der Warmwasseraufbereitungen, an Warmwassersträngen, Zirkulationsleitungen und in den Leerwohnungen. Bei der Kontrolle der Rohrsysteme erfolgten auch kleinere Rückbauten von Todleitungen, um den Bakterien keine Möglichkeit zur Entwicklung und Ausbreitung zu geben.

Im Zeitraum vom 11.06.2012 bis zum 09.11.2012 erfolgte die Überprüfung der Warmwasserqualität durch das beauftragte und bei den Gesundheitsämtern zugelassene Institut für Produktentwicklung GmbH in unseren Wohnungsbeständen. Dabei wurden zentrale Teile der Warmwasserinstallationen überprüft. Entsprechend der Vorgaben aus der Trinkwasservorordnung wurden Proben aus den Vor-und Rückläufen sowie den Zirkulationsleitungen der Warmwasserleitungen entnommen. Zusätzlich erfolgten Probeentnahmen bei ausgewählten Wohnungen, die sich an den, am weitesten entfernten Stellen von der zentralen Wasserversorgung, befinden.

Im Ergebnis der durch das beauftragte Labor durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass weder in den zentralen Warmwasseraufbereitungen noch in den Rohrleitungs-und Zirkulationssystemen gesundheitsgefährdende Legionellenkonzentrationen gefunden wurden.

In Auswertung der Untersuchungen des Labors wurden durch die Mitarbeiter des Institutes für Produktforschung GmbH, unserer Wartungsfirma und den technischen Mitarbeitern der FORTUNA nachfolgende Festlegungen beschlossen:

  1. Die regelmäßigen Kontrollen und Messungen durch die Infrastrukturellen Gebäudemanager werden beibehalten.
  2. Weiterhin sind in den Leerwohnungen sämtliche wasserführende Leitungen in einem Abstand von vier Wochen zu spülen.
  3. Unsere Mitglieder und Mieter sind über die Ergebnisse und über die Verwendung von Trinkwasser informiert worden.

Die FORTUNA kümmert sich wie in den Vorjahren intensiv um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb, der Wartung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation. Ab der Wohnungsverteilung, der Wasseruhr, haben wir aber darauf keinen Einfluss mehr. Hier tragen Sie als Mieter eine Mitverantwortung durch ihr Verbraucherverhalten für gesundes Wasser.

Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte die Absperrung der Wasserversorgung im Schacht erfolgen und die Armaturen in Küche und Bad sollten entleert werden. Dies betrifft insbesondere auch den Duschschlauch. Nach Wiederinbetriebnahme der Wasserverteilung sollten die Leitungen und der Duschschlauch gründlich nachgespült werden.

Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Das Frischwasser erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das abgestandene Wasser. Auf diese Maßnahmen zu verzichten wäre Sparen an der falschen Stelle!

Fotos: Juriah Mosin, shutterstock.com

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