Aktuelles und Termine
Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Kiezen und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.
29.07.2011
Wie befülle ich meinen Kühlschrank richtig? Gibt es Rückgabestellen für die richtige Entsorgung einer defekten Energiesparlampe? Oder: Wo kann ich ausgediente Elektrogeräte, wie z.B. den Kühlschrank, entsorgen?
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www.clevererKIEZ.de finden Sie Antworten auf diese Fragen und viele Tipps, wie Sie ganz einfach Strom, Wasser und Heizenergie sparen können.
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19.07.2011
Liebe Fortuna-Leute,
wir danken Euch sehr für Eure Spende. Wir alle haben hier sehr viel Spaß. Jeden Tag gehen wir baden. Heute haben wir sogar eine Kanufahrt und eine Radtour gemacht. Wir können uns hier richtig austoben, denn es gibt hier ein großes Gelände mit einem Baumhaus, einem Fußballfeld und vielem mehr.
Im Auftrag vom FAIR, dem Mädchen mobil und allen Kindern.
Marie
Postkarte ansehen >> kann man
hier.
11.07.2011
Der BGH hat am 6. Juli 2011 eine wichtige Entscheidung zur Darlegungs- und Beweislast für einen behaupteten Verstoß des Vermieters gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit getroffen. Der Mieter ist für seine Behauptung beweispflichtig. Des Weiteren hat er entschieden, dass Betriebskostenspiegel keine Aussagekraft für den Einzelfall haben.
Im zu entscheidenden Fall handelt es sich um ein Anwesen in Heidelberg. Die Klägerin erteilte im November 2008 den Beklagten die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007, welche betreffend der Müllabfuhrgebühren einen auf die Beklagten entfallenen Anteil von 525,71 Euro enthielt. Die Abrechnung wurde von den Beklagten beanstandet. Sie errechneten unter Heranziehung des vom Deutschen Mieterbund e.V. herausgegebenen „Betriebskostenspiegels für Deutschland“ einen aus ihrer Sicht lediglich berechtigten Betrag von 185,76 Euro. Die Differenz behielten die Beklagten ein. Die Klägerin verlangte daraufhin Zahlung der einbehaltenen Beträge nebst Zinsen.
Der BGH hat entschieden, dass der Mieter, der mit der Behauptung eines Verstoßes gegen den in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB niedergelegten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei der Betriebskostenabrechnung einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für die Anpassungsvoraussetzung trägt. Im zu entscheidenden Fall ist den Mietern der Beweis einer Pflichtverletzung des Vermieters nicht gelungen.
Der BGH hat hervorgehoben, dass der Hinweis der Beklagten auf ein gegenüber dem Betriebskostenspiegel für Deutschland erhöhten Betriebskostenansatz nicht den prozessualen Darlegungsanforderungen genügt. Begründet hat er dies damit, dass überregional auf empirischer Basis ermittelten Betriebskostenzusammenstellungen angesichts der je nach Region und Kommune unterschiedlichen Kostenstruktur keine Aussagekraft im Einzelfall zukomme. Auch der weitere Hinweis der Beklagten, die anteiligen Müllentsorgungskosten für ihre Wohnung seien auch gemessen an den Verhältnissen der Stadt Heidelberg deutlich erhöht, reichte dem Gericht nicht aus, um der klagenden Vermieterin eine erhöhte Darlegungslast aufzuerlegen.
Im zu entscheidenden Fall lag der Grund für die relativ hohen Müllgebühren in dem Fehlverhalten der Mieter des Anwesens bei der Mülltrennung. Dies hatte die Gemeinde veranlasst, im Jahr 2002 die kostenlosen gelben Tonnen für die Entsorgung von Verpackungsmaterial einzuziehen und durch kostenpflichtige Restmülltonnen zu ersetzen.
06.07.2011
Auf der Vertreterversammlung vom 29.6.2011, an der 30 von 51 gewählten Vertretern teilgenommen hatten, wurde der Jahresabschluss 2010 in der vom Prüfungsverband geprüften Fassung vom 18.3.2011 einstimmig und ohne Enthaltungen festgestellt.
Dem Vorstand und Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2010 ebenfalls einstimmig ohne Enthaltungen Entlastung erteilt.
Das „Zusammengefasste Prüfungsergebnis“ kann
hier eingesehen werden.
Der gesamte Jahresabschluss 2010 incl. Lagebericht, Zusammengefasstem Prüfungsergebnis und Bericht des Aufsichtsrates kann demnächst im
elektronischen Unternehmensregister eingesehen werden.
30.06.2011
Die Auswertung der Betriebskostenabrechnung für 2010, die voraussichtlich ab August 2011 in der Einzelabrechnung den Mietern vorliegen wird, hat ergeben, dass die Gesamtbetriebskosten trotz des strengen Winters und der Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahr 2009 nur leicht angestiegen sind.
Mehr Informationen, eine Übersicht zur Verteilung der Betriebskosten und der Vergleich zum Betriebskostenspiegel 2010 finden Sie unter
Mietspiegel.