FORTUNA aktuell

Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Berlin/Marzahn
15.04.2024

Hitzewarnung?

Information bei Hitzewarnungen A4

Wie Sie an heißen Tagen cool bleiben!

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,

die Anzahl der heißen Tage nimmt durch den Klimawandel stetig zu.

Im Sommer heizt sich die Stadt stark auf – das kann gefährlich werden für Ihre Gesundheit. Insbesondere bei älteren Menschen, chronisch Kranken, Schwangeren und kleinen Kindern kann die Hitze zu Beschwerden führen.

Wir wollen Ihnen helfen, gut durch die heiße Zeit zu kommen!

Tipps für den Umgang mit Hitze

  • Ausreichend trinken (2-3 Liter pro Tag) – auch ohne Durstgefühl
  • Ausreichend lüften – nicht nur früh am Tag
  • Lockere und luftige Kleidung macht Hitze erträglicher
  • Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen
  • Verhalten im Freien: Tragen Sie eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung – Verwenden Sie Sonnencreme

Beachten Sie die Hinweise des Deutschen Wetterdienstes

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt Hitzewarnungen heraus, sobald eine starke Wärmebelastung für mindestens zwei Tage in Folge vorhergesagt wird und eine ausreichende nächtliche Abkühlung der Wohnräume nicht mehr gewährleistet ist.

Die Hitzewarnungen können Sie auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de) finden.

Wenn Sie eine Hitzewarnung erreicht, sollten Sie die oben beschriebenen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ergreifen!

Achten Sie auf sich und Ihr Umfeld

Da Hitze eine große Herausforderung für uns alle ist, ist es wichtig, auch anderen zu helfen oder sich Hilfe zu suchen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, trauen Sie sich rechtzeitig danach zu fragen.

Denken Sie bitte an gefährdete Nachbarinnen und Nachbarn und bieten Sie Ihre Hilfe an. Sie können beispielsweise bei Besorgungen unterstützen oder sich nach dem Befinden erkundigen. Rufen Sie im medizinischen Notfall den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) oder wählen Sie den Notruf 112!


Berlin/Marzahn
21.10.2022

Hilfen zur Pflege: Informationen des Bezirksamts

Erhöhung der Pflegekosten

Menschen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht für den gesamten Bedarf ausreichen und denen keine ihnen nahestehenden Personen in ausreichendem Umfang helfen können, können Hilfe zur Pflege beantragen. Auch Menschen ohne Pflegegrad erhalten Hilfe zur Pflege, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Wenn Sie von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten können, weil Sie nicht Mitglied sind oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erhalten Sie Leistungen für den gesamten Bedarf. Die Leistungen umfassen die häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und stationäre Pflege. Auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts sind möglich.

Es ist immer zu prüfen, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.

Die Hilfe zur Pflege umfasst:

ambulante Hilfen

  • häusliche Pflege
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegegeld

teilstationäre Hilfe

  • in Tagesstätten

stationäre Hilfen

  • Kurzzeitpflege
  • im Hospiz
  • Heimpflege

Für individuelle Berechnungen und Auskünfte ist das Sozialamt, Riesaer Str. 94, 12627 Berlin zuständig, Sprechstunden Mo: 9 - 12 Uhr/ Die: 9 -12 Uhr/ Do 9 -12 Uhr.

Der zum Sozialamt gehörende regionale Allgemeine Sozialdienst (rASD) versteht sich zum einen als Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und zum anderen als Vermittlungsstelle zu den Leistungsbereichen im Amt für Soziales und macht Termine in den Stadtteilzentren bzw. kommt bei gesundheitlichen Problemen auch nach Hause.

Ziel ist, Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung anzubieten. Dazu gibt es sogar direkt in der Nachbarschaft vor Ort ein Beratungsangebot. Der rASD unterstützt Menschen, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu finden. Wir vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachdienste, koordinieren unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und begleiten nach Bedarf.

