FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Genossenschaft
28.02.2023

Ergebnisse der FORTUNA-Mieterbefragung 2022 liegen vor

Vom 26. September bis 26. Oktober letzten Jahres hatten unsere Mitglieder die Möglichkeit an unserer dritten anonymen Mitgliederbefragung teilzunehmen.

Die Beteiligung war sehr erfreulich: 43,71 % aller Mitglieder haben an der Befragung teilgenommen und uns ihre Einschätzungen und Erfahrungen mitgeteilt.

Die Auswertung zeigt ein gutes Gesamtresultat sowie an der einen oder anderen Stelle auch wertvolles Optimierungspotenzial.

Die große Mehrheit der FORTUNA-Mitglieder ist rundum zufrieden mit der Wohnsituation. Allem voran werden der FORTUNA faire und bezahlbare Mieten zugeschrieben. Wichtig ist
auch, dass man sich wohlfühlt bei uns.

Unter dem Menüpunkt „Genossenschaft“ finden Sie die – von der immo intelligence │ group • Zürich und Worms verfasste – Broschüre mit den zentralen Ergebnissen der FORTUNA-Mieterbefragung 2022.

Selbstverständlich setzen wir uns auch in Zukunft für Ihr sicheres Wohnen und mehr ein.

Bernd Wuthenow, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Frank Miller, Vorstand
Hans-Jürgen Thiel, Vorstand


Service
16.01.2023

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt ist zuständig

für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss), aus dem Bildungs- und Teilhabepaket), Wohnberechtigungsscheinen, RlvF-Bescheinigungen, Bescheinigungen von Eigentumsmaßnahmen und Einkommensbescheinigungen sowie für die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Anträge sind bitte per Post zu übersenden.

Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des Zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.

Die Antragsannahme für alle .o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.

Hinweis: Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn er vollständig ausgefüllt und eigen­ händig unterschrieben im Bezirksamt Lichtenberg eingegangen ist.

(https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/service/wohnungsamt/)

Öffnungszeiten der Bürgerämter

Mo. 07:30- 15:30 Uhr
Di. 10:00 -18:00 Uhr
Mi. 07:30 - 14:00 Uhr
Do. 10:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30-13:00 Uhr

Fax: (030) 90296-4609

E-Mail: Post.Wohnungsamt@Lichtenberg.berlin.de

Frau Giller
Wohn Fbl
Fachbereichsleitung
Tel.: (030) 90296 - 4620

Frau Hönicke
Wohn A
Gruppenleitung
Gruppe A
Tel.: (030) 90296 - 4616

Frau Hartwig
Wohn B
Gruppenleitung
Gruppe B
Tel.: (030) 90296 - 4657

Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Frau Hass
Wohn A 1
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4670

Frau Berus
Wohn A 3
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4671

Frau Müller
Wohn A 4
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4676

Frau Pylov
Wohn A 5
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4672

Frau Klimpel
Wohn B 1
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4666

Frau Ruschewski
Wohn B 3
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4675

Frau Böttcher
Wohn B 4
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4624

Frau Melkonjan
Wohn B 5
Sachbearbeitung
Tel.: (030) 90296 - 4615

Ansprechpartner/innen im Bezirk

Die Buchstaben sind jeweils die Anfangsbuchstaben der Straßennamen, in dem der/die Antragsteller/in seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

WBS, RlvF (2. Förderweg), Angemessenheitsbeschei­nigungen, Wohnungskataster, Freistellungsverfahren, Leerstand, Zweckentfremdung nach dem Wohnungs­bindungs-Gesetz (Sozialer Wohnungsbau)

Frau Heibeck
Wohn A 11
Sachbearbeitung
B, C, D, E, F, H
Tel.: (030) 90296 - 6672

Frau Schenk
Wohn A 12
Sachbearbeitung
K, N, T, R, V, Z, Außerhalb
Tel.: (030) 90296 - 4662

Frau Gaab
Wohn A 13
Sachbearbeitung
Allzuständigkeit
Tel.: (030) 90296 - 4622

Frau Dreßler
Wohn B 11
Sachbearbeitung
A, I, J, l, M, 0, P, Q
Tel.: (030) 90296 - 7840

Frau Reim
Wohn B 12
Sachbearbeitung
G, S, U, W, X, Y
Tel.: (030) 90296 - 4673

Erreichbarkeit

Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeitenden derzeit ausschließlich zu folgenden Zeiten:

Dienstag und Donnerstag von 11:00 - 12:00 Uhr.

