FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Nachbarschaft
02.07.2012

Großes Zuckertütenfest

Am 27. Juli 2012 von 13:00 bis 17:00 Uhr

Eingeladen sind alle ABC-Schützen der Genossenschaft mit ihren Eltern, Großeltern und Geschwistern.

Im Innenhof der Karl-Holtz-Str. 35 warten auf Euch: Eierlaufen, Sackhüpfen, Gummistiefelweitwurf, Kinderschminken, Spiele mit dem Luftballon, gemeinsames Kaffeetrinken mit selbstgebackenem Kuchen und ab 15.00 Uhr gibt es leckere Grillwürstchen für alle.

Jeder angemeldete Schulanfänger bekommt eine Schultüte mit tollen Überraschungen geschenkt. Voraussetzung ist, dass Sie sich unter der Telefonnummer 030/48 48 56 24 anmelden.

Kommt vorbei – wir freuen uns auf Euch!

Fotos: Irina Rogova


Genossenschaft
04.06.2012

Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011

Der Vorstand weist gemäß § 39 Nr. 1 der Satzung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG darauf hin, dass der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für Mitglieder ausliegt. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Lagebericht, das Zusammengefasste Prüfungsergebnis und der Bericht des Aufsichtsrates werden demnächst auch im elektronischen Unternehmensregister zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.


Genossenschaft
04.06.2012

Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21.6.2012

Gemäß § 33 Abs. 3 der Satzung der Fortuna Wohnungsunternehmen eG geben wir die Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21.6.2012 wie folgt bekannt:

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Festlegung des Schriftführers sowie der Stimmenzähler
  3. Bericht des Prüfungsverbandes zum Jahresabschluss 2011
  4. Beschlussfassung zum Prüfungsbericht gemäß § 59 GenG
  5. Vorlage des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2011 durch den Vorstand
  6. Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Lageberichtes, des Jahresabschlusses sowie des Vorschlags
      über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
  7. Beratung über den Jahresabschluss und den Lagebericht 2011
  8. Beratung über den Bericht des Aufsichtsrates
  9. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011
10. Beschlussfassung über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns für  das  Geschäftsjahr 2011
11. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
12. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
13. Wiederwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

Allgemeine Hinweise:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Eine schriftliche Einladung an die Vertreter ergeht gesondert.

Genossenschaft
30.05.2012

Änderung bei der Erhebung der Rundfunkgebühren

Eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen ist das Fernsehen. Mehr als drei Stunden verbringen wir im Schnitt täglich vor der Glotze.

Die FORTUNA schafft dafür gewisse Voraussetzungen. Wir haben unsere Gebäude mit den erforderlichen Leitungen und sonstigen technischen Anlagen versehen, damit die Fernsehsignale in alle Wohnungen kommen. Und wir haben einen Vertrag mit einem Signallieferanten abgeschlossen, der die Programme kostengünstig in die Netze einspeist. Sie selbst kümmern sich um einen Fernsehapparat und den Strom, um ihn zu betreiben.

Damit ist allerdings noch kein Programm bezahlt. Die privaten Sender finanzieren sich überwiegend mit Werbung. Die öffentlich-rechtlichen Sender bekommen zusätzlich die Rundfunkgebühren, deren Höhe derzeit 17,98 € monatlich beträgt. Jeder Mieter der Fortuna, der einen Fernseher zu Hause hat, ist gebührenpflichtig. Er muss eine Rundfunkgebühr an die „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ zahlen, kurz GEZ (Nicht zu verwechseln mit den privatrechtlichen Entgelten, die direkt vom Teilnehmer oder über die Betriebskosten an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen sind.) Die Einzelheiten sind kompliziert und führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Berüchtigt sind auch die Ermittlungen der GEZ, die durch wiederholte Anschreiben oder Ermittlungen vor Ort so genannte „Schwarzseher“ ausfindig machen möchte.

Ab dem 01.01.2013 wird die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine sogenannte „Haushaltsabgabe“ ersetzt. Durch dieses neue Finanzierungsmodell, bei dem die Gebühr nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben wird, soll der Aufwand für die Datenerhebung und Kontrolle durch die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entfallen. Danach ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung genutzten Geräte. Inhaber der Wohnung ist, wer im Mietvertrag als Mieter bezeichnet ist. Jeder Wohnungsmieter muss sich als solcher

auch weiterhin unverzüglich bei der GEZ anmelden. Bei Auszug muss er sich abmelden. Neu ist, dass die GEZ von jedem Vermieter, also auch von der FORTUNA, Auskunft über die Wohnungsmieter verlangen kann, wenn diese ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Es sind von uns auch Nachweise vorzulegen.

Wir bitten Sie daher: Kommen Sie als Mieter ihren Informationspflichten bei der An- und Abmeldung nach, da es andernfalls zu Nachfragen bei der FORTUNA kommt, zu deren Beantwortung wir gesetzlich verpflichtet sind. Im Zuge der Umstellung zum Jahreswechsel sind keine Ummeldungen erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass der bisherige Teilnehmer Inhaber einer Wohnung unter seiner mitgeteilten Adresse ist.

Wichtig: Von der Rundfunkgebühr kann auf Antrag befreit werden, wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht. Die Befreiung gilt dann in der Regel auch für die anderen Mitbewohner, insbesondere die Kinder und Ehegatten. Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich unter Vorlage von Nachweisen (Bestätigung des JobCenters bzw. des Sozialamtes) beim RBB zu stellen. Er muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum des ALG-II- oder Sozialhilfebescheids gestellt werden. Wird er erst später gestellt, beginnt auch die Befreiung erst mit dem folgenden Monat, so dass man trotz Befreiung für 2 oder mehr Monate zahlen muss. Die Befreiung wird für die Gültigkeitsdauer des ALG-II- oder Sozialhilfebescheids erteilt und muss dann erneut beantragt und bewilligt werden. Die Antragsformulare gibt es ab November 2012 bei den JobCentern, Sozialämtern, den Bürgerämtern oder zum ausdrucken im Internet.

Weitere Informationen finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de

Fotos: Kirk Peart Professional Imaging, shutterstock


Genossenschaft
29.05.2012

Prüfbestätigung des BBU online

Auf der Grundlage der - vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. - für das Geschäftsjahr durchgeführten Pflichtprüfung hat uns die Bestätigung erreicht.
Diese können Sie unter Genossenschaft / Jahresabschlüsse einsehen.


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