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Service
20.03.2013

FORTUNA - Mietrechtsänderung

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

fast alle Medien haben in den vergangenen Monaten etwas dazu geschrieben oder gesendet: Die anstehenden Änderungen des Mietrechts. Der Mieterbund war unzufrieden, weil Mieterrechte abgebaut werden, die Vermieterverbände waren unzufrieden, weil sie nicht genug abgebaut werden. Die Presse hat in ihren Berichten häufig Nebensächlichkeiten betont oder Regelungen falsch dargestellt. Wir wollen Ihnen daher selbst erläutern, was die zum 01.05.2013 in Kraft tretenden Änderungen für Sie als Mieter der FORTUNA bedeuten.

Erleichterung der energetischen Modernisierung

Die Durchführung energetischer Modernisierungen wird erleichtert, indem die formellen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung gesenkt werden. Dies spielt für Sie auf absehbare Zeit keine Rolle, da die Bestände der FORTUNA alle schon energetisch modernisiert sind. Im übrigen werden wir Sie auch zukünftig bei Modernisierungen umfassend informieren.

Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung

Für viel Wirbel hat die Neuregelung gesorgt, nach der den Mietern wegen Beeinträchtigungen (Lärm, Schmutz, etc.) des Wohnkomforts bei den Bauarbeiten für energetische Sanierungen drei Monate lang keine Mietminderung mehr zusteht. Auch diese Regelung betrifft Sie als Mieter der FORTUNA schon aus dem Grund nicht, da unsere Bestände alle schon umfassend energetisch modernisiert sind. Wir werden von dieser Möglichkeit aber auch bei zukünftigen Arbeiten dieser Art keinen Gebrauch machen, da es nicht unserem Leitbild entsprechen würde, bei gemindertem Wohnkomfort weiter die volle Miete zu beanspruchen.

Schnellere Räumungsverfahren

Manch schrille Überschrift der letzten Monate erweckte den Eindruck, als könnten die Vermieter Mietschuldner zukünftig ohne Gericht und Gerichtsvollzieher aus der Wohnung werfen. Das ist falsch. Auch in Zukunft wird es keine Räumung ohne Gericht und Gerichtsvollzieher geben. Es wird aber so sein, dass das Gericht dem Mieter, der die Miete nicht oder nur zum Teil zahlt, aufgeben kann, diese für die Dauer des Gerichtsverfahrens beim Gericht zu hinterlegen. Wer am Ende Recht bekommt, an den wird das Geld dann ausgezahlt. Hinterlegt der Mieter das Geld nicht, kann der Vermieter aus diesem Grund eine beschleunigte Räumung erwirken. Auch dafür benötigt er jedoch einen Gerichtsbeschluss und einen Gerichtsvollzieher. Durch dieses neue Verfahren sollen die hohen Mietausfälle, die immer wieder entstehen, wenn sich am Ende eines langen Prozesses herausstellt, dass der Mieter gar nicht zahlen kann, vermieden werden. Die FORTUNA wird von dieser Möglichkeit im Interesse der Genossenschaft Gebrauch machen.

Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird von 20 % in drei Jahren auf 15 % abgesenkt. So ist es allenthalben zu lesen. Tatsächlich wurde jedoch nur die Möglichkeit geschaffen, dass die Bundesländer in Gebieten mit einem knappem Angebot an Wohnraum die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % absenken. Es ist wahrscheinlich, dass eine solche Regelung im Laufe des Jahres für die Innenstadtbezirke in Kraft tritt. Ob dies auch Randbezirke wie Marzahn-Hellersdorf betrifft, ist noch unklar. Bis diese Frage durch den Senat entschieden ist, gilt jedoch noch das aktuelle Mietrecht mit einer Kappungsgrenze von 20 %. Die FORTUNA wird von dieser Möglichkeit im Interesse der Genossenschaft auch weiterhin Gebrauch machen.

Wenn Sie noch weitere Erläuterungen zur anstehenden Mietrechtsänderung wünschen,
schreiben Sie uns unter neuesmietrecht@fortuna-eg.de.

Ihre FORTUNA eG

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