Themen:

  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Bestattungskostenbeihilfe
  • Vergünstigungen
  • Freizeitgestaltung
  • Digitalisierung
  • Ehrenamt
  • Gesundheit und Pflege
  • Schwerbehinderung
  • Mobilität
  • Wohnen im Alter
  • Hauswirtschaftshilfe
  • Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Unterstützung in Konfliktsituationen

und vermitteln an spezialisierte Fachdienste und Beratungsstellen.

Finanzielle Schwierigkeiten

Die zum Sozialamt gehörende Fachstelle Soziale Wohnhilfen bietet Unterstützung und Beratung bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit, sowie zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten an.

  • drohendem Wohnungsverlust
  • Miet-/ und Energieschulden
  • Wohnungserhalt bei fristlosen Kündigungen, Räumungsklagen oder Zwangsräumungen
  • finanziellen Problemen (Beratung und Vermittlung zur Einkommenssicherung, Schuldnerberatung)
  • Vermittlung, Unterbringung und Kostenübernahme zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (zum Beispiel Betreutes Einzelwohnen) gemäß § 67/68 ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII)
  • schwierigen persönlichen Lebenssituationen und Krisensituationen
  • Termin nur im Amt direkt möglich.

Ansprechpartner

Frau Jabs
Tel: 90 293 - 4362
zuständig für PLZ: 12621, 12623, 12627

Frau Wellhöfer-Timm
Tel: 90 293 - 4361
zuständig für PLZ: 12679, 12681, 12687, 12689

Frau Shehda-Seyfarth
Tel: 90 293 - 4357
zuständig für PLZ: 12619, 12629, 12683, 12685 - sitzt im Haus der Zukunft

Anträge/ weiterführenden Informationen: Hilfe zur Pflege

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/dienstleistungen/service.33835.php/dienstleistung/324474/


Berlin/Marzahn
21.10.2022

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie im Eigentum wohnen, können Sie Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes als Lastenzuschuss und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,

  • wie hoch Ihr Einkommen ist,
  • wie hoch Ihre Belastung ist und
  • wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Belastung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

Fristen und Gültigkeit

  • Wohngeld als Lastenzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach können Sie einen neuen Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und weisen dieses durch die Meldung mit Hauptwohnsitz nach.
  • Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
    Solche Sozialleistungen können z.B. sein:
    • Arbeitslosengeld II (,,Hartz IV"},
    • Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU­ Leistungen
    • Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungs­ förderung (BAföG}, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB} oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU­ Leistungen}. Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss online stellen (unter „Online Abwicklung"}
    Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Erlaubte Dateigröße: 5 MB pro Datei, 30 MB insgesamt. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung .pdf
    Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
  • Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss per Post versenden oder vor Ort einreichen (unter „Formulare"}
    • Laden Sie den Antrag herunter.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß am PC oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Kontoverbindung mit Angabe der IBAN leserlich und vollständig ausfüllen.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) per Post an Ihre bezirkliche Wohngeldbehörde oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.
  • Eigentumsnachweis
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung (falls vorhanden)
  • Nachweis über Ihre Wohngeldzahlungen für die letzten drei Monate
    zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge (jeweils in Kopie)
  • Meldenachweise (Kopien) (https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.
    Wahlweise:
    • Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder
    • Meldebescheinigung.
  • Ausweisdokumente (Kopien)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben. Zum Beispiel: Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • Verdienstbescheinigung oder Einkommensnachweise
    für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweise über Sozialleistungen
    von allen Haushaltsmitgliedern, die in Ihrer Wohnung wohnen zum Beispiel Kopien von
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungs-Bogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt
  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
    falls Sie Unterhalt zahlen den Unterhaltstitel (wenn vorhanden) und Zahlbelege
  • Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
  • Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
    falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
  • Angaben zur Untervermietung
    falls Sie einen Untermieter haben
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthalts-Recht
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine
    Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen für den Folgeantrag nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
    • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
    • Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung
    • die letzten drei Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungs-schreiben

Formulare

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.

  • Bei postalischer Antragstellung senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.