Anlaufstelle für die Bürgerbeteiligung in Lichtenberg

Kontakt

Lichtenberger Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung (LAB) Hubertusstraße 47
10365 Berlin

Sandra Tondi und Pauline Steinberger
Telefon: 030 - 76729006
Mobil: 0176 - 47086259
E-Mail: buergerbeteiligung.lichtenberg@stadtkuemmerei.de
Homepage: www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/anlaufstelle

Sprechzeiten

Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr


Service
16.01.2023

Soziale Wohnhilfe

Der Schwerpunkt der Hilfeleistung in diesem Bereich liegt sowohl in der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung für Menschen in Wohnungsnot, als auch bei Hilfen zur Bewältigung unterschiedlicher sozialer, persönlicher und finanzieller Probleme.

Erfahrene Mitarbeiter des Teams helfen Ihnen bei der Klärung von Mietschulden und beraten Sie, welche Leistungen des Job-Centers Sie beantragen können, wenn Sie mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Sozialhilfe informiert und gemeinsam werden Lösungswege erarbeitet und mögliche Hilfen koordiniert.

Mietschuldner werden bei ihren Selbsthilfemöglichkeiten unterstützt und die Hilfen des Sozialamtes erläutert. Obdachlose/Wohnungslose erhalten vielfältige persönliche Beratung und Unterstützung bei der Unterbringung und der Suche nach neuem Wohnraum. Betreuende Hilfen werden im Einzelfall vermittelt. (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/soziales)

Fachstelle Soziale Wohnhilfe / Sozialdienst für Menschen von 18 bis 65 Jahre

Ansprechpartner/innen Bearbeitung nach Familiennamen

Frau Boggasch
Telefon: (030) 90296 - 8620
Fachstellenleitung

Frau Hille-Neumann
Telefon: (030) 90296 - 8210
Gruppenleitung

Unterbringungsservice für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ansprechpartner/innen Telefon

Frau Jentsch
Telefon: (030) 90296 - 8695

Bearbeitung von Fällen des geschützten Marktsegments, Ausstellen von Verlängerungsschreiben

Ansprechpartner/innen Telefon

Frau Butzmann
Telefon: (030) 90296 - 8690

Sozialdienst Mietschuldner, allgemeiner Sozialdienst, Beratung und Aufnahme ins geschützte Marktsegment bei Personen mit Mietschulden