Link zur Online-Abwicklung

https://bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/lastenzuschuss/index


Berlin/Marzahn
21.10.2022

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Mietzuschuss bekommen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,

  • wie hoch Ihr Einkommen ist,
  • wie hoch Ihre Miete ist und
  • wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Bei der Bewilligung von Wohngeld wird die monatliche Miete nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe. Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

Fristen und Gültigkeit

  • Wohngeld als Mietzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach können Sie einen neuen Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und weisen dieses durch die Meldung mit Hauptwohnsitz nach.
  • Mietzahlungen
    Sie leben zur Miete als Haupt- oder Untermieter oder in einem ähnlichen Verhältnis (z.B. in einer Genossenschafts-Wohnung oder Heim).
  • Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
    Solche Sozialleistungen können z.B. sein:
    • Arbeitslosengeld II (,,Hartz IV"),
    • Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU­ Leistungen
    • Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungs­ förderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU­ Leistungen). Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss online stellen (unter „Online Abwicklung")
    Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Erlaubte Dateigröße: 5 MB pro Datei, 30 MB insgesamt. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf
    Beispiel: Maria_Mustermensch_ Bedürfnisnachweis.pdf
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
  • Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss per Post versenden oder vor Ort einreichen (unter „Formulare")
    • Laden Sie den Antrag herunter.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß am PC oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Kontoverbindung mit Angabe der IBAN leserlich und vollständig ausfüllen.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) per Post an Ihre bezirkliche Wohngeldbehörde oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.
  • Ihr Mietvertrag (Kopie)
    und ergänzende Vereinbarungen, falls es solche gibt (jeweils in Kopie)
  • Bei Änderungen der Miete: Nachweise
    zum Beispiel durch die Kopie eines Schreiben Ihres Vermieters
  • Nachweis über Ihre Miet-Zahlungen für die letzten drei Monate
    zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge (jeweils in Kopie)
  • Meldenachweise (Kopien)
    (https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/) von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben.
    Wahlweise:
    • Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder
    • Meldebescheinigung.
  • Ausweisdokumente (Kopien)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben
    Zum Beispiel: Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • Verdienstbescheinigung oder Einkommensnachweise
    für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweise über Sozialleistungen
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben zum Beispiel Kopien von
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt
  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen
    falls Sie Unterhalt zahlen den Unterhaltstitel (wenn vorhanden) und Zahlbelege
  • Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
  • Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
    falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
  • Angaben über Untervermietung
    falls Sie zur Untermiete wohnen oder einen Untermieter haben
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über
    Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
    • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
    • Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung
    • die letzten 3 Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungs-schreiben

Formulare

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann beim Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk in Anspruch genommen werden.

  • Bei postalischer Antragstellung senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.

Link zur Online-Abwicklung

https://bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/mietzuschuss/index


Nachbarschaft
Berlin/Marzahn
21.04.2022

FAQ: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Geflüchtete in Ihrer Wohnung aufnehmen möchten.

Darf ich Geflüchtete in meiner Wohnung aufnehmen?

Ja, Sie dürfen Geflüchtete in Ihrer Wohnung für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen besuchsweise aufnehmen, ohne dies der FORTUNA zu melden.

Ich möchte langfristig Geflüchtete in meiner Wohnung aufnehmen. Benötige ich dafür die Zustimmung der FORTUNA?

Ja. Für Aufenthalte von Personen in Ihrer Wohnung, die länger als sechs bis acht Wochen andauern, benötigen Sie unsere Zustimmung. Wir prüfen daher zunächst, ob die Gesamtzahl der für die Wohnung zulässigen Bewohnerinnen und Bewohner überschritten ist.

Um eine Zustimmung zu beantragen, übermitteln Sie uns einfach formlos die Daten der einziehenden Personen, wir prüfen diese und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Bedenken Sie bitte: Eine dauerhafte Aufnahme geht mit Einschnitten im Privatleben einher. Zudem haften Sie für Schäden, die durch aufgenommene Personen entstehen. Bitte überlegen Sie sich diese Entscheidung daher gut.

Darf ich eine Wohnung bei der FORTUNA anmieten und diese Geflüchteten zur Verfügung stellen?

Nein, das geht nicht. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht möglich, da sie satzungsgemäß nicht dem Zweck unserer Genossenschaft entspricht.

Sie können sich nur für Wohnungen bewerben, die Sie selbst nutzen möchten.


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