Ansprechpartner/inen Bearbeitung nach Familiennamen

Herr Binfet
Telefon: (030) 90296 - 8635
A, B, C, D, E

Frau Butzmann
Telefon: (030) 90296 - 8690
F, U, V, Z

Herr Herrmann
Telefon: (030) 90296 - 8636
G, H, L, N, O

Frau Rotte
Telefon: (030) 90296 - 8647
K, M

Frau Fritzsche
Telefon: (030) 90296 - 8642
J, S, T

Frau Matthäus
Telefon: (030) 90296 - 8654
I, P, Q, R, W, X, Y

Sozialdienst §§ 67/68 SGB XII, allgemeine Beratung zum geschützten Marktsegment

Ansprechpartner/innen Bearbeitung nach Familiennamen

Frau Janke
Telefon: (030) 90296 - 8643
C, F, G, J, N, O, P, U, V, Y

Frau Heilmann
Telefon: (030) 90296 - 8685
A, B, H, Ka-Kn, Q, W

Frau Kaschlik
Telefon: (030) 90296 - 8686
D, Ko-Kz, M, R, T, X, Z

Frau Schmidt
Telefon: (030) 90296 - 8616
E, I, L, S

Unterbringungsservice für alle wohnungslosen Personen

Ansprechpartner/innen Bearbeitung nach Familiennamen

Frau Müller
Telefon: (030) 90296 - 8634
C, D, I, L, R, Y

Frau Chermula
Telefon: (030) 90296 - 8615
B, J, N, W

Frau Alles
Telefon: (030) 90296 - 8687
A, E

Herr Rodis
Telefon: (030) 90296 - 8645
S, T

Frau Glowalia
Telefon: (030) 90296 - 8637
Gm-Gz, H, X

Frau Behl
Telefon: (030) 90296 - 8613
F, Ga-GI, M, U, Z

Frau Rohleder
Telefon: (030) 90296 - 8641
K, O, P, Q, V

Frau Seidel
Telefon: (030) 90296 - 8023


Genossenschaft
Service
12.01.2023

Berlin: Härtefallfonds Energieschulden / Online-Anträge ab 9. Januar

Mit dem Härtefallfonds Energieschulden unterstützt der Berliner Senat Haushalte, die von Energiesperren bedroht sind. Der Fonds steht vor allem einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung, die ihre Energieschulden nicht aus eigenem Einkommen bezahlen können. Über ein Online-Verfahren können Betroffene einen Antrag stellen, so dass Sperren zügig aufgehoben bzw. verhindert werden können.

Das Antragsverfahren steht ab 9. Januar 2023 im Service-Portal des Landes Berlin zu Verfügung.


Berlin/Marzahn
21.10.2022

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Mietzuschuss bekommen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,

  • wie hoch Ihr Einkommen ist,
  • wie hoch Ihre Miete ist und
  • wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Miete nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

Fristen und Gültigkeit

  • Wohngeld als Mietzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach können Sie einen neuen Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und weisen dieses durch die Meldung mit Hauptwohnsitz nach.
  • Mietzahlungen
    Sie leben zur Miete als Haupt- oder Untermieter oder in einem ähnlichen Verhältnis (z.B. in einer Genossenschafts-Wohnung oder Heim).
  • Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
    Solche Sozialleistungen können z.B. sein:
    • Arbeitslosengeld II (,,Hartz IV"),
    • Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU­ Leistungen
    • Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungs­ förderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU­ Leistungen). Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss online stellen (unter „Online Abwicklung")
    Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Erlaubte Dateigröße: 5 MB pro Datei, 30 MB insgesamt. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf
    Beispiel: Maria_Mustermensch_ Bedürfnisnachweis.pdf
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss per Post versenden oder vor Ort einreichen (unter „Formulare")
    • Laden Sie den Antrag herunter.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß am PC oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Kontoverbindung mit Angabe der IBAN leserlich und vollständig ausfüllen.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) per Post an Ihre bezirkliche Wohngeldbehörde oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.
  • Ihr Mietvertrag (Kopie)
    und ergänzende Vereinbarungen, falls es solche gibt (jeweils in Kopie)
  • Bei Änderungen der Miete: Nachweise
    zum Beispiel durch die Kopie eines Schreiben Ihres Vermieters
  • Nachweis über Ihre Miet-Zahlungen für die letzten drei Monate
    zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge (jeweils in Kopie)
  • Meldenachweise (Kopien)
    (https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/) von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.
    Wahlweise:
    • Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder
    • Meldebescheinigung.
  • Ausweisdokumente (Kopien)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben
    Zum Beispiel: Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • Verdienstbescheinigung oder Einkommensnachweise
    für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweise über Sozialleistungen
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben zum Beispiel Kopien von
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt
  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
    falls Sie Unterhalt zahlen den Unterhaltstitel (wenn vorhanden) und Zahlbelege
  • Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
  • Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
    falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
  • Angaben über Untervermietung
    falls Sie zur Untermiete wohnen oder einen Untermieter haben
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über
    Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
    • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
    • Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung
    • die letzten 3 Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungs-schreiben

Formulare

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.

  • Bei postalischer Antragstellung senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.

Link zur Online-Abwicklung

https://bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/mietzuschuss/index


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Ansprechpartner

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